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Deutscher Apothekertag 2016
Gröhe würdigt Leistungen der Apotheken
Bundesgesundheitsminister: Versandhandel kann Apotheken vor Ort nicht ersetzen
Noch wird es eine Weile dauern, bis die Apotheker die im AMVSG-Entwurf vorgesehenen Vergütungserhöhungen spüren können. Und auch mit den laufenden Zyto-Verträgen müssen sich die Betroffenen abfinden, so lange das Gesetz nicht in trockenen Tüchern ist. Im Frühjahr 2017 könnte es so weit sein. Gröhe erklärte zumindest mit Blick auf Rezepturen und BtM-Rezepte, er sei „zuversichtlich, dass wir diese Maßnahmen auch im parlamentarischen Verfahren über die Hürde bringen werden“. Er betonte, dass Rezepturen einen großen Aufwand für Apotheken bedeuteten – zugleich seien viele Menschen auf diese individuell angefertigten Arzneimittel in besonderer Weise angewiesen. Es sei daher richtig, hier den Fixzuschlag von 8,35 Euro einzuführen und die Arbeitspreise zu erhöhen. Es sei zudem „zwingend angebracht“, dass nach mehr als 30 Jahren die Dokumentationspflichten der Apotheker bei Betäubungsmittelrezepten höher vergütet werden.
Auch hinter der erst in letzter Minute in den Kabinettsentwurf aufgenommenen Regelung zu Zytostatikaausschreibungen steht Gröhe voll und ganz: „Es geht darum, dass sich jede Maßnahme zuallererst am Maßstab des Patientenwohls messen lassen muss.“ Sicherzustellen seien eine orts- und zeitnahe Versorgung und die freie Apothekenwahl. Dies soll künftig ohne die bisherigen Exklusivverträge mit Apotheken geschehen. Stattdessen soll es Rabattverträge zwischen Kassen und den Herstellern der verwendeten onkologischen Fertigarzneimittel geben. Zudem soll die Hilfstaxe angepasst werden – zur Not durch die Schiedsstelle. Gröhe zeigte sich sicher, dass mit dem nun eingebrachten Vorschlag eine bessere Versorgung im Bereich der Zytostatikaversorgung zu erreichen ist.
Retax weiter im Blick
Der Minister warf zudem den Blick zurück: Auf Veranlassung des Gesetzgebers gibt es nun eine neue Regelung im Rahmenvertrag, die Apotheker vor Retaxationen der Krankenkassen wegen unbedeutender Formfehler schützen soll. Seit Juni gilt die Neuregelung, die mithilfe der Schiedsstelle gefunden werden konnte. Doch ganz vorbei ist der Spuk noch nicht: Die Schiedsstelle muss sich derzeit mit der Frage befassen, ob die neuen Regelungen nur für Retaxationen anzuwenden sind, die nach dem 1. Juni ausgesprochen wurden – oder für alle zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossenen Retax-Verfahren? Mitte November will das Gremium um Dr. Rainer Hess entscheiden. Gröhe sicherte zu: „Wir werden diesen Prozess im Hinblick auf das klare gesetzgeberische Ziel, Sie vor unangemessener Retaxation zu schützen, sehr aufmerksam begleiten.“
Kurz ging der Minister auch auf den Medikationsplan ein, an dem die Apotheker sich eine größere Beteiligung gewünscht hätten. Er pflichtete ABDA-Präsident Friedemann Schmidt bei, dass die fachliche Einbindung von Apothekern bei der Erstellung von elektronischen Medikationsplänen unerlässlich sei, um die Risiken von Polymedikation zu minimieren. „Da bin ich selbstverständlich auf Ihrer Seite.“ Das stehe auch schon so im E-Health-Gesetz. Aber man habe nicht warten wollen, bis die elektronische Infrastruktur steht. Daher hätten die Patienten nun zunächst den Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierform. 2018 soll er aber auch auf der elektronischen Gesundheitskarte zu finden sein. Es verstehe sich von selbst, so der Minister, dass er dann auch von den Apothekern schnellstmöglich und praktikabel aktualisiert werden kann – „und dieser Einsatz dann auch mit entsprechenden Zuschlägen versehen ist“.
Nicht zuletzt konstatierte Gröhe: „Zu den Grundlagen unseres erfolgreichen Gesundheitswesens tragen Sie mit einer umfassenden und guten Arzneimittelversorgung herausragend bei. Apothekenpflicht für Arzneimittel, staatlich garantierte Vergütung und der Schutz von Freiberuflichkeit durch Fremdbesitzverbot und den eingeschränkten Mehrbesitz sind die entscheidenden Eckpfeiler hierfür.“ Es bestehe auch Einigkeit, dass der Versandhandel diese Leistungen der Apotheken nicht ersetzen könne und dürfe. Um hierzu ein deutliches Zeichen zu setzen, habe sich die deutsche Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof für die Geltung der Arzneimittelpreisverordnung für EU-ausländische Versandapotheken eingesetzt – mit welchem Erfolg, war vergangene Woche noch offen. |
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