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Nicht alles ausgeschlossen

Hamburger Apothekerverein weist auf Besonderheit bei Substitutionsausschlussliste hin

SÜSEL (tmb) | Der Austausch für Buprenorhin, Hydromorphon und Oxycodon ist seit dem 1. August nicht generell verboten, sondern nur bei abweichenden Applikationsfrequenzen. In vielen Fällen müssen Rabattverträge daher weiterhin beachtet werden.

Seit 1. August gilt die jüngste Ergänzung der Substitutionsausschlussliste. Doch offenbar gibt es im Alltag noch Fragen zum Umgang mit den Neuerungen. Daher hat der Hamburger Apothekerverein in einem Rundschreiben an seine Mitglieder auf eine Besonderheit bei drei neuen Wirkstoffen auf der Liste hingewiesen: Für Buprenorhin, Hydromorphon und Oxycodon gebe es kein generelles Austauschverbot. Der Substitutionsausschluss beziehe sich auf transdermale Buprenorphin-Pflaster mit unterschiedlicher Applikationshöchstdauer, Hydromorphon-Retardtabletten mit unterschiedlicher täg­licher Applikationshäufigkeit und Oxycodon-Retardtabletten mit unterschiedlicher täglicher Applikations­häufigkeit, nicht aber generell auf die Wirkstoffe. Da kein generelles Austauschverbot besteht, müsse eine Verordnung gegebenenfalls in ein Rabattarzneimittel ausgetauscht werden, wenn die Applikationshöchstdauer bei den Pflastern bzw. die Applikationshäufigkeit bei den Retardtabletten gleich ist. Die diesbezüglichen Angaben in der Apotheken-EDV müssten daher beachtet werden. Die Aufnahme der drei Substanzen in die Substitutionsausschlussliste solle dagegen verhindern, dass ein Patient beispielsweise ein Pflaster mit 24-stündiger Freisetzung erhält, wenn ein Pflaster mit zwölfstündiger Freisetzung verordnet wurde, heißt es im Rundschreiben. |

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