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Dem soll ein Riegel vorgeschoben werden
Verkauf von Arzneimitteln auf ebay: Bald Thema in Landtagen
Jeder Bürger kann beim Deutschen Bundestag eine Petition einreichen. Schafft es ein Anliegen in den Petitionsausschuss, prüft dieser mit dem zuständigen Bundesministerium die Relevanz. Fällt die Prüfung positiv aus, müssen zunächst der Ausschuss und dann das Bundestagsplenum einen Handlungsbedarf beschließen. Im äußersten Fall wird die Bundesregierung aufgefordert, tätig zu werden.
Nur wenige Beschwerden schaffen es, all diese Hindernisse zu überwinden. Die Beschwerde des Vereins Freie Apothekerschaft schon. Der Verein beklagt in seiner Petition, dass Privatpersonen immer wieder Anzeigen und Auktionen mit Arzneimitteln schalten. In mehr als 2000 Fällen hat der Verein alleine im Jahr 2015 solche Vergehen aufgedeckt und eine Anwaltskanzlei damit beauftragt, die Löschung zu veranlassen. Die meisten Seiten, wie ebay oder ebay Kleinanzeigen, kommen dieser Forderung schnell nach. Den Apothekern geht das aber nicht weit genug. „Wir wollen erreichen, dass Laien solche Arzneimittel-Anzeigen gar nicht mehr veröffentlichen können und dass die Betreiber dafür sorgen, dass die Angebote nicht erscheinen. Die Portale müssen agieren und nicht nur reagieren, indem sie erst nach unseren Hinweisen Anzeigen löschen. Oft sind die Arzneimittel ja auch schon verkauft, bevor sie von den Portalbetreibern gelöscht werden“, erklärt Reinhard Rokitta, Vorstandsmitglied des Vereins Freie Apothekerschaft.
Nachdem der Petitionsausschuss die Petition Mitte März geprüft und eine „Handlungsempfehlung an die Bundesregierung“ offiziell bestätigt hatte, hat nun auch das Bundestags-Plenum zugestimmt. Mit dem Votum wurden das Bundesgesundheits- und das Bundesinnenministerium beauftragt, das Anliegen zu prüfen. Innerhalb eines Jahres müssen beide Häuser mitteilen, ob und inwiefern sie gegen den Verkauf von apothekenpflichtigen Medikamenten im Internet vorgehen wollen.
Der Verein hat aber einen noch viel wichtigeren Teilerfolg errungen: Der Bundestag hat auch alle Landtage über die Problematik informiert und sie auf mehrere „Verstöße gegen das strafrechtliche Verbot des Handelns mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken“ hingewiesen. Die Resonanz in den Ländern ist beeindruckend. Neun Landtage haben inzwischen mitgeteilt, das Thema auf die Agenda zu setzen. Dazu gehören Brandenburg, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, das Saarland, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Hamburg.
Rokitta freut sich über diese Entwicklung, gibt aber gleichzeitig zu Bedenken, dass die Standesvertretungen seinen Verein und das Vorhaben zu keinem Zeitpunkt unterstützt haben.
Insbesondere von der ABDA fühle er sich „allein gelassen“. Schließlich sei man in Berlin informiert gewesen und habe die besseren politischen Kontakte. „Das ist eine absolute Null-Reaktion“, moniert Rokitta. Dabei ist man sich in der Sache einig. Auf Nachfrage von DAZ.online sagte ein ABDA-Sprecher: „Die Rechtslage ist klar. Apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen nur durch Apotheken beziehungsweise nach Vorlage eines ärztlichen Rezeptes abgegeben werden.“ Und weiter: In jedem der ABDA „bekannt werdenden Fall“ benachrichtige man den Portalbetreiber und verlange die Beendigung der Anzeige. Ein Appell an den Gesetzgeber ist aus Sicht der ABDA allerdings nicht nötig. Schließlich seien solche Angebote von Privatpersonen bereits jetzt unzulässig, „ein unmittelbarer Handlungsbedarf des Gesetzgebers ist nicht zu erkennen“, so der Sprecher. |
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