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Schwerpunkt
DAP PZN-Checkplus
Schnelle Hilfe bei Mehrfachverordnungen
Für die Apotheke sind in Bezug auf Mehrfachverordnungen verschiedene Regelungen relevant. In erster Linie sind der Rahmenvertrag, die Packungsgrößenverordnung (PackungsV) und Anlage 1 der Verwaltungsvorschrift zur PackungsV, die alle gültigen Messzahlen enthält, zu beachten. Um den Apothekenalltag zu erleichtern und Apotheken langwierige Recherchen zu ersparen, entwickelte das DeutscheApothekenPortal den PZN-Checkplus, der die oben genannten vertraglichen und gesetzlichen Regelungen vereint und damit schnell PZN-gestützte Handlungsempfehlungen bei Mehrfachverordnungen geben kann.
Retax-Vermeidung mit dem PZN-Checkplus
Der PZN-Checkplus zeigt innerhalb von Sekunden, ob eine Mehrfachverordnung gemäß Rahmenvertrag zulässig ist. Hierzu ist nur die Eingabe der Pharmazentralnummer (PZN) und der verordneten Anzahl notwendig. Zusätzlich kann überprüft werden, ob Packungsgrößen ohne Normkennzeichen erstattungsfähig sind oder ob eine Verordnung über eine nicht erstattungsfähige Jumbopackung vorliegt.
Funktionen des PZN-Checkplus:
- Handlungsempfehlungen zu Mehrfachverordnungen
- Handlungsempfehlungen zu Packungen ohne N-Kennzeichen
- Identifizierung von nicht erstattungsfähigen Jumbopackungen
- Anzeige der für ein Arzneimittel gültigen Normbereiche
Anleitung PZN-Checkplus
1. Eingabe der Anzahl und PZN:
2. Ergebnisanzeige: Einteilung gemäß Packungsgrößenverordnung
Es werden die für das Arzneimittel gemäß Packungsgrößenverordnung definierten Normbereiche, die größte festgelegte Messzahl Nmax und die Einordnung der verordneten Gesamtmenge dargestellt.
3. Handlungsempfehlung
In dem dargestellten Fall lautet die Empfehlung: „Abgabe möglich – mit besonderem Vermerk“. Untenstehend kann die Erläuterung der Handlungsempfehlung gelesen werden, die die jeweils relevanten Vertragsstellen enthält.
Zu beachten ist, dass der PZN-Checkplus derzeit überwiegend für verschreibungspflichtige Arzneimittel Anwendung findet. Für Betäubungsmittel kann die Einteilung der Normbereiche gemäß PackungsV eingesehen werden, Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Mehrfachverordnungen werden aufgrund der betäubungsmittelrechtlichen Vorgaben aber nicht gegeben.
Wo ist der PZN-Checkplus zu finden?
Der PZN-Checkplus wurde vom DeutschenApothekenPortal als Service für öffentliche Apotheken entwickelt und ist unter www.deutschesapothekenportal.de zu finden. |
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