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- AZ 29/2016
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Wirtschaft
Kassengesetz beschlossen
Ab 2020 müssen Systeme manipulationssicher sein
Ziel des Gesetzes ist, nachträgliche Manipulationen an elektronischen Registrierkassen zu verhindern. So haben bislang Anbieter von Kassensystemen Software mitgeliefert, mit deren Hilfe der Kassenumsatz am Abend um einen vorgegebenen Prozentsatz nachträglich reduziert werden konnte. Dem soll das neue Gesetz nun einen Riegel vorschieben.
Kassen-Nachschau ohne Ankündigung
Darin vorgesehen sind insbesondere drei Maßnahmen: Zum einen müssen elektronische Aufzeichnungssysteme zukünftig durch eine „zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung“ geschützt sein. Dabei wird kein bestimmtes System vorgeschrieben, die Anbieter müssen eine Zertifizierung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik nachweisen. Zum anderen soll eine unangekündigte Kassen-Nachschau eingeführt werden. Im Gesetzentwurf heißt es dazu, dass „die damit betrauten Amtsträger der Finanzbehörde ohne vorherige Ankündigung (...) während der üblichen Geschäfts-und Arbeitszeiten“ die Geschäftsräume von Steuerpflichtigen betreten dürfen, „um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können“. Als dritte wesentliche Maßnahme ist vorgesehen, dass Verstöße wie z. B. das Nicht-Vorhandensein der vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtung als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden können.
Laut Gesetzentwurf müssen die Kassensysteme ab 2020 die technischen Voraussetzungen für eine „Manipulationsfestigkeit“ erfüllen. Eine Übergangsfrist bis Ende 2022 gilt für ältere Modelle, die den bisherigen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und „bauartbedingt nicht aufrüstbar sind“.
Das Gesetz muss noch Bundestag und Bundesrat passieren und dürfte dabei noch einige Änderungen erfahren. |
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