Gesundheitspolitik

Schlaglichter der Gesundheitspolitik

ks | Mehr Geld für Rezepturen und die Abgabe dokumentationspflich­tiger Arzneimittel, boomende Zyto-Ausschreibungen mit vermutlich nur beschränkter Haltbarkeit, mehr Sicherheit vor Bagatell-Retaxationen, ein neuer Korruptions-Straftatbestand für Heilberufler und heiße Diskussionen um das Rx-Versandverbot. Das sind nur einige der Themen, die das Apothekenjahr 2016 bestimmt haben. Und sie zeigen: Es gab durchaus sonnige Momente für Apotheker – aber auch düstere, vor allem nach dem EuGH-Urteil zu DocMorris’ Rx-Boni im Oktober.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat für seine Amtszeit ­einen klaren Plan, der sich insbesondere aus dem Koalitionsvertrag ergibt. In den Vorjahren hat er sich strikt an diesen gehalten und auch 2016 zeigt sich sein Haus arbeitsam. Doch zunächst werden einige bereits im Vorjahr beschlossene Regelungen wirksam – nicht immer problemlos.

E-Health-Gesetz

Zu Jahresbeginn tritt das E-Health-Gesetz in Kraft (DAZ 1). Mit ihm will die Politik den Akteuren Druck machen, endlich eine digitale und sichere Infrastruktur im Gesundheitswesen zu schaffen und die Funktionen der bislang bescheiden ausgestatteten elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu erweitern. Das Gesetz setzt Krankenkassen und Ärzten Fristen und droht Sanktionen an, wenn diese nicht eingehalten werden. Zudem soll die Versorgung mit verschiedenen Maßnahmen verbessert werden – etwa durch einen Medikationsplan und telemedizinische Angebote. Den Anspruch auf einen Medikationsplan erhalten ab 1. Oktober 2016 alle gesetzlich Versicherten, denen regelmäßig drei oder mehr Medikamente gleichzeitig verordnet werden. Zunächst nur in Papierform – erst ab 2019 muss der Plan elektronisch sein. Zuvor ist die Selbstverwaltung gefordert, Details zu regeln. Die Verantwortung für den Medikationsplan liegt im Normalfall beim Hausarzt. Apotheker spielen dagegen nur eine Nebenrolle: Sie sind bei Änderungen der Medikation auf Wunsch des Versicherten zur Aktualisierung verpflichtet. Im April verkündet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), sie habe sich mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und der Bundesärztekammer auf die vom Gesetzgeber vorgesehene Rahmenvereinbarung über Inhalt, Struktur und Vorgaben zur Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans verständigt (AZ 17, DAZ 17). Auch auf die IT-Grundlagen einigen sich die drei Partner (DAZ 23). Probleme gibt es allerdings, als sich Ärzte und Kassen über das Honorar für die Ärzte verständigen müssen. Die Mediziner wollen auch dafür bezahlt werden, dass sie Medikamente dokumentieren müssen, die die Patienten selbstständig in der Apotheke gekauft haben (DAZ 34). Letztlich einigen sich GKV-Spitzenverband und KBV: 163 Millionen Euro ­sollen die Ärzte für ihre Leistungen rund um den Medikationsplan erhalten (AZ 39). Am 1. Oktober ist es dann so weit, der Startschuss für den Medikationsplan fällt. Auch Apotheker sind nun gefordert – selbst wenn sie dafür nicht honoriert werden (umfassend: DAZ 39, AZ 40)

GKV-Versorgungsstärkungs­gesetz

Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) ist zwar schon im Sommer 2015 in Kraft getreten – einige Regelungen sollten aber nach weiteren Vorbereitungen erst 2016 wirksam werden. Etwa jene zum Entlassmanagement. Sie sollen dafür sorgen, dass es Patienten nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus einfacher haben. Unter anderem sollen Kliniken künftig Entlassrezepte ausstellen können – für Arzneimittel, häusliche Krankenpflege oder Heilmittel für bis zu sieben Tage. Aber gerade hier hakt es. Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss Ende 2015 genauere Bestimmungen in den betroffenen Richtlinien – darunter die Arzneimittel-Richtlinie – beschlossen hat (AZ 1), müssen sich Ärzte, Kassen und Krankenhäuser in einem Rahmenvertrag über die letzten Details einig werden – und das erweist sich als schwierig (AZ 14, AZ 18, AZ 23). Das Schiedsamt muss letztlich ein Machtwort sprechen, was im Oktober geschah. Das Entlassrezept, vor dem sich manch ein Apotheker bereits fürchtet, wird nun erst zum 1. Juli 2017 kommen (DAZ 42).

