Wichtige Mitteilungen

Chargenrückruf

Erythromycin mikronisiert „Fagron“, alle Packungsgrößen

Ch.-B.: siehe Tabelle

Tab.: Arzneimittel der Firma Fagron GmbH & Co. KG, die vom Chargenrückruf betroffen sind (Stand: 11.04.2016)
Produktname
Packungs­größe
PZN
Chargen
Erythromycin mikronisiert
10 g
08560856
15G07-B05-312356
Erythromycin mikronisiert
25 g
08560833
15G07-B05-313970
Erythromycin mikronisiert
50 g
08560827
15G07-B05-311167
Erythromycin mikronisiert
100 g
08560810
15G07-B05-314468
Erythromycin mikronisiert
250 g
08560804
15G07-B05-313965
Erythromycin mikronisiert
500 g
08560796
15G07-B05-314469

Die Firma Fagron GmbH & Co. KG, 22885 Barsbüttel, bittet um folgende Veröffentlichung:

„Während einer Inspektion des Herstellers Anuh Pharma (Indien) wurden Mängel festgestellt, sodass diesem Hersteller das GMP-Zertifikat entzogen wurde. Aus Sicherheitsgründen rufen wir deshalb die an­gegebenen Chargen (siehe Tabelle) von Erythromycin mikronisiert, 10 g, 25 g, 50 g, 100 g, 250 g und 500 g (PZN 08560856, 08560833, 08560827, 08560810, 08560804 und 08560796), zurück. Wir bitten Sie, Ihre Bestände zu überprüfen und noch vorhandene, auch im Anbruch befindliche Packungen der genannten Chargen zur Gutschrift ausreichend frankiert und unter Angabe des Großhandels, von dem die Ware bezogen wurde, bei der Firma Fagron telefonisch unter der Nummer (0 40) 67 06 76 80 zu melden und dann an folgende Firmenadresse zurückzusenden:

Fagron GmbH & Co. KG

Retourenabteilung

Von-Bronsart-Straße 12

22885 Barsbüttel.“


Chargenrückruf

Lederlind Heilpaste, 25 g, Paste

Ch.-B.: 350180

Die Firma Riemser Pharma GmbH, 17493 Greifswald – Insel Riems, bittet um folgende Veröffentlichung:

„Im Rahmen der regulären Stabilitätsprüfung wurde festgestellt, dass der Gehalt des wirksamen Bestandteils unterschritten wurde. Deshalb rufen wir vorsorglich die genannte Charge des Präparates Lederlind Heilpaste (Nystatin), 25 g Paste (PZN 04900634), zurück. Wir sehen keine Gefährdung von Patienten, jedoch können wir den korrekten Gehalt bis zum Ende der Laufzeit nicht garantieren. Wir bitten um Überprüfung der Bestände und Rücksendung der betroffenen Packungen mittels APG-Formular über den pharmazeutischen Großhandel zur Gutschrift.“

Das APG-Formular finden Sie hier.


Chargenrückruf

Pädiamuc Saft 30 mg/5 ml, 100 ml, Lösung zum Einnehmen

Ch.-B.: W021601.1

Aus einer Apotheke erhielt die Arz­neimittelkommission der Deutschen ­Apotheker (AMK) eine Meldung zum ­genannten Präparat. Die Firma Aristo Pharma GmbH, 13435 Berlin, bittet nun um folgende Veröffentlichung:

„Auf eine Beanstandung aus den Fachkreisen hin, wurde bei einer Nachuntersuchung von Rückstellmustern festgestellt, dass es bei der aufgeführten Charge von PädiaMuc Saft 30 mg/5 ml (Ambroxol), 100 ml Lösung zum Einnehmen (PZN 11667871), zu Ausfällungen gekommen ist. Aufgrund dessen rufen wir vorsorglich die ­genannte Charge zurück. Wir bitten Sie Ihre Lagerbestände zu überprüfen und Packungen der genannten Charge ausreichend frankiert an folgende ­Adresse unseres Logistikpartners zur Gutschrift (Portokosten werden ­erstattet) zurückzusenden:

InfectoPharm Arzneimittel GmbH

Von-Humboldt-Straße 1

64646 Heppenheim.“


Chargenrückruf

Tollwutglobulin Merieux® P, 1 × 2 ml, Durchstechflasche

Ch.-B.: K1564-3, K1564-4

Diese AMK-Nachricht wurde bereits am 11. April 2016 auf der AMK-Homepage (www.arzneimittelkommission.de) veröffentlicht.

