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DAP Retaxierungs-Service

Wie man frühere Rabattvertragssituationen überprüfen kann

Unliebsame Post in Form von Retaxationen kommt in der Regel erst Monate nach der Abrechnung eines Rezeptes in der Apotheke an. Dann ist es oftmals schwierig, die Situation zum Zeitpunkt der Abgabe zu rekon­struieren, vor allem die damals vorliegende Rabattvertragssituation. In solchen Fällen erleichtert der DAP Retaxierungs-Service die Recherche.

Bei Retaxationen aufgrund einer „Nichtabgabe des Rabattarzneimittels“ steht der Apotheker zunächst vor einem Rätsel. Wie kann es sein, dass ein Rabattvertrag ohne Angabe von Gründen (Sonderkennzeichen) missachtet wurde? Lag der Fehler tatsächlich beim Abgebenden? Lag ein Softwarefehler vor, oder ist die Retaxation gar unberechtigt? Zumindest die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Retaxation kann schnell durch die Prüfung des Falles durch den Retaxierungs-Service beantwortet werden. Der Retaxierungs-Service des DeutschenApothekenPortals ist ein historisches Archiv aller Rabattverträge, das bis in das Jahr 2007 zurückreicht. Für die unkomplizierte Recherche ist der Service Pharmazentralnummer(PZN)-gestützt, sodass nach Auswahl des Abgabezeitpunktes und der Krankenkasse nur noch die PZN eingefügt werden muss.

Bedienung des Retaxierungs-Services

1. Auswahl des Abgabezeitpunktes

Um die Rabattvertragssituation zum Abgabezeitpunkt nachzuvollziehen, ist zunächst das Jahr und der Monat der Abgabe der Verordnung auszuwählen.

2. Auswahl der Krankenkasse

Im nächsten Schritt ist die entsprechende Krankenkasse auszuwählen.

3. Eingabe der Pharmazentralnummer:

4. Ergebnisanzeige: Status der eingegebenen PZN und alternative Rabattarzneimittel

Der Service zeigt im Ergebnis an, ob die eingegebene PZN zum Abgabezeitpunkt rabattiert war. Ist dies nicht der Fall, werden zusätzlich die PZN der alternativen Rabattarzneimittel angezeigt, die den Aut-idem-Kriterien gemäß Rahmenvertrag § 4 Abs. 1 entsprechen.

Es kann also schnell nachvollzogen werden, ob bei der Abgabe tatsächlich ein Rabattvertrag missachtet wurde. Ist dies der Fall und gibt es keine plausible Erklärung für die Nichtabgabe der Rabattarznei, so empfiehlt es sich, den Softwareanbieter (vorzugsweise schriftlich) zu kontaktieren und um Überprüfung des Datenstandes zum Abgabezeitpunkt zu bitten.

Rezeptkontrolle mit dem Retaxierungs-Service

Auch zur Rezeptkontrolle ist der Retaxierungs-Service ein nützliches Instrument. Anstatt jedes Rezept noch einmal in das Kassensystem einzugeben, können die Pharmazentralnummern je Krankenkasse schnell überprüft werden.

Wo ist der Retaxierungs-Service zu finden?

Der Retaxierungs-Service wurde vom DeutschenApothekenPortal als Service für öffentliche Apotheken entwickelt und ist unter www.deutschesapothekenportal.de zu finden. |


Juliane Brüggen, Deutsches Apotheken Portal


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