Neue Retax-Regelungen im Rahmenvertrag

Das GKV-VSG sah auch vor, dass zu Jahresbeginn im Rahmenvertrag zwischen DAV und GKV-Spitzenverband eine Klarstellung erfolgen sollte, wann Krankenkassen nicht oder zumindest nur teilweise Apothekenabrechnungen beanstanden dürfen – insbesondere bei Formfehlern. Doch DAV und GKV konnten sich wieder einmal nicht einigen und riefen Ende 2015 die Schiedsstelle an. Nach drei erfolglosen Terminen vor der Schiedsstelle (AZ 7, DAZ 15) schaffen es deren Vorsitzender Rainer Hess und seine Kollegen Elmar Mand und Ingwer Ebsen im Mai, einen Kompromissvorschlag zu unterbreiten, den beide Seiten akzeptieren. Der Rahmenvertrag erhält einen neuen § 3, der letztlich auf eines hinausläuft: Unbedeutende formale Fehler des verordnenden Arztes, die weder die Wirtschaftlichkeit noch die Therapiesicherheit betreffen, dürfen nicht mehr dazu führen, dass Krankenkassen Apotheken die Rechnungsbegleichung verweigern. Die neue Vorschrift führt dazu eine Reihe (nicht abschließender) Beispiele an, was ein unbedeutender Formfehler ist und wo die Heilung durch den Apotheker möglich ist. Ein gänzliches Aus für Nullretaxationen bedeutet der Kompromiss nicht. So kann es etwa noch immer eine Vollabsetzung nach sich ziehen, wenn trotz bestehenden Rabattvertrags ohne Begründung ein Nicht-Rabattarzneimittel abgegeben wird. Zum 1. Juni 2016 soll der Kompromiss in Kraft treten (DAZ 21, 22). Auch die ­Politik ist zufrieden, dass die Selbstverwaltung endlich eine Lösung gefunden hat (AZ 22). Der DAV legt im Sommer eine Kommentierung der neuen Regelungen vor (DAZ 29). Doch es zeigt sich, dass Kassen und Apotheker keine einhellige Auffassung vertreten, ab wann der Kompromiss wirklich gilt – auch der DAV-Kommentar schweigt dazu. Zunächst hieß es seitens der ABDA, er gelte für alle Beanstandungen, die ab dem Stichtag 1. Juni 2016 ausgesprochen werden oder noch nicht abgeschlossen sind. Doch die DAK Gesundheit meint beispielsweise: Er gilt nur für Belieferungen ab dem 1. Juni 2016, nicht aber rückwirkend. Wegen dieser Differenzen tritt die Schiedsstelle nochmals zusammen. Im November trifft sie eine Entscheidung, die deutlich zugunsten der Apotheker ausfällt: Die Neuregelung findet für alle Arzneimittelabgaben ab dem 23. Juli 2015 Anwendung. Das ist das Datum, an dem das GKV-VSG in Kraft trat und die Grundlage für die Retax-Regelung schuf (AZ 47).

Innovationsfonds

Ebenfalls ein Kind des GKV-VSG ist der Innovationsfonds. Mit diesem sollen zum einen innovative sektorenübergreifende Versorgungsformen gefördert werden, die das Zeug haben, in die Regelversorgung aufgenommen zu werden. Zudem soll die Versorgungsforschung gestärkt werden. Dazu stehen für die Jahre 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kosten werden zur Hälfte von den Krankenkassen getragen, die andere Hälfte wird aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert. Angesiedelt ist der Fonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Dessen Vorsitzender Josef Hecken ist auch Vorsitzender des Innovationsausschusses. Hecken weckt zu Jahresbeginn große Hoffnung, dass Projekte gefördert werden, die die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) erhöhen sollen – und zwar unter Beteiligung von Apotheken (DAZ 6, DAZ 15). Es folgen die nötigen Vorbereitungen. Tatsächlich gibt es einige Modellvorhaben mit Apothekerbeteiligung, die sich um die Fördergelder bewerben wollen (DAZ 25). Bis die Ausschreibung abgeschlossen und die Zuschläge erteilt sind, wird es Ende November. Und: Die Apotheker müssen feststellen, dass sie leer ausgehen (DAZ 46). Ein Projekt der Techniker Krankenkasse zur Betreuung Rheuma­kranker (VERO) will zwar auch Apotheker einbeziehen. Aber nur die, die sich bereits über den TK-Arzneimittelcoach am Rheuma-Vertrag der TK und anderer Kassen beteiligen – und nicht über das bisherige Pensum hinaus. An einem anderen Projekt – KidSafe – hat die ABDA eine Rolle in einem Qualitätszirkel (DAZ 47).

