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Muster ohne Wert
Kiefer übt scharfe Kritik am Medikationsplan auf Papier
Ende 2015 ist das E-Health-Gesetz in Kraft getreten, in dem der Anspruch der Patienten auf einen Medikationsplan auf Papier durch den Arzt verankert ist. Kiefer begrüßte bei seiner Eröffnungsansprache des BAK-Fortbildungskongresses Pharmacon in Meran, dass die Politik die Bedeutung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) erkannt hat und diese fördert. Auch die Apotheker haben sich mit dem Perspektivpapier 2030 und der Definition von Medikationsanalyse und Medikationsmanagement in Sachen AMTS positioniert. Doch Apotheker dürfen bei dem geplanten Medikationsplan lediglich auf Wunsch des Patienten Ergänzungen vornehmen. Ausgestellt wird der Plan durch den Arzt. Eine eingehende Medikationsanalyse ist nicht vorgesehen. Kiefer kritisierte, dass die Aufgaben des Apothekers im E-Health-Gesetz nicht präzisiert und die zentrale Rolle des Apothekers bei der Arzneimitteltherapiesicherheit nicht ausreichend anerkannt worden sei. Eine Schräglage des Gesetzes, die, so Kiefer, auch durch die Anfang Mai zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Bundesärztekammer (BÄK) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) geschlossene Rahmenvereinbarung zum bundeseinheitlichen Medikationsplan nicht behoben werden konnte. Kiefer bedauerte, dass es keine Pflicht für den Arzt gebe, vom Apotheker vorgenommene Aktualisierungen des Plans zu übernehmen.
Somit werde der Plan, mit dem der Patient in die Apotheke kommen wird, keinesfalls vollständig und oft schon veraltet sein, so Kiefer. Er sieht sogar die Gefahr, dass mit dem Medikationsplan in der vorgesehenen Form ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit „verbrannt“ wird. Denn so habe der Plan keinen Nutzen für den Patienten, warnte Kiefer. Und wenn der Patient dies erkenne, werde er ihn auch nicht mehr einfordern. Kiefer: „Die Probleme des Medikationsplans sind offenkundig. Wenn nicht bereits vor seiner Erstellung eine umfassende Medikationsanalyse durchgeführt wird, bleibt der Medikationsplan ein Muster ohne Wert. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, spätestens in der nächsten Legislaturperiode. Wenn es uns nicht gemeinsam gelingt, den elektronischen Medikationsplan besser als Werkzeug zur Herstellung von Arzneimitteltherapiesicherheit zu konzipieren als die Papierversion, ist das nur noch mehr Bürokratie ohne Nutzwert für den Patienten!“
Kiefer machte allerdings auch deutlich, dass die Einbindung des Apothekers in den Medikationsplan nicht zum Nulltarif zu haben ist: „Das alles kostet Zeit, aber diese Zeit muss bezahlt werden.“
Ungeachtet aller Schwierigkeiten bleibt Kiefer optimistisch, dass die dringend erforderlichen Nachbesserungen spätestens mit dem elektronischen Medikationsplan umgesetzt werden. Für die Teilhabe am Datenaustausch für den elektronischen Medikationsplan ist eine sichere Zugangsberechtigung in Form eines Heilberufeausweises erforderlich. Seine Einführung ist für Januar 2019 geplant, der Beginn der Testphase im Juli 2017. |
Zu viele italienische Apotheker
Schon seit fast zwanzig Jahren begrüßt Dr. Maximin Liebl, Präsident der Apothekerkammer der Provinz Bozen, die Teilnehmer des Pharmacon Meran und gibt einen kurzen Einblick in die Situation der italienischen Kollegen. Selten hat er Erfreuliches zu berichten, auch in diesem Jahr malte er eine eher düstere Situation von Kettenapotheken und arbeitslosen Apothekern. Eine Zugangsbeschränkung zum Pharmaziestudium gibt es nicht. Jährlich drängen etwa 4200 neue Apotheker auf den italienischen Markt, bei einem Bedarf von 1300 Apothekern pro Jahr. Stellenweise liegt die Arbeitslosenquote der Apotheker schon über 10 Prozent.
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