Gesundheitspolitik

Heilpraktiker im Visier der Politik

Schulz-Asche: Gute Ergänzung zur Schulmedizin, aber Schutz vor Scharlatanen notwendig

STUTTGART (hfd) | Der Tod von drei Krebspatienten nach der Behandlung durch einen Heilpraktiker hat zu Forderungen nach einer Verschärfung der geltenden Rechtslage geführt.

Wie weit dürfen die Kompetenzen von Heilpraktikern reichen, und bedarf der Berufsstand einer geregelten Ausbildung? Infolge des ­Todes dreier Krebspatienten kurz nach Behandlung durch einen Heilpraktiker in Brüggen-Bracht sprachen sich Politiker aller Fraktionen im Bundestag für Reformen und Verschärfungen der geltenden Rechtslage aus. Gegenüber DAZ.online fordert nun die Grünen-Bundestagsabgeordnete Kordula Schulz-Asche mehr Qualitäts­sicherung und Patientenschutz. Sie ist in ihrer Fraktion für den Bereich der Alternativmedizin sowie die Gesundheitswirtschaft zuständig.

Grundsätzlich hält Schulz-Asche die Komplementärmedizin für eine gute Ergänzung zur wissenschaftlich belegten Medizin. Es gebe sehr viele gute Heilpraktiker, die z. B. bestimmte Rückenleiden sehr gut behandeln könnten. Es gebe aber natürlich auch Scharlatane, und es sei nötig, die Verbraucher vor diesen zu schützen.

Bei dem Heilpraktiker-Gesetz, das noch aus dem Jahr 1939 stammt, sei es im Sinne des Patientenschutzes vernünftig zu schauen, inwieweit dieses reformiert werden müsse. Eine ausführliche Dokumentation sei ein erster nötiger Schritt, um zu einer besseren Qualitätssicherung, aber auch zu mehr Patientensicherheit zu kommen. Bezüglich der Ausbildung sei, so Schulz-Asche weiter, eine einheit­liche Regelung zum Inhalt, der Struktur und Dauer zu diskutieren, hierfür sei der Bund zuständig. Die Idee, einen Modellstu­diengang für Heilpraktiker zu schaffen, um den Beruf an wissenschaftliche Entwicklungen anzudocken, könnte ebenfalls überprüft werden. |

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