Die Firma Sanofi Pasteur MSD GmbH, 10117 Berlin, bittet in Abstimmung mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) um folgende Veröffentlichung:

„Routinemäßige Stabilitätstests nach 24 Monaten zur Bewertung der Produktwirksamkeit ergaben, dass in den genannten Chargen von Tollwutglobulin Merieux® P (Zulassungsnummer 13a/97, verwendbar bis 09/2016) der Gehalt an Immunglobulin geringfügig unter dem erforderlichen Gehalt liegt. Das Paul-Ehrlich-Institut hat in einem Bescheid diesen Qualitätsmangel als bedenklich eingestuft und die Rücknahme der Chargenfreigabe mitgeteilt. Daher rufen wir die genannten Chargen des Arzneimittels Tollwutglobulin Merieux® P (Tollwut-Immunglobulin vom Menschen), 1 × 2 ml Durchstechflasche (PZN 03048869), zurück. Die Analyse verfügbarer Pharmakovigilanzdaten ergab keinen Hinweis auf eine verminderte Wirksamkeit oder ein unerwartetes Risiko für den ­Patienten. Es gibt aus unserer Sicht keinerlei Sicherheitsbedenken und keinen spezifischen Handlungsbedarf für Patienten, die Tollwutglobulin ­Merieux® P der betroffenen Chargen vor diesem Rückruf erhalten haben. Die Vermarktung wurde bereits im ­Juli 2014 eingestellt. Andere Chargen sind von diesem Rückruf nicht betroffen. Wir bitten Sie, Ihre Bestände zu überprüfen und die betroffenen ­Packungen umgehend zur Gutschrift ungekühlt und ausreichend frankiert (Porto­kosten werden erstattet) unter Angabe Ihrer Bankverbindung zurückzuschicken an:

Health Logistics GmbH

Retourenabteilung

Vichystraße 14

76646 Bruchsal.“


Informationen der Hersteller

Risiko einer Hepatitis-B-Reaktivierung unter der Therapie mit Inhibitoren der BCR-ABL-Tyrosinkinase

AMK. Die Firmen Novartis Pharma GmbH, Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA, Pfizer Pharma GmbH und Ariad Pharmaceuticals (Germany) GmbH informieren in Abstimmung mit der EMA und dem BfArM in Form ­eines gemeinsamen Rote-Hand-Briefs über das Risiko einer Hepatitis-B-Reaktivierung unter der Therapie mit den BCR-ABL-Tyrosinkinase-Inhibitoren Bosutinib (Bosulif®), Dasatinib ­(Sprycel®), Imatinib (Glivec®), Nilotinib (Tasigna®) und Ponatinib (Iclusig®).

Bei Patienten, die chronische Träger des Hepatitis-B-Virus (HBV) sind, ­traten bei Behandlung mit BCR-ABL-Tyrosinkinase-Inhibitoren Reaktivierungen des HBV auf. Einige Fälle der HBV-Reaktivierung verursachten ein akutes Leberversagen oder eine fulminante Hepatitis, die zu einer Lebertransplantation oder zum Tod führten. Eine HBV-Reaktivierung kann während der Behandlung mit einem BCR-ABL-Tyrosinkinase-Inhibitor anscheinend jederzeit auftreten. Einige der Patienten hatten eine dokumentierte Vorgeschichte der Hepatitis B, bei ­anderen war der serologische Status zu Beginn der Behandlung unbekannt. Die HBV-Reaktivierung wird als Klasseneffekt der BCR-ABL-Tyrosinkinase-Inhibitoren eingestuft, wobei der ­Mechanismus und die Häufigkeit der HBV-Reaktivierung während der Anwendung bislang noch unbekannt sind.

Daher wird nun von den genannten Zulassungsinhabern Folgendes empfohlen:

  • Die Patienten sind vor Beginn einer Behandlung mit BCR-ABL-Tyrosin­kinase-Inhibitoren auf eine HBV-­Infektion zu untersuchen.
  • Bei Patienten mit positiver HBV-­Serologie (auch mit aktiver Erkrankung) sind vor Behandlungsbeginn Fachärzte für Leberkrankheiten mit Erfahrung in der Behandlung von HBV-Infektionen zu konsultieren. Dies gilt auch für Patienten, die während der Behandlung positiv auf eine HBV-Infektion getestet werden.
  • Träger von HBV, die einen BCR-ABL-Tyrosinkinase-Inhibitor benötigen, sind während der Behandlung und für einige Monate nach dem Absetzen engmaschig auf Zeichen einer aktiven HBV-Infektion zu über­wachen.

Die Fach- und Gebrauchsinformationen aller BCR-ABL-Tyrosinkinase-­Inhibitoren werden entsprechend aktualisiert.

