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Ein Kommentar von ADEXAs Erster Vorsitzenden Barbara Stücken-Neusetzer

Barbara Stücken-Neusetzer

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) will mit seinem aktuellen Urteil angeblich eine Benachteiligung aus­ländischer Versandapotheken auf­heben. De facto führt die Aufhebung des Boni-Verbots, die nur für ausländische Versender wie DocMorris gilt, zu einer Inländerdiskriminierung: Denn die deutschen Apotheken müssen sich weiter an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung halten – ihre Konkurrenz aus dem europäischen Ausland nicht.

Die Vorstellung, dass gerade die Rezeptur ein wirksamer Wettbewerbsvorteil für die „traditionellen“ deutschen Apotheken gegenüber holländischen Versendern sein soll, kann auch nur aus der weiten räumlichen wie inhaltlichen Distanz der Richter in Luxemburg stammen.

Auch ein anderes Argument des EuGH ist viel zu kurz gedacht: Wenn Apotheken in ländlichen, dünn besetzten Gebieten höhere Preise verlangen (können), weil sie dort weniger Wettbewerber haben, wird sich die Landbevölkerung doch nur noch stärker auf die rosinen­pickenden Online-Händler stürzen. Ein Dauernotdienst für diejenigen Fälle, wenn das Päckchen aus Holland nicht schnell genug gekommen ist – das dürfte kein tragfähiges Geschäftsmodell sein. Damit wird sich die Apothekenlandschaft noch stärker ausdünnen – gerade auch auf dem Land oder in Stadtrandlagen, wo es keine Laufkundschaft gibt. Dann werden sich auch die Patienten der Parkinson-Selbsthilfegruppen fragen, ob die Kooperation mit DocMorris wichtiger war als eine Präsenzapotheke in der Nähe. Aber vielleicht wird ja das ganze deutsche Apothekensystem über den Haufen geworfen, nach Klagen inländischer Versandapotheken und einer folgenden Liberalisierung im Dominoprinzip … Zumal viele Kassen nun ihren Versicherten Doc­Morris & Co. ans Herz legen werden. Das dürfte auch diverse wohnort­nahe Arbeitsplätze kosten.

Jetzt wäre ein gesetzliches Komplettverbot des Versandhandels mit Rx-Arzneimitteln eine saubere Lösung, die aber eher unwahrscheinlich ist.

Um sich vom Versandhandel abzugrenzen und einen ruinösen Preiskampf zu vermeiden, muss die Apotheke bei den E-Medikationsplänen mitmachen. Medikationsanalyse und Medikationsmanagement müssen kostendeckend honoriert werden. Wäre dies heute schon so, dann wäre die Deutsche Parkinson Gesellschaft vielleicht gar nicht auf die Idee gekommen, sich im Ausland nach einem „Partner“ umzutun. Eine gute interdisziplinäre Betreuung durch Arzt und Apotheke vor Ort ist schließlich das Beste, was einem als Patient passieren kann. Denn ohne Beratung wirkt ein Arzneimittel nur halb so gut.

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