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Gesundheitspolitik
Apotheker erfolgreich gegen DocMorris
Landgericht Mosbach hat keine Probleme mit Noweda-Unterstützung
Zudem wird DocMorris ausdrücklich verboten, ärztlich verordnete Arzneimittel an Patienten abzugeben, soweit kein Apotheker anwesend ist, der Änderungen an der ärztlichen Verordnung vor der Herausgabe der verordneten Arzneimittel vermerken kann.
Diese am 21. Juni in Einstweiligen Verfügungsverfahren ergangenen Urteile bringen allerdings keine tatsächliche Änderung, sondern haben nur bestätigende Wirkung. Denn DocMorris hatte die Räume in Hüffenhardt schon eine Woche zuvor – nach dem ersten Mosbacher Urteil – geschlossen.
Der DocMorris-Vertreter hatte in der mündlichen Verhandlung gerügt, dass die Großhandelsgenossenschaft Noweda die drei Apotheker unterstützt. Dies sei rechtsmissbräuchlich. Es diene vor allem dazu, deren Prozessbevollmächtigten eine Einnahmequelle zu verschaffen. Dem konnte das Gericht allerdings nicht folgen. Dafür lägen keine ausreichenden Hinweise vor, heißt es in seiner Mitteilung.
Auch sonst hat die Zivilkammer mit Karin Hark als Vorsitzender Richterin keine Probleme mit der Klagebefugnis der Apotheker. Es bestehe ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen ihnen und DocMorris. Ein solches sei jedenfalls bei solchen Apotheken gegeben, die in den für Hüffenhardt geltenden Notdienstplan einbezogen sind.
Was die eigentliche rechtliche Prüfung betrifft, so kommt das Gericht wie schon vor einer Woche zu dem Ergebnis, dass die von DocMorris in Hüffenhardt praktizierte Abgabe von Arzneimitteln unzulässig ist. Es handele sich nämlich nicht um eine besondere Form des Versandhandels. Und für eine echte Apotheke bräuchte es eine Betriebserlaubnis. |
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