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DAZ aktuell
Streit um Entlassrezept
Nächster Fall für Schiedsstelle?
Seit 1. Januar 2016 sollte es die Entlassrezepte geben. So sieht es das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vor. Die nähere Ausgestaltung wurde dem Gemeinsamen Bundesausschuss übertragen. Er hat seine Aufgabe letzten Dezember erfüllt. Weitere Details sollten GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und DKG regeln. Doch damit begann der Unfrieden zwischen DKG und KBV. Uneins sind diese etwa, welche Patienten von den Klinikrezepten profitieren könnten. Während die KBV den Patientenkreis einschränken möchte, wollen ihn die Kliniken möglichst offen halten. Strittig ist auch, ob eine Rufnummer des Krankenhausarztes zur persönlichen Erreichbarkeit angegeben sein muss. Zudem: Müssen die Entlassrezepte auch die Vorgaben der Rabattverträge berücksichtigen? Laut Baum sei dies nicht möglich, da Kliniker keinen Einblick hätten, welche Verträge gerade gelten. „Sollten wir uns mit der KBV in den kommenden Wochen nicht über die strittigen Punkte einigen, müssen wir wohl die Schiedsstelle anrufen“, so Baum, „wir haben einfach noch nicht fertig verhandelt, wir brauchen noch ein bisschen mehr Zeit.“ Die ersten Entlassrezepte werden also nicht so schnell in die Apotheken kommen. |
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