- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 39/2016
- Apotheker gesteht Betrug
Gesundheitspolitik
Apotheker gesteht Betrug
Luftrezept-Masche aufgeflogen
Am 21. September war Prozessauftakt am Amtsgericht Mönchengladbach. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, die AOK mit sogenannten „Luftrezepten“ betrogen zu haben: Der Komplize des Apothekers habe einzelne Personen dazu gebracht, an einem Tag, teilweise binnen weniger Stunden, verschiedene Ärzte aufzusuchen und sich von diesen für die gleiche Erkrankung ein hochpreisiges Arzneimittel verordnen zu lassen. So kamen pro „Patient“ schon mal sieben Rezepte zusammen. Die Verordnungen übergab der Mitangeklagte dann gebündelt dem Apotheker, der sie mit der Kasse abrechnete. Ausgegeben wurden die Arzneimittel jedoch nie. Das von der Kasse gezahlte Geld teilten die beiden Männer unter sich auf. Drei Jahre lief die Masche – doch nach einem fehlgeschlagenen Anwerbungsversuch eines „Patienten“ flog sie auf.
Die Ermittlungen dauerten eine Weile, die Aufklärung war nicht einfach. Obwohl der Apotheker sich schon im Ermittlungsverfahren geständig gezeigt hatte. Sein Verteidiger erklärte zum Prozessauftakt, dass sein Mandant mittlerweile 80.000 Euro an die AOK zurückgezahlt habe. Auch seine Apotheke in Krefeld habe er verkauft und die Betriebserlaubnis zurückgegeben, die Privatinsolvenz sei beantragt. Sein Komplize zeigte sich während der Ermittlungen noch nicht auskunftsfreudig.
Deal mit der Staatsanwaltschaft?
Dennoch könnte das Verfahren am Ende vergleichsweise glimpflich für die Angeklagten ausgehen – jedenfalls sind Bewährungsstrafen durchaus möglich. Wie ein Gerichtssprecher gegenüber der AZ erklärte, regte das Gericht am ersten Verhandlungstag an, über eine Verständigung nachzudenken. Die beiden Angeklagten könnten noch detailliertere Aussagen machen, die auch zu den Personen führen, die die Rezepte bei den Ärzten besorgt haben. Die Ärzte sind in dem Fall hingegen wohl eher als Opfer anzusehen – sie wussten offenbar nichts von dem Betrug.
Bis zum nächsten Termin vor Gericht, der für den 5. Oktober angesetzt ist, sollen sich die Verteidiger mit ihren Mandanten beraten, ob sie zu einer solchen Vereinbarung bereit sind. Wenn ja, wird es ebenfalls zu einer Verurteilung wegen Betrugs kommen. Eine Verständigung kann lediglich über ein geringeres Strafmaß erfolgen. Für einen schweren Betrug sieht § 263 Abs. 3 Strafgesetzbuch einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zehn Jahren vor. Da es sich hier um 26 Einzeltaten handelt, muss eine Gesamtstrafe gebildet werden. Für eine Bewährungsstrafe darf diese allerdings zwei Jahre nicht übersteigen. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.