Viertes AMG-Änderungsgesetz

Eines der größeren Gesetzesprojekte Gröhes, die sich über das gesamte Jahr hinziehen, ist das Vierte Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften. Bereits Ende 2015 hatte der Minister einen Referentenentwurf vorgelegt. Es geht insbesondere um europarechtliche Vorgaben, etwa zu klinischen Prüfungen mit Humarzneimitteln, die in nationales Recht umzusetzen sind. Aber auch „praktische Erfahrungen“ bewegen den Gesetzgeber zu Änderungen in verschiedenen Gesetzen. Die ABDA würde gerne ihre bekannten Forderungen nach mehr Honorar untergebracht wissen (AZ 3). Der im März beschlossene Kabinettsentwurf, den der Bundesrat im April erstmals berät (AZ 16), enthält zwar einige Regelungen, die auch der ABDA gefallen – mehr Geld für die Apotheken ist jedoch nicht vorgesehen. Unter anderem wird klargestellt, dass eine Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln grundsätzlich nicht erfolgen darf, wenn die Verschreibung für den Apotheker offenkundig nicht nach einem direkten Arzt-Patienten-Kontakt ausgestellt wurde. Diese Regelung soll das im ärztlichen Berufsrecht niedergelegte Fernbehandlungsverbot flankieren. Betroffen sind Online-Praxen wie DrEd, die von London aus Patienten in verschiedenen Ländern, auch Deutschland, via Internet „behandelt“ und Verordnungen ausstellt. Zudem soll, wie versprochen, das Apotheker-Berufsbild in der Bundes-Apothekerordnung nochmals erweitert werden. Erst im Januar hatte der Gesetzgeber hier nachgebessert, aber noch nicht alle Aspekte berücksichtigt (DAZ 5). Ausdrücklich umfasst sind nun auch Tätigkeiten in der Lehre und Forschung und in der öffentlichen Verwaltung. Bedeutung hat dies nicht zuletzt für die Frage, ob die Tätigkeit eines Apothekers als „pharmazeutisch“ einzuordnen ist, mit der Folge, dass er von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht freizustellen ist (AZ 2, AZ 10). Eine weitere Klarstellung erfolgt im Heilmittelwerbegesetz in Bezug auf das Teleshopping. Künftig soll nicht nur die Werbung für Arzneimittel-Teleshopping verboten sein, sondern auch das Teleshopping selbst als besondere Ausprägung der Werbung. Zudem gilt das Verbot nicht nur für Arzneimittel, sondern auch für Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte. Eigentlich hatte das Gesetz im Sommer in Kraft treten sollen (AZ 11). Doch eine Regelung, die die Forschung betrifft, führt zu einer breiten ethischen Diskussion und verzögert die Verabschiedung: Unter bestimmten Voraussetzungen sollen nämlich Studien an Patienten möglich sein, die selbst nicht in die Teilnahme einwilligen können und auch persönlich nicht von der Forschung profitieren (DAZ 40, DAZ 43). Selbst die forschenden Pharmaunternehmen halten eine solche Änderung nicht für nötig. Doch das BMG zaubert sie überraschend in den Kabinettsentwurf. Letztlich gibt es drei Änderungsanträge, über die die Parlamentarier im November ohne Fraktionszwang gesondert abstimmen. Angenommen wird derjenige, der eine gruppennützige Forschung dann ermöglicht, wenn eine einwillungsfähige volljährige Person zuvor in eine spätere gruppennützige klinische Prüfung einwilligt – und das schriftlich nach ärztlicher Beratung. Kurz darauf stimmt der Bundestag über das Gesetz als Ganzes ab (AZ 46) – und auch der Bundesrat gibt im Dezember grünes Licht. Zum neuen Jahr kann es in Kraft treten.

Anti-Korruptionsgesetz

Das Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen hat ebenfalls einen langen Vorlauf: Schon Anfang 2015 lag der Referentenentwurf vor. Ende 2015 fand die öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages statt. Dabei hagelte es massive Kritik. Die in den neuen Straftatbeständen zunächst vorgesehenen Verweise auf „berufsrechtliche Pflichten“ und die Berufsordnungen hielten viele Juristen für zu unbestimmt, da diese von Bundesland zu Bundesland variieren können. Die Politik nimmt die Bedenken offensichtlich ernst, das Gesetz­gebungsverfahren stockt zu Jahres­beginn erst einmal (AZ 11). Kurz vor Ostern kommt es zu einer Überraschung. Die Union verkündet einen Kompromiss. Und dieser sieht nicht nur vor, dass der umstrittene Verweis auf das Berufsrecht gestrichen wird. Auch ein Osterei für die Apotheker hat die Union ins Nest gepackt: Sie sind auf einmal aus dem Tatbestand der Bestechlichkeit herausgenommen. Der Bereich der Arzneimittelabgabe, für Apotheken wesentlich, wird komplett gestrichen. Beim Bezug kann es zwar noch eine unlautere Vorteilnahme geben – aber nur wenn die Arznei- oder Hilfsmittel unmittelbar vom Heilberufler angewendet werden. Strafbar machen können sich Apotheker nunmehr in erster Linie – wie jeder andere Bürger auch – über den Tatbestand der Bestechung, also wenn sie selbst Angehörige von Gesundheitsberufen bestechen (DAZ 11). Völlig vom Tisch ist damit etwa die Frage, ob es schon korrupt sein kann, Rabatte oder Skonti beim Arzneimittelbezug anzunehmen. Überdies hat die Koalition entschieden, die Korruptions-Straftatbestände zum Offizialdelikt zu machen, das nicht nur auf Antrag verfolgt werden kann. Gesundheitspolitiker der SPD murren zwar über die neuen Pläne (AZ 15). Doch die Rechtspolitiker setzen sich letztlich durch. Im April verabschiedet der Bundestag das Gesetz (DAZ 16). Der Bundesrat kritisiert dabei die zuletzt vorgenommenen Änderungen, auch dass Apotheker weitgehend aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes herausfallen (DAZ 20). Doch sein Inkrafttreten zum 3. Juni 2016 kann und will er nicht verhindern. Wie relevant die neuen Strafvorschriften für Apotheker tatsächlich werden, muss nun die Praxis zeigen.

