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Gesundheitspolitik
Kittelverbrennung mit Folgen
Kurioser Rechtsstreit wird das Bundessozialgericht beschäftigen
Im Sommer 2012 verletzten sich 13 Pharmaziestudierende bei ihrer rituellen Kittelverbrennung, weil ein Beteiligter erschreckt eine brennende Ethanolflasche von sich warf. Nachdem die Unfallkasse für den Schaden nicht aufkommen wollte, landete der Fall vor Gericht. Im Dezember entschied das Thüringer Landessozialgericht: Hier lag kein Arbeitsunfall vor, für den die gesetzliche Unfallversicherung aufkommen muss. Denn diese zahlt nur dann, wenn die unfallbringende Verrichtung im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule geschieht.
Die Kittelverbrennung in Jena sei jedoch von den Studierenden eigenständig organisiert worden. Die Uni habe hierauf nicht in rechtserheblicher Weise Einfluss genommen. Allein das Zurverfügungstellen von Tischen und Bänken reiche für eine Mitverantwortung nicht aus.
Das Gericht hatte die Revision nicht zugelassen. Doch nun hat ein Beteiligter Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht eingelegt (Az. B 2 U 40/16 B). Die richterliche Überprüfung ist bei diesem Rechtsmittel zunächst darauf beschränkt, zu klären, ob Gründe vorliegen, die es rechtfertigen, dass sich das Gericht überhaupt in einem Revisionsverfahren mit den aufgeworfenen Rechtsfragen befasst. Denn die Revision ist nur unter bestimmten Voraussetzungen statthaft. In Betracht käme hier allenfalls die Annahme, dass der Angelegenheit grundsätzliche Bedeutung zuzumessen ist. Man darf gespannt sein, ob die Kasseler Richter den brennenden Kitteln eine solche Bedeutung zuerkennen. |
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