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2017: Unterhaltsvorschuss auch für ältere Kinder

Bundeskabinettsbeschluss stärkt Alleinerziehende

Mindestens 260.000 Kinder über zwölf Jahre – und ihre alleinerziehenden Eltern – sollen ab 2017 von einem monatlichen Unterhaltsvorschuss von rund 200 Euro profitieren. Das hat das Bundeskabinett in der vergangenen Woche beschlossen. Wenn auch Bundestag und Bundesrat zügig zustimmen, kann das Gesetz zum 1. Januar in Kraft treten.
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Alleinerziehende sollen auch für ihre „großen Kinder“ über zwölf Jahre Unterhaltsvorschuss bekommen.

Jedes zweite Kind von Alleinerziehenden bekommt keine Unterhaltszahlung. Und von den anderen Kindern erhält die Hälfte weniger, als in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle als Anspruch festgelegt ist. Die Gründe sind unterschiedlich – manche Väter (denn diese sind in der Mehrzahl ­unterhaltspflichtig) drücken sich, ­andere haben nach der Trennung schlichtweg nicht genug Geld.

Bisher sprang dann der Staat für ­Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr mit 145 Euro pro Monat und bis zum zwölften Geburtstag mit 194 Euro als Unterhaltsvorschuss ein. Nun wird das Bezugsalter auf 18 Jahre angehoben.

Grenze der Bezugsdauer fällt

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Auch die Begrenzung der Bezugsdauer von derzeit sechs Jahren wird auf­gehoben. Alleinerziehende, die von ­ihrem Ex-Partner kein Geld für den Nachwuchs erhalten, können jetzt also bis zur Volljährigkeit ihrer Kinder die staatliche Unterstützung bekommen. Achtung: Die Geldzahlung muss beim zuständigen Jugendamt beantragt werden.

Mindestunterhalt: kleiner Anstieg

Da sich 2017 zudem der Mindest­unterhalt leicht erhöht, steigt der Unterhaltsvorschuss zum 1. Januar 2017 für Kinder bis fünf Jahre auf 152 Euro monatlich, für ältere Kinder auf 203 Euro pro Monat.

Ein Schritt gegen Kinderarmut

Vertreter von sozialen Organisationen sprechen in diesem Zusammenhang von der „ersten wirklichen Hilfe“ seit langer Zeit. Experten hoffen auch, dass damit diverse Alleinerziehende nicht mehr von Hartz-IV-Leistungen abhängig sind.

„Wir sind erleichtert und froh, dass ­Familienministerin Manuela Schwesig den überfälligen Ausbau in der Regierung durchgesetzt hat. Endlich Taten statt Sonntagsreden!“, lobte die ­Bundesvorsitzende des Verbands ­alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), Solveig Schuster. „Es ist ein erster wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Kinderarmut. Reformbedarf besteht zwar weiter bei der Höhe des Unterhaltsvorschusses, aber es ist ein Durchbruch geschafft und lässt hoffen, dass der zweite Schritt bald folgen wird“, zeigte sich Schuster ­optimistisch. |

sjo

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