Honorar-Gutachten

Lange schon fordern die Apotheker, den Festzuschlag für die Arzneimittelabgabe regelmäßig zu überprüfen – und entsprechend anzupassen. Doch die Politik tut sich schwer. Schon 2015 hat das für die Arzneimittelpreisverordnung zuständige Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) angekündigt, die Berechnungsgrundlage für das Apothekenhonorar neu zu konzipieren und als Grundlage ein externes Forschungsvorhaben in Auftrag zu geben. Die Vergabe erfolgt im März. Drei Angebote waren eingegangen – den Zuschlag erhält 2hm & Associates, eine in Mainz ansässige und laut Firmenwebsite „international tätige, inhabergeführte Strategie- und Managementberatung“ (AZ 11). Im Bereich der Apotheken hat sich die Agentur zuvor nicht getummelt. Begleitet wird ihre Arbeit durch einen Forschungsbeirat, in dem auch die ABDA vertreten ist. Für die Dauer des Forschungsprojekts sind 18 Monate angesetzt – ein Ergebnis ist also bestenfalls kurz vor den Bundestagswahlen 2017 zu erwarten.

Pharma-Dialog

Der im Koalitionsvertrag verabredete und bereits im Herbst 2014 gestartete ressortübergreifende Pharma-Dialog wird im April nach vier großen Verhandlungsrunden offiziell beendet. Vertreter des BMG, des BMWi und des Bundesforschungsministeriums hatten mit Vertretern der Pharmaindustrie, der Wissenschaft sowie der Gewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie ausgelotet, wie der Pharma-Standort Deutschland in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Produktion gestärkt werden kann. Themen waren zudem Lieferengpässe und Antibiotikaresistenzen. Apotheker blieben bei den Treffen ebenso außen vor wie Vertreter der Regierungsfraktionen (AZ 5, AZ 15). Am 12. April stellen die Dialogteilnehmer die Ergebnisse ihrer Gespräche vor. Das Endprodukt ist eine Hochglanz-Broschüre mit vielen Vereinbarungen, die mehr oder weniger verbindlich wirken. Einige Beispiele: Um zu hohe Kosten im ersten Jahr nach Markteinführung eines Arzneimittels zu vermeiden, soll eine Umsatzschwelle vereinbart werden. Wird diese schon in den ersten zwölf Monaten erreicht, greift der zwischen Hersteller und GKV-Spitzenverband aus­gehandelte Erstattungsbetrag rück­wirkend zu diesem Zeitpunkt. Zudem sollen die zwischen Herstellern und GKV-Spitzenverband ausgehandelten Erstattungsbeträge künftig vertraulich behandelt werden. In puncto Lieferengpässe wird vereinbart, dass es eine Liste mit besonders versorgungsrelevanten, engpassgefährdeten Arzneimitteln geben soll. Außerdem ist ein „Jour Fixe“ unter der Beteiligung der Bundesoberbehörden und Fachkreise geplant, bei dem regelmäßig die Versorgungslage beobachtet wird.

Noch am selben Tag lancieren auch vier Gesundheitspolitiker der Großen Koalition – Michael Hennrich und Maria Michalk (CDU) sowie Hilde Mattheis und Martina Stamm-Fiebich (SPD) – ein „Grundlagenpapier zu den Ergebnissen des Pharmadialogs. Teilweise greift es Vereinbarungen des Dialogs auf. Doch es finden sich darin noch weitere Forderungen. Apotheker lässt etwa aufhorchen, dass die Parlamentarier den prozentualen Anteil des Apothekenhonorars deckeln, aber auch eine verbesserte Honorierung bei Rezepturen und Betäubungsmitteln prüfen wollen. Zudem sprechen sie sich dafür aus, dass Apotheken Importe nur noch dann bevorzugt abgeben müssen, wenn der Preisunterschied in allen Fällen 15 Prozent beträgt. Der 15-Euro-Abstand soll als Bedingung wegfallen. Und: Die Abgeordneten finden, dass sich die Impfstoff-Ausschreibungen nicht bewährt haben und wollen sie daher abschaffen (DAZ 15).

Insbesondere die angesprochene Honorardeckelung sorgt für Unruhe bei den Apothekern. Doch diese Forderung ist recht schnell vom Tisch. Auch weil das BMWi das Honorargutachten ausgeschrieben hat und keine Änderung an der Arzneimittelpreisverordnung plant, ehe dieses vorliegt (AZ 16). Was die höhere Vergütung von Rezepturen und BtM betrifft, will die Koalition allerdings nicht so schnell aufgeben (DAZ 16, AZ 20, DAZ 23).

