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DAZ aktuell
Vertrauliche Preise – kein Problem?
ABDA will sich für Lösung einsetzen, die mit Betriebsabläufen in Apotheken kompatibel ist
Eine beim Pharmadialog vereinbarte Maßnahme ist der Verzicht auf die öffentliche Listung des Erstattungsbetrags. Es soll ein Konzept erarbeitet werden, das es ermöglicht, die für die Versorgungssituation in Deutschland negativen Auswirkungen aufgrund der öffentlichen Listung des rabattierten Betrags auszuschließen. „Dazu soll der rabattierte Erstattungsbetrag zukünftig ausschließlich denjenigen Institutionen des deutschen Gesundheitswesens zur Verfügung gestellt werden, die ihn zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen“, heißt es im Abschlussbericht.
Aus Sicht von vfa-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer ist dies eine „riesengroße Chance für das Gesundheitssystem“. Keinesfalls sei es ein „Lobbygeschenk“ – sondern vielmehr eine sichere Bank für den Standort Deutschland. Schließlich werden die deutschen Preise in zahlreichen Ländern als Referenz für die Preisfindung herangezogen. Auch rein technisch ist die Umsetzung des schon bei der Entstehung des AMNOG heiß diskutierten Vorhabens laut vfa kein Problem. Im Bereich der GKV könne das gleiche Verfahren zur Anwendung kommen wie bei Generikarabattverträgen. Und für die PKV gebe es Zesar – die Zentrale Stelle zur Abrechnung von gesetzlichen Arzneimittelrabatten. Hier werden die gesetzlichen Herstellerabschläge abgerechnet, die seit einiger Zeit auch den privaten Versicherern zugutekommen. Die Verrechnung der Rabatte erfolge in beiden Fällen direkt zwischen Kassen und Herstellern.
Welchen Preis Apotheken künftig sehen werden, wird aus der Formulierung im Abschlussbericht des Pharmaberichts nicht deutlich. Die ABDA will sich aber in die nun anstehende Ausgestaltung der Umsetzung der politischen Vorgaben einbringen. Dabei sei „eine Lösung zu befördern, die einerseits den politischen Wünschen entspricht, andererseits aber mit Betriebsabläufen und Zahlungsströmen im Zusammenhang mit der Arzneimittelversorgung durch Apotheken und deren Abrechnung kompatibel ist“. |
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