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Prisma
Genetic Profiling
Mithilfe von DNA-Spuren den Täter beschreiben
Manfred Kayser in Rotterdam hat seit 2004 die weltweit einzige Professur für Forensische Molekularbiologie inne. Die Niederlande sind auch das einzige Land, das die DNA-Phänotypisierung als Beweismittel in Gerichtsverfahren ausdrücklich erlaubt. In Deutschland hingegen zählen vererbliche Körpermerkmale zur persönlichen Privatsphäre eines Menschen, auch vor Gericht. Der als Indiz zugelassene „genetische Fingerabdruck“ analysiert keine Gene, sondern beruht auf nicht-codierenden Abschnitten der DNA.
Schon heute kann man durch DNA-Analysen mit 90-prozentiger Sicherheit die Augenfarbe und die Haarfarbe eines Menschen vorhersagen. Denn die verschiedenen Augenfarben kommen im Wesentlichen durch nur sechs Einzelnucleotid-Polymorphismen (SNPs) zustande; bei den Haarfarben sind 22 SNPs involviert, was auch noch überschaubar ist. Die Gene, die die Körpergröße oder den Abstand der beiden Augen mitbestimmen, geht hingegen in die Hunderte. Aktuell erforscht Kayser u. a. diejenigen Gene, die einen Menschen älter oder jünger aussehen lassen, als er tatsächlich ist, also sein biologisches Alter bestimmen. Schon jetzt gibt es DNA-Methylierungstests, die anhand von T‑Lymphozyten einer Person deren biologisches Alter mit einer Fehlerwahrscheinlichkeit von nur etwa drei Jahren vorhersagen. Künftig wird man diesen Test mit einer Analyse der Alterungsgene kombinieren, um vom biologischen auf das kalendarische Alter zu schließen. Eine Täterbeschreibung könnte dann so lauten: „Der Täter ist etwa 32 Jahre alt, sieht aber sechs Jahre älter aus.“ |
Quellen
Kayser M. Forensic DNA Phenotyping: Predicting human appearance from crime scene material for investigative purposes. FSI Genetics 2015;18:33-48
Weigmann K. Forensische DNA-Phänotypisierung: Die DNA als Augenzeugin; www.spektrum.de/news, 6.11.2015
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