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Gesundheitspolitik
Kommentar: Mehr Rücksicht auf die Kleinen
Eigentlich stand es im Koalitionsvertrag, doch auf den letzten Metern ist es nun noch gescheitert: das Recht auf befristete Teilzeitarbeit. Schuld am Scheitern soll vor allem gewesen sein, dass nach dem Willen der Union dieser Rechtsanspruch erst in Betrieben mit 200 Mitarbeitern, nach dem Willen der SPD dagegen schon in Betrieben mit 15 Mitarbeitern gelten sollte. Vermutet wird aber auch, dass die ansonsten als äußerst versierte Verhandlerin geltende Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles bewusst auf einen Kompromiss verzichtet hat, damit das Projekt nun seinen Platz im Wahlprogramm der SPD finden kann (s. S. 8).
Natürlich spricht einiges für das Vorhaben. So soll verhindert werden, dass insbesondere Frauen, die zugunsten der Familie ihre Arbeitsstunden reduziert haben, nie mehr den Weg zurück auf eine Vollzeitstelle finden – was durchaus lobenswert ist. Dagegen steht allerdings, dass vor allem kleinere Betriebe vor kaum zu schulternde organisatorische und finanzielle Herausforderungen gestellt werden. Gerade Apotheken, deren Personal zum überwiegenden Teil aus Frauen besteht, wären davon in erheblichem Ausmaß betroffen. Dazu kommt, dass die SPD auch die Bedingungen für befristete Arbeitsplätze weiter verschärfen will, was die Suche nach vorübergehendem Ersatz noch schwieriger machen würde.
Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft und stellt in Deutschland die meisten Arbeitsplätze. Alle Parteien sollten sich daher vor den Wahlen klar dazu bekennen, ob sie den Mittelstand schützen wollen – oder ob sie ihn (zugunsten der Großkonzerne) weiter belasten wollen.
Christine Ahlheim, stellvertretende Chefredakteurin der AZ
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