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Gesundheitspolitik
Kassenärzte an der Leine
Gröhe reagiert mit neuem Gesetz auf den Skandal bei der KBV
Ein DAZ.online vorliegender Entwurf sieht verschärfte Berichtspflichten, Aufsichtsmöglichkeiten und Bußgelder für die KBV, den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und den Gemeinsamen Bundesausschuss vor. So solle die Selbstverwaltung „vor Selbstblockaden geschützt“ werden, erklärte Gröhe erklärte gegenüber den Funke-Zeitungen. Zukünftig gebe es „schlüssige Vorgaben für das Aufsichtsverfahren, klare Vorgaben für die Haushalts- und Vermögensverwaltung sowie eine Stärkung der internen Transparenzpflichten und Kontrollmechanismen.“
Um Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung frühzeitig zu erkennen, bedürfe es, so der Gesetzentwurf, „insbesondere einer Stärkung der Kontrollrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und mehr Transparenz im Verwaltungshandeln“. Zwar käme den Selbstverwaltungspartnern ein großer Handlungsspielraum zu, der nicht eingeschränkt werden dürfe, solange es sich im rechtlich vertretbaren Rahmen bewegt. Doch diese Einschränkungen der Aufsicht verhinderten in der Praxis häufig, dass das BMG bei Rechtsverstößen „zielgerichtet und schnell einschreiten und weiteren Fehlentwicklungen bestimmt entgegentreten kann“.
Zukünftig will das BMG die Kontrollrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane schärfen und mehr Transparenz in dem Verwaltungshandeln der Institutionen schaffen. Bei Beteiligungen wie bei der skandalträchtigen APO KG muss die Vertreterversammlung zukünftig „auf der Grundlage geeigneter Daten umfassend über die Chancen und Risiken“ aufgeklärt werden.
Bei Fragen, bei denen es einen gesetzlichen Interpretationsspielraum gibt, soll das BMG zukünftig „Inhaltsbestimmungen“ vornehmen können, an die die Selbstverwaltungspartner gebunden sind und gegen die sie keine Klage einreichen können.
Zwangsgelder von bis zu 10 Mio. Euro
Der Gesetzentwurf sieht Zwangsgelder von bis zu 10 Millionen Euro vor. Darüber hinaus kann das Ministerium Unregelmäßigkeiten bei der KBV zukünftig leichter über einen Vertreter klären lassen, der bei Bedarf auch deren Vorstände überwachen darf – und dessen Kosten die Kassenärzte zu tragen haben.
Die Vorstandsvorsitzenden der KBV sowie der anderen Spitzenverbände sollen zukünftig mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden, was laut Gesetzentwurf „die Akzeptanz und Legitimation“ erhöhen soll. |
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