Arzneimittelversorgungs­stärkungsgesetz

Wie angekündigt, folgt dem Pharma-Dialog ein weiteres Gesetz aus dem Hause Gröhes: das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG). Schon in den ersten Eckpunkten für das Gesetz hat sich die Koalition darauf verständigt, dass auch die Apotheker berücksichtigt werden. Für Rezepturen sollen sie künftig ebenfalls den für Fertigarzneimittel geltenden Fixzuschlag von 8,35 Euro bekommen – abzüglich Kassenabschlag. Zudem ist eine Erhöhung der Arbeitspreise um jeweils einen Euro vorgesehen sowie eine höhere Gebühr (2,91 Euro) für BtM- und T-Rezepte (AZ 28). Weitere Eckpunkte des geplanten Gesetzes: Das Preismoratorium soll verlängert, eine Umsatzschwelle eingeführt und der Erstattungsbetrag vertraulich werden. Ein Arzt-Informationssystem soll die Ärzte verständlich über die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung informieren, Rabattverträge erst nach einer sechsmonatigen Frist anlaufen, damit sich die bezuschlagten Hersteller auf die Produktion einstellen können. Für Antibiotika und Kinderarzneimittel soll es Erleichterungen geben, etwa bei der Nutzenbewertung (DAZ 28). Die Krankenkassen laufen umgehend Sturm gegen das AMVSG, sie fürchten ein Pharmawunschkonzert (AZ 29). Ende Juli legt das BMG dann den Referentenentwurf vor (DAZ 30). Die ABDA ist mit den vorgesehenen Honorarerhöhungen für die Apotheker zufrieden. Allerdings hat sie zusätzliche Wünsche: Beispielsweise die Abschaffung der Importquote und der Zyto-Verträge auf Apothekenebene sowie eine sichere Rechtsgrundlage für die Vergütung pharmazeutischer Dienstleistungen (DAZ 34).

Im Oktober, kurz vor dem Deutschen Apothekertag, kommt es zur Ressortabstimmung. Lange war unklar, ob das BMWi trotz laufenden Honorargutachtens die Honorarerhöhung für die Apotheker mitträgt – tatsächlich lässt es sich darauf ein und das Kabinett beschließt einen nochmals nachgearbeiteten AMVSG-Entwurf. Minister Gröhe hat damit ein erfreuliches Mitbringsel, als er in München den Deutschen Apothekertag besucht (AZ 41, 42, DAZ 41, DAZ 42).

Zyto-Verträge

Der Kabinettsentwurf enthält zudem eine weitere Apothekerforderung: Die umstrittenen Zyto-Ausschreibungen auf Apothekenebene sollen gestrichen werden. Stattdessen soll es Rabattverträge auf Herstellerebene geben und die Hilfstaxe angepasst werden. Die bestehenden Verträge der Krankenkassen mit Apotheken sollen mit Inkrafttreten des Gesetzes ihre Exklusivität einbüßen. Das heißt: Auch andere Apotheken können wieder die Versorgung übernehmen – und müssen dafür vergütet werden (AZ 41). Hinter dieser Entscheidung Gröhes steckt ein zähes und langes Ringen: Nachdem das Bundessozialgericht Ende 2015 entschieden hatte, dass die Exklusivverträge der AOK Hessen nicht zu beanstanden sind und Nicht-Vertragsapotheker zu Recht von der Versorgung ausschließen, gehen 2016 immer mehr Kassen den Weg der Ausschreibung (DAZ 21). Und das zum Leidwesen der Apotheker und auch der Onkologen, die nicht an Kritik sparen und die Abschaffung der Exklusiv-Verträge fordern. Das BMG lässt sich davon zunächst nicht beeindrucken und verteidigt die Ausschreibungen (AZ 18). Mit der ersten bundesweiten Ausschreibung durch die DAK und den Dienstleister GWQ nehmen die Zyto-Verträge allerdings eine neue Dimension an (DAZ 26). Diese Ausschreibung zeigt, dass es noch viele Probleme gibt, wiederholt muss sie nachgebessert werden. Und auch das BMG sagt nunmehr: Eigentlich will es die freie Apothekenwahl. Daher prüft es nun doch, wie es hierum bei den Exklusiv-Verträgen bestellt ist (DAZ 29). Über den Sommer spitzt sich die Situation zu: Ein Panorama-Beitrag bringt im August zutage, dass in Hamburg ein Apotheker von der AOK bezuschlagt wurde, der wegen seiner Zyto-Herstellung bereits mit dem Gesetz in Konflikt geraten war (DAZ 30). Im Rheinland kündigen zwei Apotheker kurz nach dem Vertragsstart, weil die Ärzte ein ganz anderes Verordnungsverhalten an den Tag gelegt haben, als die Vergabeunterlagen vermuten ließen (DAZ 32). Der Kassendienstleister SpectrumK startet derweil eine Ausschreibung nach dem Open-House-Modell: Jede Apotheke, die die Anforderungen erfüllt, kann einen Vertrag bekommen (DAZ 32). Die Publikumsmedien berichten zunehmend über Schwierigkeiten, doch die Kassen, allen voran der AOK-Bundesverband, verteidigen die Verträge mit den Apotheken vehement (DAZ 34). Der Druck auf das BMG wächst (DAZ 36). Im September formiert sich ein breites Bündnis aus Apothekern, Ärzten und Fachgesellschaften gegen die Verträge. Mit dabei sind unter anderem der DAV, der Verband Zytostatika-herstellender Apotheker (VZA), der Berufsverband Niedergelassener Hämato­logen und Onkologen sowie der ­Bundesverband deutscher Krankenhausapotheker. Sie mahnen: Die Krebsbehandlung sei ein komplexer und gut abgestimmter Versorgungs- und Kommunikationsprozess zwischen Kliniken, niedergelassenen Ärzten sowie Apothekern. Durch die Exklusiv-Ausschreibungen werde dieser etablierte Prozess zerstört. Bleibe es dabei, werde sich dies auf die Ausfallsicherheit des gesamten Versorgungssystems auswirken. Schließlich müssten Zytostatika-Apotheken kostspielige Reinraumlabore unterhalten. Doch wer bei Ausschreibungen nicht zum Zug kommt, muss diese schließen (AZ 37). Tatsächlich bewegt sich die Politik: Als Alternative bringt Michael Hennrich (CDU) Rabattverträge mit den Herstellern der für die onkologischen Zubereitungen verwendeten Arzneimittel ins Spiel (DAZ 37). Auch in der SPD wird man kritisch (AZ 38). Ein Angebot des DAV an den GKV-Spitzenverband, im Rahmen der Hilfstaxe auf 150 Millionen Euro Honorar zu verzichten, wenn im Gegenzug die Exklusivverträge unter den Tisch fallen, schlägt die Kassenseite aus (DAZ 39). Ende September folgt die nächste große bundesweite Ausschreibung der Barmer, TK, KKH und Deutsche BKK (AZ 40). Die Ernüchterung bei den Kassen ist selbstverständlich groß als der AMVSG-Kabinettsentwurf vorliegt.

