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- AZ 25/2017
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Gesundheitspolitik
E-Rezept braucht Zeit
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK), das E-Rezept, die Digitalisierung im Gesundheitswesen hat in Deutschland zwar eine lange Geschichte – doch die ist vor allem geprägt durch Verzögerungen und Pannen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) wollte der Angelegenheit mit dem 2015 beschlossenen E-Health-Gesetz Anschub geben – doch wirklich rund läuft es noch immer nicht. Für viele Apotheker oder Apothekenrechenzentren mag das im Hinblick auf das E-Rezept eine Erleichterung sein. Es sind vor allem Versandapotheken, die sehnsüchtig darauf warten. Doch so schnell wird es nicht kommen. Nach dem „Digital-Gipfel“ der Bundesregierung, der vergangene Woche stattfand, erklärte das Bundesgesundheitsministerium (BMG), dass die Einführung des E-Rezeptes noch auf sich warten lässt.
Vorbereitungszeit wird knapp
Insgesamt befindet sich die digitale Infrastruktur, an die unter anderem Arztpraxen und Apotheken angeschlossen werden sollen, noch immer im Aufbau. Die eGK kann bislang bekanntlich nicht mehr, als die Stammdaten der Versicherten zu speichern. Zum Stichtag 1. Januar 2019 ist vorgesehen, dass der Medikationsplan sowohl vom Arzt als auch vom Apotheker auf der eGK aktualisiert werden kann. Bis dahin müssen die Beteiligten also vernetzt sein. Beispielsweise müssen die Lesegeräte in Arztpraxen ausgetauscht und neuartige Lesegeräte für Apotheker eingeführt werden. Bis 1. Juli 2018 haben sie nach dem E-Health-Gesetz dafür Zeit. Doch nun berichtete die „Süddeutsche Zeitung“, die Spitzenverbände von Ärzten, Krankenkassen, Kliniken und Apothekern hätten festgestellt, dass die verbleibende Zeit von einem Jahr nicht ausreiche, um alle Arztpraxen mit einem Lesegerät für die Karten zu versorgen. Denn bislang habe nur einer der beiden von der Gematik beauftragten Hersteller die nötige Zulassung bekommen, während die Telekom-Tochter T-Systems noch nicht einmal ihre Feldtests abhalten konnte. Das Gesetz sieht für eine verspätete Ausrüstung der Arztpraxen Kürzungen der vertragsärztlichen Vergütung um ein Prozent vor. Das Ministerium werde nun „sorgfältig prüfen“, ob dieser Termin verschoben werde, erklärte ein BMG-Sprecher.
Indessen besteht beim E-Rezept auch keine Über-Eile. Gröhes Ministerium hatte schon im vergangenen Jahr angekündigt, dass es erst einmal abwarten will – zunächst sollen die deutschen Apotheken für den elektronischen Medikationsplan gerüstet werden. „Sobald diese Voraussetzungen vorliegen, können auch die Arbeiten zur Einführung des elektronischen Rezepts aufgenommen werden“, erklärte ein Pressesprecher nun. Konkret heißt das: Erst wenn Apotheker Anfang 2019 Medikationspläne abrufen können, beginnen die Arbeiten am E-Rezept.
„Nicht trivial“
Schon zuvor hieß es, dass derartige Großprojekte „nicht trivial“ seien und große Vorlaufzeiten benötigten. „Da geht es um ein paar hundert Millionen Euro“, hatte Norbert Paland im vergangenen Jahr auf dem Kongress des Versandapotheker-Verbands BVDVA gesagt – er ist im BMG für Grundsatzfragen der Gesundheitspolitik und Telematikanwendungen zuständig. Paland hatte Versandapotheker damals zu Geduld aufgerufen. Ohnehin sei in ersten Tests die Verarbeitungsgeschwindigkeit des E-Rezeptes langsamer gewesen als die des altbewährten Papierrezeptes. |
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