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Kurz gemeldet: Montgomery stellt sich hinter Apotheker, TK: Open-House-Verträge für Blutzuckerstreifen, Masern: Deutschland kommt nicht voran, Mendelssohn-Palais: Es darf geboten werden

Montgomery stellt sich hinter Apotheker

Nach dem EuGH-Urteil zur Arzneimittelpreisbindung sieht der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, auch andere freie Heilberufe ­bedroht. Bislang habe es im ­Gestaltungsbereich der EU-Mitgliedstaaten gelegen, ihr Gesundheitswesen selbst zu regeln. Doch nun kippe der EuGH die Arzneimittelpreisbindung. „Davon mögen ausländische Anbieter profitieren. Es geht aber zu Lasten des freiberuflich ausgestalteten Apothekenwesens in Deutschland, das sich unter anderem durch persönliche Beratung vor Ort und ein Vollsortiment an Arzneimitteln auszeichnet“, so Montgomery. Die einheitliche Vergütung der Leistungserbringer in der GKV sei ein zentrales Merkmal der Gesundheitsversorgung, das man nicht „en passant“ aushebeln dürfe. Die Politik müsse sich zu dem bewährten System bekennen, der Gesetzgeber dürfe sich nicht den Schneid abkaufen lassen. Daher ist es für Montgomery nur konsequent, wenn das ­Bundesgesundheitsministerium ­einen Gesetzentwurf für ein ­Rx-Versand plane.

TK: Open-House-Verträge für Blutzuckerteststreifen

Die Techniker Krankenkasse (TK) hat für alle Ersatzkassen – mit Ausnahme der Barmer GEK – eine Open-House-Ausschreibung für Blutzuckerteststreifen gestartet. Die Verträge sollen zum 1. Januar 2017 starten. Neu für die Apotheken ist: Wenn sie künftig die Teststreifen eines Rabattpartners abgeben, erhalten sie für eine 50er-Packung 50 Cent. Das kann sich auf etwa 24 Euro pro Patient und Jahr summieren. Die Abgabe wird zudem weiterhin auf die Quoten angerechnet, die Apotheken im Wege der Selbstverpflichtung nach der Anlage 4 zum Arzneiversorgungsvertrag zwischen vdek und DAV erfüllen. Überdies bleibt es dabei, dass Apotheken, die Patienten auf wirtschaftliche Teststreifen umstellen, 25 Euro erhalten.

Masern: Deutschland kommt nicht voran

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) würde die Masern gern ausgerottet wissen. Als erstes hat das im Herbst der amerikanische Kontinent geschafft: Er wurde Ende September als frei von Masern erklärt. Die Elimination wird von der WHO als die völlige Abwesenheit endemischer (also im Land zirkulierender) Masernfälle über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten definiert. Anders sieht es in Deutschland aus: Nach dem großen Masernausbruch 2015, bei dem insgesamt 2464 Fälle gemeldet wurden, ist man hierzulande so weit von der Ausrottung der Krankheit entfernt gewesen wie lange nicht, heißt es in einem aktuellen Report der Nationalen Verifizierungskommission Masern/Röteln am Robert Koch-Institut. Die Fallzahl schwankt von Jahr zu Jahr stark. Und die Experten gehen davon aus, dass nicht alle Fälle erfasst werden. Für eine Ausrottung der Masern hätte es weniger als einen Fall pro eine Million Einwohner geben dürfen, also nur rund 80 Fälle oder weniger in Deutschland.

Mendelssohn-Palais: Es darf geboten werden

Für das Bieterverfahren zum Verkauf des alten ABDA-Hauses, dem Mendelssohn-Palais in der Berliner Jägerstraße ist der Startschuss gefallen. Ab sofort und bis zum 23. Dezember 2016 können Investoren ihre Gebote für die historische Immobilie abgeben, meldet die ABDA. Damit werde der nächste Schritt zur Veräußerung des Gebäudes wie geplant im vierten Quartal 2016 vollzogen. Mit der Durchführung des Bieterverfahrens hat die ABDA die Beratungsgesellschaft Büro Dr. Vogel GmbH beauftragt.

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