Quelle

Rote-Hand-Brief zu den BCR-ABL-Tyrosinkinase­inhibitoren: Risiko einer Hepatitis-B-Reaktivierung. www.bfarm.de → Arzneimittel → Pharmakovigilanz → Risikoinformationen → Rote-Hand-Briefe und Informationsbriefe (8. April 2016)


Informationen der Institutionen und Behörden

BfArM: Stufenplanverfahren zum Widerruf der Zulassungen Fusafungin-haltiger Arzneimittel (Locabiosol®)

AMK. Wie das BfArM auf seiner Homepage bekannt gibt, beabsichtigt es, die Zulassung für Fusafungin-haltige Arzneimittel (Locabiosol®, Spray zur Anwendung in der Mundhöhle und Nasenspray) mit Wirkung zum 28. Mai 2016 zu widerrufen. Nachdem die Koordinierungsgruppe CMDh am 1. April 2016 einstimmig die Einschätzung des PRAC bestätigt hat, sei am 6. April ein Anhörungsschreiben an die betroffenen Unternehmer versendet worden. Für Fusafungin war auf Initiative Italiens ein Risikobewertungsverfahren gestartet worden, und der PRAC war zu der Einschätzung ­gelangt, dass der Nutzen Fusafungin-haltiger Arzneimittel das Risiko, insbesondere für das Auftreten schwerwiegender allergischer Reaktionen, nicht übersteigt (siehe DAZ Nr. 7 vom 18. Februar 2016, Seite 109).

Der AMK lagen bis Redaktionsschluss seitens betroffener Zulassungsinhaber noch keine Informationen vor.

Quelle

BfArM; Fusafungin (Locabiosol®): Stufenplanverfahren zum Widerruf der Zulassungen nach Beschluss der Koordinierungsgruppe für Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und dezentralen Verfahren CMDh. www.bfarm.de → Arzneimittel → Pharmakovigilanz → Risikoinformationen → Risikobewertungsverfahren (11. April 2016)


Informationen der Institutionen und Behörden

CHMP überprüft Nutzen/Risiko-Verhältnis von Symbioflor® 2 (Escherichia-coli-Suspension)

AMK. Auf Grundlage des Artikels 31 der Richtlinie 2001/83/EC hat das BfArM am 30. März 2016 die Überprüfung von Symbioflor® 2 beim CHMP der EMA beantragt. Die ­Bundesoberbehörde bezieht sich im Wesentlichen auf die ungenügend ­dokumentierte Wirksamkeit bei den beanspruchten Indikationen (Regulierung der körpereigenen Abwehrkräfte, bei gastrointestinalen Störungen und Colon irritabile) und auf die damit verbundenen potenziellen Risiken für den Patienten.

Da das Arzneimittel, das eine Suspension aus zehn verschiedenen, teils autolysierten, teils lebenden Escherichia-coli-Stämmen enthält, auch in Österreich und Ungarn zugelassen ist, hätte die Zulassung in Deutschland, statt im Nachzulassungsverfahren nach § 105 AMG, im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung – wenn kein Risiko für die öffentliche Gesundheit besteht – beschieden werden können.

Nach Ansicht des BfArM besteht aber ein Risiko, da unter anderem Daten, die dem BfArM in 2014 vorgelegt wurden, lediglich auf einer retrospektiven Auswertung einer Phase-III-Studie aus dem Jahre 1988 zur Wirksamkeit bei Patienten mit Reizdarmsyndrom beruhten und zahlreiche methodische Mängel festzustellen seien. Somit ­ließe sich keine Wirksamkeit belegen, die aber potenziellen Risiken gegenüberstünden.

Inzwischen wurde dem pharmazeutischen Unternehmer eine Fragenliste vom CHMP übermittelt. Dabei sollen vor allem Belege zur Wirksamkeit bei jeder einzelnen beanspruchten Indikation, aber auch Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen und schließlich Angaben zum Nutzen/Risiko-Verhältnis berücksichtigt werden.

Nach derzeitigem Stand ist Ende Juni mit einer Stellungnahme des CHMP zu rechnen, die der Europäischen Kommission für eine rechtsverbind­liche Entscheidung vorgelegt werden wird.

Quelle

EMA; Review of Symbioflor 2 started. www.ema.europa.eu → document library → reference numbers: EMA/233358/2016 (1. April 2016)


Die Wichtigen Mitteilungen erhalten wir von der

Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker
Unter den Linden 21
10117 Berlin

Telefon (0 30) 4 00 04-5 52
Fax (0 30) 4 00 04-5 53
E-Mail: amk@arzneimittelkommission.de

Wichtig: Bitte senden Sie keine von Rückrufen/Chargenrückrufen betroffenen Arzneimittel an die AMK!

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