Der weitere Gang des AMVSG

Der Bundesrat hat weder mit den Honorarerhöhungen für die Apotheken noch mit der Neuausrichtung der Zyto-Versorgung ein Problem. Er empfiehlt nach einem ersten Durchgang des Gesetzentwurfs in der Länderkammer aber verschiedene Nachjustierungen. Unter anderem will er noch ein Versandverbot für verschreibungspflich­tige Arzneimittel im Gesetz unter­bringen (DAZ 48). Anfang November kommt es zur ersten Lesung des AMVSG im Bundestag. Selbst die Opposition übt keine Kritik an der geplanten Honorarerhöhung für die Apotheker (AZ 46). Mitte Dezember findet die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss statt. Kritik entzündete sich hier beispielsweise am Arzt-Informationssystem, den vertraulichen Erstattungsbeträgen und der Umsatzschwelle (AZ 51, DAZ 51). Im neuen Jahr steht nun die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs an.

Das dritte DocMorris-Verfahren vor dem EuGH

Die Forderung des Bundesrats nach dem Rx-Versandverbot hat einen Hintergrund, der die Apothekenwelt in diesem Jahr zunächst in Atem hält und dann hart trifft: Ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Seit 2003 ist es bereits das Dritte, mit dem die niederländische Versandapotheke DocMorris am deutschen Apotheken- und Arzneimittelrecht kratzen will. Diesmal ist DocMorris zwar nicht Partei, aber es geht um ihre Boni. Quasi stellvertretend steht in Luxemburg die Deutsche Parkinson-Vereinigung vor Gericht. Der Gegner ist die Wettbewerbszentrale, die die DocMorris-Rx-Rabatte an Mitglieder der Selbsthilfeorganisation beanstandet hat. Die mündliche Verhandlung findet im März statt. Es geht um die längst geklärt geglaubte Frage, ob eine EU-ausländische Versandapotheke, deutschen Kunden Boni für die Einreichung von Rezepten gewähren darf. Sprich: Gilt die Arzneimittelpreisverordnung auch für ausländische Versender, die Arzneimittel nach Deutschland verschicken? Die deutschen Gerichte hatten sich damit umfassend beschäftigt und kamen zum Ergebnis: Ja. Nur das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte noch Zweifel und rief 2015 den EuGH an, um die Frage auch dort klären zu lassen. Bei der Verhandlung vor der Ersten Kammer des EuGH in Luxemburg haben beide Seiten Gelegenheit, ihre Positionen darzulegen. Die Fragen der Richter zeigen: Sie gehen davon aus, dass die deutsche Regelung einen Eingriff in den Binnenmarkt darstellt – klären wollen sie, ob dieser aus Gründen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt ist (AZ 12/13, DAZ 12). Wohin die Reise führen wird, ist im März noch nicht absehbar. Doch im ­Juni legt der Generalanwalt am EuGH seine Schlussanträge vor, seine Entscheidungsempfehlung an das Gericht. Sie erschüttern die Apothekerschaft: Der Generalanwalt hält es für nicht mit dem Europarecht vereinbar, wenn sich EU-ausländische Versandapotheken an die Arzneimittelpreisverordnung halten müssen. Die ABDA kann die Argumentation nicht nachvollziehen, ebenso eine Reihe namhafter Juristen (AZ 23, DAZ 23). Doch sie sehen das letzte Wort noch nicht gesprochen – schließlich muss sich das Gericht nicht an die Schlussanträge halten. Die ABDA mahnt immer wieder zur Ruhe – sie will vor allem keine öffentlichen Überlegungen anstellen, was zu tun wäre, wenn der EuGH dem Generalanwalt folgt (AZ 27). Einzig eine Möglichkeit spricht sie bereits aus: Dann wäre es Zeit, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten (DAZ 32). Je näher der Verkündungstermin des EuGH rückt – der 19. Oktober – desto unruhiger wird die Stimmung (AZ 40). Und dann kommt der Donnerschlag für die deutschen Apotheken. Tatsächlich urteilt der EuGH, dass die deutsche Preisbindung im grenzüberschreitenden Arzneimittelversandhandel europarechtswidrig ist. Während DocMorris und die Europa Apotheek Venlo umgehend satte Rx-Boni auf ihren Webseiten anbieten, startet die ABDA ihre Kommunikationsmaschine und bearbeitet die Politik, die sich ebenfalls vom Urteil erschüttert zeigt (AZ 43, ausführliche Reaktionen, Hintergründe und Analysen: DAZ 43 und DAZ 44).

