Gesundheitspolitik

Der Apotheken-Ökonom : Die Gentlemen bitten zur Kasse

Von Zuzahlungen im Gesundheitssystem

Andreas Kaapke

Im Mai 2016 war in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu lesen, dass die Zuzahlungen im Gesundheitswesen anhaltend steigen. Mehr als 3,8 Milliarden Euro mussten Patienten im vergangenen Jahr zur Entlastung der Krankenkassen zahlen. Das ­waren 220 Millionen Euro oder 6 Prozent mehr als im Vorjahr. Verursacher dieser Entwicklung sind zum einen insgesamt weniger Menschen, die von der Zuzahlung befreit sind. Zum anderen sind die Leistungsausgaben der GKV insgesamt gestiegen. Da als Faustregel gilt, dass rund 10% der Kosten vom Patienten zu tragen sind, folgen aus gestiegenen GKV-Ausgaben auch gestiegene Zu­zahlungen. Besonders chronisch Kranke sind betroffen. Zudem kann nicht mehr automatisch davon ausgegangen werden, dass verordnete Präparate auch von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden. Zwar muss eine Verordnung vorliegen, damit erstattet werden kann, aber dies dann nicht zwingend. (Nach Berechnungen des BAH ist die Anzahl zuzahlungsbefreiter Medikamente um 40% zurückgegangen. Seit dem 1. Juli sind es nur noch etwa 330 Präparate. Davor waren es 560.)

In Apotheken wurden im Jahr 2015 2,2 Milliarden Euro an Zuzahlungen vereinnahmt. Damit sparten die Zuzahlungen für die klassischen Apothekenprodukte den Kassen 150 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Dies entspricht 7,3%. Da aber die Ausgaben für Arzneimittel nur um 5% gestiegen sind, bleibt die Frage, wie diese Diskrepanz zustande kommt. Neben teuren Originalarzneien wurden auch größere und damit teurere Packungen verordnet, so die Erklärung des Ersatzkassenverbands.

Vielfach ist den Menschen, die zuzahlen, nicht klar, was mit dem Geld geschieht, und einige gehen sogar davon aus, dass dies ein Nebenerwerb der die Zuzahlung einziehenden Apotheke ist. Bei einer vor drei Jahren durchgeführten Befragung konnten knapp zwei Drittel der Befragten zwar korrekt angeben, dass die Zuzahlung den Krankenkassen zugeht, rund 30% vermuteten, dass das Geld dem Staat zufließt, und knapp 7% nahmen an, die Apotheken bekämen das Geld überlassen.

Im SGB V §§ 31 und 61 heißt es sinngemäß, dass die Leistungserbringer Zuzahlungen, die die Versicherten entrichten, einzuziehen und mit dem Vergütungsanspruch zu verrechnen haben. Für Versicherte ist es sicherlich einfacher, wenn man betont, dass die Zuzahlung zu 100% der entsprechenden Krankenkasse zufließt.

Vor 1977 waren die Zuzahlungen eine Rezeptblattgebühr und wurden dann in eine Medikamentengebühr pro Präparat umgewandelt. In wenigen Jahren stieg dieser packungsbezogene Wert von 1 DM auf 1,50 DM und schließlich 2 DM je Medikament. Weitere Anpassungen nach oben wurden in den nächsten Jahren vorgenommen. Heute liegt die Zuzahlung zwischen 5 Euro und 10 Euro brutto, je nach Apothekenverkaufspreis. Ist das viel? Zahlreiche Versicherte haben das Gefühl, dass sich Verordnung und gesetzliche Krankenversicherung entkoppeln und es nicht mehr transparent ist, wann man was erhält. Für Apotheken entsteht durch die Zuzahlung zunächst ein gewisser Verwaltungsaufwand, der – genau wie beim Einzug der Mehrwertsteuer für den Staat – nicht entlohnt oder honoriert wird. Auf die Zuzahlung auf Arzneimittel kann verzichtet werden, wenn der Preis in der Apotheke 30% oder mehr unter dem Festbeitrag liegt, den der Kassenverband selbst festlegt. Deshalb ist es sinnvoll, den Patienten immer wieder zu verdeutlichen, was Zuzahlungen sind, wer sie bekommt und wie die Verrechnung funktioniert.

So nachvollziehbar es ist, wenn über die packungsbezogene Zuzahlung der Patient anteilig an den Kosten beteiligt wird, die er verursacht, so sehr ist es zu hinterfragen, ob dies eine erzieherische Wirkung auf Patienten haben kann. Die Praxisgebühr, die ja auch den Anreiz schaffen sollte, den Weg zum Arzt zu überdenken, ist gescheitert. Vielleicht wäre es auch an der Zeit, über andere Mechanismen als Anreiz nachzudenken. Für eine ältere Gesellschaft mit mehr chronisch Kranken und einem steigenden Anteil an Einkommensschwachen sind die alten Fehlanreiz-Mechanismen bisweilen schmerzhaft. Und weit und breit sind weder Mittel noch Entscheider in Sicht, diese Art von Schmerzen zu heilen. Pervers wäre es, wenn es dazu hieße, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. 


Prof. Dr. Andreas Kaapke


Andreas Kaapke ist Professor für Handelsmanagement und Handelsmarketing an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, Standort Stuttgart, und Inhaber des Beratungsunternehmens Prof. Kaapke Projekte. E-Mail: a.kaapke@kaapke-projekte.de

Das könnte Sie auch interessieren

Die gesetzliche Zuzahlung für Arzneimittel wird 40 Jahre alt

Zur Kasse bitte

ABDA kritisiert Aktuelle Berichterstattung

Kassen könnten Patienten schnell entlasten!

FAZ Zu Gesundheitskosten

Chronisch Kranke zahlen am meisten zu

ABDA kritisiert Berichterstattung zu Arzneimittelkosten

„Die Apotheken tun ihr Bestes“

Nur noch jedes fünfte Rabattarzneimittel ist befreit

Selten ohne Zuzahlung

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.