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AMTS-Projekte sind gefragt

Startschuss für Bewerbungen um Fördergelder aus dem Innovationsfonds

BERLIN (ks/bro) | Jetzt kann es los­gehen: Wer an den 300 Millionen Euro jährlichen Fördergeldern aus dem Innovationsfonds teilhaben will, kann sich mit Projekten zu neuen Versorgungsformen oder Konzepten zur Versorgungsforschung bewerben. Wohin es in der ersten Förderwelle gehen soll, zeigt der beim Gemeinsamen Bundes­ausschuss (G-BA) angesiedelte Innovationsausschuss, in seinen am 8. April veröffentlichten Förderbekanntmachungen auf. Auch aus der Apothekerschaft gibt es potenzielle Kandidaten.

Die Apotheker können sich bei der Millionenvergabe ausdrücklich angesprochen fühlen. Denn Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, hat immer wieder erwähnt, dass Modellprojekte zur Arzneimitteltherapiesicherheit zu seinen Favoriten gehörten. Dies zeigt sich jetzt auch in den Förderbekanntmachungen. Zum Bereich der neuen Versorgungsformen – also Projekte, die über die bisherige GKV-Regelversorgung hinausgehen – gibt es eine themenspezifische und eine themenoffene Bekanntmachung. Über die Themenspezifische können gefördert werden:

  • Versorgungsmodelle in strukturschwachen und ländlichen Gebieten,
  • Modellprojekte zur Arzneimitteltherapie sowie -sicherheit,
  • Versorgungsmodelle unter Nutzung von Telemedizin, Telematik und E-Health,
  • Versorgungsmodelle für spezielle Patientengruppen (ältere Menschen, Menschen mit psychischen Erkrankungen, pflegebedürftige Menschen, Kinder und Jugendliche, Menschen mit seltenen Erkrankungen).

Insgesamt 225 Millionen Euro im Jahr sollen in die neuen Versorgungsformen fließen. Mit den übrigen 75 Millionen Euro soll die Versorgungsforschung gefördert werden.

Nur neue Projekte können sich bewerben

Doch die Bedingungen sind teilweise schwer zu erfüllen. Nur neue Projekte dürfen sich bewerben, die im Versorgungsalltag noch nicht angewendet werden. Solche, die sich bereits in der Umsetzungsphase befinden, werden nicht gefördert. Außerdem müssen alle Vorhaben wissenschaftlich evaluierbar sein. Dabei drängt die Zeit: Frist für die Abgabe der Anträge ist der 5. Juli 2016 – spätestens bis 15.00 Uhr müssen sie beim Projektträger eingegangen sein. Als Projektträger für die Abwicklung der Fördermaßnahme hat der Innovationsausschuss das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) beauftragt. Angesichts der strikten Voraussetzungen war es dem Vernehmen nach für viele Apothekerkammern und -verbände schwierig, rechtzeitig ein passendes Projekt auf die Beine zu stellen und eventuell sogar schon Kooperationspartner, wie beispielsweise eine Krankenkasse davon zu überzeugen. Doch in einigen Regionen ist es offenbar gelungen.

In Bayern beispielsweise gibt es gleich zwei geplante Modellprojekte in Ingolstadt und in Nürnberg, in die sowohl die Kammer als auch der Verband eingebunden sind. Genaue Pläne sind noch nicht bekannt, es sollen aber Versorgungsprogramme sein, die sich mit der Medikationsplanung, dem Medikationsmanagement und der Kommunikation mit den Ärzten beschäftigen. Als Kooperationspartner zur wissenschaftlichen Evaluation soll die Uni-Klinik Erlangen dabei sein. Dem Vernehmen nach wollen sich Kammer und Verband noch für eines der beiden Projekte entscheiden, bevor die Bewerbung abgeschickt wird.

Auch in Hamburg sollen Kammer und Verband ein Projekt zur Arzneimitteltherapiesicherheit angestoßen haben. Dort habe man bereits Eckdaten mit einem „größeren Krankenversicherer“ abgesteckt, heißt es aus Kreisen der Kammer. Ähnliches hört man aus dem benachbarten Niedersachsen: Auch hier soll es Ideen und Vorschläge der Apothekerkammer und bereits Gespräche mit Krankenkassen geben. In den Regionen Nordrhein und Westfalen-Lippe war zunächst nichts konkretes zu erfahren. Aber in beiden Regionen gibt es Bemühungen. In Baden-Württemberg will man ebenfalls noch abwarten und Optionen besprechen.

Das in Sachsen und Thüringen bereits laufende ARMIN-Projekt ist als solches nicht für eine Bewerbung geeignet, weil es bereits praktiziert wird. Allerdings könnten wohl neue Module des Versorgungsprogrammes für eine Bewerbung infrage kommen. Der Vorteil hier wäre, dass Apotheker und Ärzte mit der AOK Plus bereits eine Krankenkasse im Boot haben.

ABDA prüft

Über die Rolle der ABDA war bislang nicht viel zu erfahren. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) unter Leitung von Professor Martin Schulz ist offenbar federführend in der Angelegenheit und hat Kammern und Verbände vor geraumer Zeit nach bewerbungsfähigen Projekten gefragt. Ob die ABDA alle regionalen Projekte sammelt und eine gemeinsame, große Bewerbung abgibt oder die einzelnen Regionen bei ihren Einzelbewerbungen unterstützt, war nicht zu erfahren. Aus der Pressestelle hieß es nur, dass man jegliche Tätigkeiten rund um den Innovationsfonds derzeit prüfe.

Wer sich für die Fondsförderung interessiert, findet nähere Informationen in den jeweiligen Leitfäden und den Allgemeinen Hinweisen und Neben­bestimmungen. Diese sind auf der Webseite des Innovationsausschusses (https://innovationsfonds.g-ba.de/) zugänglich. |

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