Das Rx-Versandverbot

Das klare Ziel der ABDA lautet nun: Der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln muss verboten werden – und zwar so schnell wie möglich. Denn: Was DocMorris und Konsorten jetzt erlaubt ist, dürfen deutsche Apotheken noch lange nicht. Für sie bleibt es bei den fixen Rx-Preisen. Das nennt man Inländerdiskriminierung, aber die ist als solche nicht justiziabel (DAZ 46). Dass ein Rx-Versandverbot europarechtlich zu rechtfertigen ist, hatte der EuGH 2003 in seinem ersten DocMorris-Urteil entschieden. Unterstützung für diesen Weg gibt es sofort aus Bayern: Die dortige Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) kündigt eine entsprechende Bundesratsinitiative an. Es gibt natürlich auch Apotheker, die den Versand nicht einschränken wollen, allen voran die im Bundesverband Deutscher Versandapotheken organisierten. Die ABDA startet eine Kampagne mit Anzeigen in Tageszeitungen und Plakaten in der Berliner Innenstadt. Sie sucht das Gespräch mit der Politik – und schon eine Woche nach dem Urteil erklärt Minister Gröhe, dass er den Rx-Versand verbieten will (AZ 44). Es gibt allerdings ein Problem: Die SPD, der Koalitionspartner sträubt sich (DAZ 44, DAZ 45). Karl Lauterbach stellt klar: Auch er begrüßt das EuGH-Urteil nicht, aber das Rad in Sachen Versandhandel zurückzudrehen hält er für nicht machbar. Sein Gegenvorschlag: Die Honorierung der Apotheker muss anders geregelt werden, die Pharmazeuten sollen etwa auch für die Beratung ohne Arzneimittelabgabe vergütet werden. Sein Fraktionskollege Edgar Franke schlägt hingegen vor, einen Boni-Deckel im Sozialgesetzbuch V zu verankern – hier wäre es voraussichtlich vor europarechtlichen Angriffen geschützt. Auch die Grünen sind gegen ein Versandverbot und suchen nach alternativen Lösungen (DAZ 48). Die Krankenkassen schielen bereits auf die Boni – für die Solidargemeinschaft, versteht sich (AZ 48). Für das Versandverbot ist dagegen die Linke. Gröhe ist trotz des Widerstandes der Sozialdemokraten willens, ein Gesetz zum Versandverbot vorzulegen. Der Bundesrat kommt ihm zuvor: Ende November beschließt er in seinen Empfehlungen zum AMVSG, in diesem Gesetz auch das Rx-Versandverbot unterzubringen (DAZ 48). Dies lehnt Gröhe allerdings ab. Sein Argument: Für das Versandverbot muss ein Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission eingeleitet werden. Das kann im günstigsten Fall innerhalb von drei Monaten erledigt sein, im Fall eines Einspruchs der Kommission oder von Mitgliedstaaten aber auch sechs Monate beanspruchen. So lange will der Minister das AMVSG nicht aufhalten. Während die SPD weiterhin dafür streitet, das „zarte Pflänzchen“ Arzneimittelversand gänzlich zu erhalten (DAZ 46), feilt Gröhe an seinem Gesetz. Einig sind sich Union und SPD immerhin in einem Punkt: Schnelles Handeln ist notwendig (Streitgespräch zwischen Michael Hennrich (CDU) und Sabine Dittmar (SPD) in DAZ 46). Auch die FDP mischt sich in die Diskussion ein. Während es auf Landesebene leidenschaftliche Streiter für das Rx-Versandverbot gibt, hält die Bundesspitze hiervon gar nichts (DAZ 47, 49). Im Dezember präsentiert Gröhe tatsächlich einen Gesetzentwurf (DAZ 50). Sein Ziel sind nun zügige Beratungen bis zum Sommer. Ob er es schafft, die SPD von seinen Plänen zu überzeugen, wird sich wohl erst im neuen Jahr zeigen (AZ 51). Das Thema bleibt 2017 also höchst spannend.

Cannabis als Medizin

Langsam voran geht es 2016 mit dem Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften, das Gröhe bereits Anfang 2015 angekündigt hatte. Es geht darum, den Zugang zu Cannabis als Medizin zu erleichtern. Zudem sollen die Krankenkassen hierfür die Kosten übernehmen. Zu Jahresbeginn gibt es einen Referentenentwurf, den die ABDA in seiner grundsätzlichen Zielrichtung unterstützt, während die Kassenseite sich um Evidenz und Kosten sorgt (AZ 7). Im Mai bringt das Bundeskabinett den Gesetzentwurf endlich auf den Weg. Dieser sieht vor, dass schwerwiegend erkrankte Patienten, die keine Therapiealternative haben, nach entsprechender Indikationsstellung und auf ärztliche Verschreibung getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität in Apotheken erhalten können. Neben dem Import soll auch der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken ermöglicht werden – eine Schlüsselrolle soll dabei das BfArM einnehmen, als sogenannte Cannabis-Agentur. Der Eigenanbau von Cannabis ist für die Bundesregierung keine Alternative (AZ 19, DAZ 20, DAZ 26). Im September findet im Gesundheitsausschuss des Bundestags die öffentliche Anhörung statt. Die Intention des Gesetzes wird allgemein begrüßt – doch Kritik gibt es im Detail. Unter anderem findet der GKV-Spitzenverband die Vergütung für die Apotheken zu hoch (AZ 39). Die abschließende Behandlung des Gesetzes in Bundestag und Bundesrat wird voraussichtlich im Januar 2017 stattfinden.

