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ZL – Mikrobiologische Wasseruntersuchungen 2016
In der Apotheke eingesetzte Ausgangsstoffe zur Herstellung von Arzneimitteln müssen gemäß ApBetrO hinsichtlich ihrer pharmazeutischen Qualität geprüft sein.
Diese Anforderungen gelten gleichermaßen für das in Arzneimitteln eingesetzte Wasser. Aus physikalisch-chemischer Sicht ist die Erzeugung von Wasser für pharmazeutische Zwecke unproblematisch. Kritisch ist vor allem die mikrobielle Qualität, die sich in den verschiedenen Herstellungssystemen (Destille, Ionenaustauscher, Umkehrosmose etc.) sowie bei Lagerung und Gebrauch (Fertigprodukte) stetig verändern kann.
Bei Ionenaustauschern und Umkehrosmoseanlagen ist die regelmäßige Kontrolle des hygienischen Zustands der wasserführenden Teile der Anlage entscheidend für die mikrobiologische Qualität des erzeugten Wassers. Da es bei diesen Systemen keinen keimabtötenden Prozess gibt, ist hier eine nachgeschaltete Maßnahme zur Keimabtötung unumgänglich. Aber auch Wasser aus Destillen kann in Einzelfällen den Vorgaben des Ph. Eur. nicht entsprechen, wenn die wasserführenden Teile nach der Kondensation hygienisch vernachlässigt werden. Häufig sind Verfärbungen und Verkalkungen an den Geräten auch Anzeichen für einen mikrobiologisch mangelhaften Zustand.
Die mikrobiologische und damit auch pharmazeutische Qualität von Wasser in Großgebinden hängt ebenfalls stark von der jeweiligen Aufbewahrung und von der Handhabung eines jeden Mitarbeiters ab. Kritisch ist insbesondere die Verwendung von Aqua purificata wenn dieses länger als 24 h nach Anbruch eingesetzt werden soll.
Mikrobielle Kontaminationen in Arzneimitteln können verschiedene Konsequenzen haben. Einerseits beschleunigen sie den Abbau bzw. die Inaktivierung von Wirk- und Hilfsstoffen und tragen somit zu einer verkürzten Haltbarkeit bei. Andererseits besteht für Patienten immer das Risiko sekundärer Infektionen und damit einhergehender Komplikationen, wie z. B. Wundheilungsstörungen oder Superinfektionen.
Das ZL möchte auch in 2016 die Apotheken in ihren Qualitätsbemühungen und der Herstellung pharmazeutisch einwandfreier Rezepturen unterstützen. Mit der mikrobiologischen Untersuchung ihres pharmazeutisch genutzten Wassers durch das ZL haben Sie die Möglichkeit, sowohl ihre Herstellungsprozesse als auch die Handhabung und die Lagerung zu überprüfen. Hierfür wird das Wasser gemäß den Vorgaben des Ph. Eur. untersucht. Jede teilnehmende Apotheke erhält rechtzeitig eine Mitteilung mit ihrem Probenahmetermin und Hinweisen zur Durchführung, um sekundäre Kontaminationen zu vermeiden. Die Probenahme sollte unter Routinebedingungen durchgeführt werden, um ein realistisches Ergebnis zu erhalten und der Apotheke Sicherheit für ihren Umgang mit den verschiedenen Wasserqualitäten zu geben. Nach Aufarbeitung, Inkubation und Auswertung der Proben im ZL wird bei Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte (z. B.: Aqua purificata max. 100 KBE/10 ml; Aqua ad iniectabilia max. 10 KBE/100 ml) ein Zertifikat ausgestellt.
Die Teilnahmegebühr beträgt 35,- Euro je Probe zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Termine
Anmeldeschluss für
März/April: 01.04.2016
Mai/Juni: 01.06.2016
Juli/August: 01.08.2016
September/Oktober: 01.10.2016
November/Dezember: 01.12.2016
Infos und Anmeldung
Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker, Carl-Mannich-Str. 20, 65760 Eschborn, Infoline Ringversuche (0 61 96) 93 78 57, Fax (0 61 96) 93 78 15, ringversuche@zentrallabor.com, www.zentrallabor.com.
Weiterbildungsakademie der Bundesapothekerkammer
Nachfolgend gibt die Weiterbildungsakademie Seminare bekannt, die als Weiterbildungsseminare im Sinne der Weiterbildungsordnungen der Apothekerkammern der Länder anerkannt sind. Die Veranstaltungen sind gemäß folgendem Schema aufgeführt:
Veranstalter mit Anmeldeadresse
1) Titel
2) Gebiet
Seminar Nr.
1. Thema (Modul)/Unterthema
2. Thema (Modul)/Unterthema
entsprechend den von der Bundesapothekerkammer verabschiedeten Seminarinhalten
Anrechenbare Stunden
3) Datum, Ort der Veranstaltung
4) Kosten
Apothekerkammer Nordrhein
Poststraße 4, 40213 Düsseldorf, Tel. (02 11) 8 38 80, Fax (02 11) 8 38 82 22
Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2016/097
1) -
2) Arzneimittelinformation
Seminar 2: Standardisierte Arzneimittelinformationen
8 Stunden
3) 2. Juli 2016, Grevenbroich
4) 104 Euro
Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2016/098
1) -
2) Arzneimittelinformation
Wahlseminar A: Entwicklung von Arzneimitteln
8 Stunden
3) 3. Juli 2016, Grevenbroich
4) 104 Euro
Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2016/099
1) -
2) Arzneimittelinformation
Seminar 1: Recherche, Bewertung und Weitergabe von Arzneimittelinformationen
16 Stunden
3) 30. September 2016 bis 1. Oktober 2016, Grevenbroich
4) 208 Euro
Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2016/100
1) -
2) Arzneimittelinformation
Seminar 7: Pharmakoökonomie und Nutzenbewertung
3) 2. Oktober 2016, Grevenbroich
4) 104 Euro
Bayern
Bekanntmachung der Regierung von Oberbayern
Durchführung des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung nach der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) im Herbst 2016
Gemäß § 12 Abs. 1 AAppO werden die Termine für die schriftlichen Prüfungen wie folgt festgesetzt:
Fach I:
Allgemeine, anorganische und organische Chemie
Dienstag, 23. August 2016, 14.30 Uhr
Fach II:
Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und der Humanbiologie
Mittwoch, 24. August 2016, 14.30 Uhr
Fach III:
Grundlagen der Physik, der physikalischen Chemie und der Arzneiformenlehre
Donnerstag, 25. August 2016, 9.00 Uhr
Fach IV:
Grundlagen der pharmazeutischen Analytik
Freitag, 26. August 2016, 9.00 Uhr
Als Termin für die schriftlich zu stellenden Zulassungsanträge wird Freitag, 10. Juni 2016 bestimmt.
Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung nach § 6 der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) im Herbst 2016
Als Termin für die Antragstellung auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung an den Universitäten Erlangen – Nürnberg, München, Regensburg und Würzburg im Herbst 2016 wird Freitag, 17. Juni 2016 bestimmt.
Zulassung zum Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung nach § 6 der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) im Herbst 2016
Die nächsten Prüfungen im Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung finden voraussichtlich ab Ende November in München und Regensburg statt. Der genaue Prüfungstermin wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt.
Als Termin für die Antragsstellung auf Zulassung zur Prüfung wird Freitag, 2. September 2016 bestimmt.
Hinweis
Die vollständigen Bekanntmachungen sind auf der Homepage der Regierung von Oberbayern veröffentlicht: www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/umwelt/lpa/04331/
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