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Aus den Ländern
Was heißt Notifizierungsverfahren?
Delegiertenversammlung der Bayerischen Landesapothekerkammer
Zu Beginn der Versammlung dankte Kammerpräsident Thomas Benkert dem langjährigen Geschäftsführer Helmut Stapf, der zum 1. April ausgeschieden war. Stapf, der als Quereinsteiger vom Landgericht zur Kammer gekommen war und nun erstmalig als Gast der Kammerversammlung beiwohnte, sprach ebenfalls ein „Vergelt‘s Gott“ aus: für die freundschaftliche Zusammenarbeit und das gemeinsame Engagement für eine Sache, die sich lohnt.
Folgen des EuGH-Urteils
Den größten Teil des Berichts von Kammerpräsident Benkert machte erwartungsgemäß das EuGH-Urteil aus. Benkert erklärte, dass die Inanspruchnahme von Boni eine Bereicherung auf Kosten der Solidargemeinschaft sei. Seiner Ansicht nach muss der Rx‑Versand schnell verboten werden. Je größer der Anteil der im Versand abgegebenen Packungen werde – und ein Anstieg sei angesichts der Boni möglich –, umso schwieriger sei es, ihn wieder abzuschaffen, erklärte Benkert. Er appellierte an die Apotheken, mit ihren Abgeordneten zu sprechen oder sie anzuschreiben – und zwar nicht mit Musterbriefen, sondern persönlich. Je authentischer, desto besser, sagte er.
Viele Delegierte zeigten sich erschrocken, wie die Bevölkerung zu dem Urteil steht: Die Mehrheit befürwortet es. Dem Vorwurf, die ABDA habe die Öffentlichkeit nicht ausreichend aufgeklärt, widersprach der Vorsitzende des Bayerischen Apothekerverbandes Dr. Hans-Peter Hubmann.
Auch die Frage nach den Auswirkungen eines Notifizierungsverfahrens wurde gestellt. Benkert hatte zuvor in seinem Bericht erwähnt, das Notifizierungsverfahren sei der Grund, warum das Bundesgesundheitsministerium für das Rx-Versandverbot ein eigenes Gesetz wolle und es nicht an das AMVSG anhängen wolle. Denn sonst könnte sich das AMVSG um bis zu sechs Monate verzögern, weil ein solches Verfahren lange dauern kann. Der Bundestag könnte ein eigenes Gesetz zum Rx-Versandverbot verabschieden– auch noch vor der Bundestagswahl –, das nach dem Notifizierungsverfahren in Kraft treten würde. Also nach drei Monaten, oder sechs Monaten, wenn es Einsprüche gibt. Diese würden aber nur die Frist verlängern, nicht aber das Inkrafttreten verhindern, hieß es.
Neues Logo der BLAK fällt durch
Der nächste Tagesordnungspunkt war der Bericht des Geschäftsführers Volker Schmitt. Es war eine seiner letzten Folien, die große Teile der Delegiertenversammlung in Aufruhr versetzte: Sie zeigte das künftige Logo der Bayerischen Landesapothekerkammer. In dieser Version ist das jetzige rote „A“ neben dem bayerischen Staatswappen dem Arzneikelch mit Schlange gewichen, auch bekannt als „Schale der Hygieia“. Damit waren viele Delegierte offensichtlich nicht einverstanden, denn es hagelte viel Kritik: „Man kann uns in diesen Zeiten nicht das wichtigste Symbol, das ‚A‘, nehmen“, hieß aus Reihen der Delegierten. Oder: Hygieia sei in der Mythologie eine der Töchter Äskulaps, des Gottes der Heilkunde, dessen Stab das Signet der Ärzteschaft ist. Man sehe sich nicht als Tochter der Ärzte, lautete ein Einwand. Hauptsächlich bezog sich die Kritik aber darauf, dass man auf das Apotheken-A als eine der bekanntesten Marken in Deutschland verzichte. Doch es gab auch positive Meinungen zu dem vorgeschlagenen neuen Logo der BLAK: Die Apothekerschaft strebe doch ohnehin dorthin, mehr als Heilberuf wahrgenommen zu werden. Das neue Logo mit dem Arzneikelch trage dazu bei.
Neben der Kritik am Logo selbst klang in der Diskussion auch Unmut über das Vorgehen von Geschäftsführung und Vorstand durch, weil sie die Delegierten mehr oder weniger vor vollendete Tatsachen gestellt hatten. Hierzu erklärte der Vorstand: Ein neues Logo ist notwendig, weil die Verknüpfung des Wappens mit dem Apotheken-A im derzeitigen Logo gemäß der Markensatzung des Deutschen Apothekerverbands, des alleinigen Inhabers aller Markenrechte am Apotheken-A, unzulässig ist. Bis 2013 hatte der DAV diese Regeln zumindest gegenüber den ABDA-Mitgliedsorganisationen nicht mit voller Strenge geltend gemacht. Das Verhalten des DAV änderte sich allerdings nach 2013, als ein Konflikt mit der Schweizer Versandapotheke Zur Rose und dem Drogeriemarkt dm ausbrach. Beide bewarben ihre Kooperation auf Werbeflächen u. a. mit dem Apotheken-A. Es folgte ein Gerichtsverfahren, das der DAV im Dezember 2015 für sich entschied. Für den DAV sei es aber schwer, anderen die Verwendung des roten „A“ zu untersagen, weil sie es nicht gemäß der Markensatzung verwenden, wenn seine eigenen Mitgliedsorganisationen hier „schlampen“ – daher die Aktionen des DAV bezüglich des Logos.
Letztendlich war der Druck der Delegierten auf den Vorstand dann aber wohl doch zu groß. Der Vorstand hatte ein Einsehen, und der Punkt „neues Logo“ wurde bis zur nächsten Delegiertenversammlung vertagt. Dann sollen zwei bis drei Entwürfe vorgelegt werden – zur Abstimmung.
Zum Schluss der Sitzung gab es „Weihnachtsgeld“, wie Kammerpräsident Benkert es nannte, für die Apothekenleiter. Die Delegiertenversammlung stimmte dem Antrag zu, im Jahr 2017 den Beitrag der Apothekenleiter für ein Quartal auszusetzen. |
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