Arzneimittelverschreibungs­verordnung

Ein Aufreger des vorigen Jahres wird 2016 ausgebessert. Laut Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) mussten ab 1. Juli 2015 ärztliche Verordnungen auch die Telefonnummer des Arztes und seinen Vornamen enthalten – dies soll in Zweifelsfragen die Kontaktaufnahme für Apotheker erleichtern. Ob ihr Fehlen auch ein Retax-Grund ist, ist strittig. Die meisten Kassen erklärten zunächst, auf Retaxationen verzichten zu wollen. Dann stellt der Verordnungsgeber klar: Apotheker sollen die Rezepte auch ohne Rücksprache mit dem Arzt selbst ergänzen können, wenn ihnen die Angaben zweifelsfrei bekannt sind (AZ 20, DAZ 20). Die ABDA wünscht sich zwar noch weitere Ergänzungsmöglichkeiten, doch diese bleiben ungehört (DAZ 24, DAZ 35). Die 15. AMVV-Änderung, mit der zudem Beclometason, Fluticason und Mometason zur symptomatischen Behandlung des Heuschnupfens bei Erwachsenen rezeptfrei werden, tritt zum 1. Oktober 2016 in Kraft (DAZ 40).

Heil- und Hilfsmittelversorgung

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), macht schon zu Jahresbeginn deutlich: Bei der GKV-Hilfsmittelversorgung liegt einiges im Argen. Die Versicherten hätten einen klaren gesetzlichen Anspruch auf Hilfsmittel, die qualitativ und quantitativ dem aktuellen Stand der Medizin entsprechen – und zwar ohne Aufzahlung, betont er. Doch die Realität sehe anders aus. Im Februar legt Laumann ein erstes Positionspapier vor, in dem er aufzeigt, wie er dies ändern will. Insbesondere will er dafür sorgen, dass das Hilfsmittelverzeichnis regelmäßig fortgeschrieben wird. Im Bereich der Inkontinenzhilfsmittel wurde es über 20 Jahre nicht aktualisiert. Zudem fordert Laumann, dass es bei Ausschreibungen von Hilfsmittelverträgen nicht vorrangig um den niedrigsten Preis gehen dürfe. Es müssten auch die Kriterien Qualität, individueller Bedarf, Versorgungssicherheit und Wohnortnähe eine stärkere Gewichtung finden. Zudem soll es Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen aufzahlungsfreien Hilfsmitteln geben (DAZ 8). Im Sommer steht der Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung, den die ABDA allerdings kritisch sieht. Sie hat wenig Hoffnung auf bessere Qualität, befürchtet dafür mehr bürokratischen Aufwand (AZ 36, umfassend: DAZ 33).

Die abschließende Beschlussfassung über das Gesetz wird erst 2017 er­folgen.

GKV-Selbstverwaltungs­stärkungsgesetz

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) macht 2016 so manche Negativschlagzeile. Es geht um ungerechtfertigte Pensionsansprüche des ehemaligen KBV-Chefs Andreas Köhler, umstrittene Baufinanzierungen und Konflikte im Vorstand (DAZ 21). Das BMG reagiert auf die Skandale. Es droht mit dem Staatskommissar und plant ein Gesetz, mit dem es die Selbstverwaltung der GKV-Spitzenorganisationen unter strengere Aufsicht stellen will. Im Mai werden hierfür erste Eckpunkte bekannt (AZ 21). Eine staatliche Zwangsverwaltung kann die KBV dann aber abwenden, indem es dem BMG bei einer Reihe von Forderungen entgegenkommt (AZ 25). Im September legt Gröhe seinen Entwurf für ein GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz vor, im November beschließt das Bundeskabinett eine gegenüber den ersten Vorstellungen deutlich abgeschwächte Version. Demnach soll es künftig „schlüssige Vorgaben“ für das Aufsichtsverfahren, klare Vorgaben für die Haushalts- und Vermögensverwaltung sowie eine Stärkung der internen Transparenzpflichten und Kontrollmechanismen geben (DAZ, AZ 48). Das Gesetz betrifft nicht nur die Kassenärzte, sondern auch den G-BA und den GKV-Spitzenverband.

GKV-Finanzen

Auch 2016 setzt sich die gute Finanzlage der GKV fort. Zum Jahresende präsentiert das BMG die Finanzergebnisse der ersten drei Quartale. Demnach erzielten die Kassen 1,55 Milliarden Euro Überschuss. Ihre Finanzreserven belaufen sich auf 16 Milliarden Euro. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres gab es dagegen noch ein Defizit von 359 Millionen Euro (AZ 50). |

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