Gesundheitspolitik

Bayern gegen Extra-Honorar bei Medikationsplan

Gesundheitsministerin Huml für regelmäßige Anpassung des Apothekenaufschlags

TRAUNSTEIN (cha) | Als Ende letzten Jahres im E-Health-Gesetz verankert wurde, dass die Apotheker zwar auf Wunsch des Patienten den Medikationsplan ändern müssen, dafür aber kein Honorar bekommen, wurde dies in Fachkreisen nicht nur auf die starre Haltung von Bundesgesundheitsminister Gröhe, sondern auch auf den Einfluss der bayerischen Landesregierung zurückgeführt.

Diese habe, so hieß es, dem Druck der Ärzteschaft nachgegeben und deshalb eine Besserstellung der Apotheker verhindert. Nachdem das Bundesland Bayern in der Vergangenheit eher apothekerfreundlich agiert hatte und sich z. B. – wenn auch vergeblich – für die Abschaffung des Rx-Versandhandels oder – erfolgreich – für die Einführung der Nacht- und Notdienstpauschale eingesetzt hatte, wollte die AZ von der Bayerischen Gesundheitsministerin Melanie Huml wissen, wie sie zum Medikationsplan und den Honorarforderungen der Apothekerschaft steht.

Die Bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege Melanie Huml warnt vor der Gefahr, dass Krankenkassen oder Call-Center die Beratung übernehmen könnten.

Erwartungsgemäß macht die Bayerische Gesundheitsministerin Huml sich für den Medikationsplan stark: Sie habe „von Anfang an die Bundesregierung unterstützt, mit dem E-Health-Gesetz einen gemeinsam von Ärztinnen, Ärzten, Apothekerinnen und Apothekern nutzbaren, bundeseinheitlichen Medikationsplan verpflichtend einzuführen“. Allerdings sei „ein bayerischer Vorschlag zur Formulierung eines gemeinsamen Medikationsplans von Arzt und Apotheker“ im Gesundheitsausschuss des Bundesrats nicht mehrheitsfähig gewesen. Wie man sich diesen „gemeinsamen Medikationsplan“ vorstellen kann – darüber war auch bei Nachfrage nichts Konkretes zu erfahren. Angesichts der erwarteten Erfolglosigkeit habe man die Einzelheiten im Landesgesundheitsministerium nicht weiter ausgearbeitet.

Warnung vor Aufsplittung des Honorars

Ganz offen äußert Huml, dass das Bayerische Gesundheitsministerium es nicht als sinnvoll erachtet, die im E-Health-Gesetz vorgesehenen Änderungen im Medikationsplan durch den Apotheker zu honorieren – und zwar im Interesse der Apotheker selbst. Der Apothekenaufschlag decke „pauschal grundsätzlich alle mit dem Arzneimittelversorgungsauftrag verbundenen Dienstleistungspflichten, z. B. Information und Beratung, Arzneimittelvorratshaltung und letztlich auch das Medikations­management“ ab. Und dabei solle es auch bleiben. Denn die Entkopplung von Beratungsleistungen von der pauschalen Vergütung und von der Arzneimittelabgabe in der Apotheke könne „zu einer schwerwiegenden Schwächung der Apotheken führen“ mit der Folge, „dass die pharmazeutische Beratung andernorts erbracht wird, z. B. durch die Krankenkassen oder Call-Center“.

Zudem bestehe die Gefahr, „dass letztendlich die Honorierung der Beratung aus der Pauschale herausgerechnet werden könnte“, was „aber insgesamt zu einer Absenkung des Apothekenhonorars führen“ würde. Huml wörtlich: „Das wollen wir vermeiden – wir brauchen die Apotheken vor Ort!“

Doch wie sieht es aus, wenn der Medikationsplan ab 2019 in elektronischer Form erstellt werden soll – wird Bayern sich dann dafür einsetzen, dass die Apotheker eine größere Rolle spielen und eine entsprechende Honorierung bekommen? Humls Antwort „Die Verantwortung für die Medikation sollte grundsätzlich der Arzt tragen“ lässt bei Punkt eins wenig Hoffnung aufkeimen. Interessanter ist der bayerische Ansatz für die Vergütung: „Wenn aber die Apotheken mit dem Medikationsmanagement mehr Arbeit leisten, muss über eine Anpassung des Apothekenhonorars nachgedacht werden.“ Das Apothekenhonorar müsse so hoch sein, „dass den öffent­lichen Apotheken die Erfüllung ihres gesetzlichen Versorgungsauftrags und aller damit verbundenen Dienstleistungspflichten möglich ist“. Deshalb werde sich Bayern weiterhin für eine angemessene Honorierung der Apotheker durch „regelmäßige Anpassung des Festzuschlags auf die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an die Kostenentwicklung und den Mehraufwand einsetzen“.

Zumindest bei der Nacht- und Notdienstpauschale war das ­bayerische Engagement seinerzeit erfolgreich. In Sachen Apothekenhonorar wird sich in dieser Legislaturperiode beim Fixzuschlag ohnehin nichts mehr tun. Denn bekanntlich hat das hier zuständige Bundeswirtschaftsministerium die Entscheidung auf die lange Bank geschoben, indem es erst noch ein externes Gut­achten erstellen lassen will. Bleibt die Hoffnung auf die kommende Legislaturperiode und dass Bayern dann segensreichen Einfluss auf die Bundesregierung nehmen kann. |


Lesen Sie hierzu auch den Kommentar "Unanständige Argumentation".


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