Wirtschaft

Milliardenstrafe für Celgene?

Verdacht des Off-label-Marketings durch US-Biotechkonzern

ts | Der US-Biotechkonzern Celgene soll Arzneimittel für Krebstherapien vermarktet haben, obwohl diese dafür keine Zulassung hatten. Eine ehemalige Mitarbeiterin strengt nun im Namen staatlicher US-Behörden einen Prozess gegen das Unternehmen an.

Das könnte für den US-Biotechkonzern Celgene teuer werden. Die ehemalige Mitarbeiterin Beverly Brown beschuldigt das Unternehmen, jahrelang die beiden Arzneimittel Thalomid® und Revlimid® für Anwendungen in der Krebstherapie vermarktet zu haben, obwohl es dafür keine Zulassungen durch die US-Arzneimittelbehörde FDA gab. Nach einem Bericht des US-Mediums Stat hat nun Richter George H. King vom Central District of California entschieden, dass der Fall vor Gericht gehen kann. Brown habe hinreichende Beweise geliefert, dass Celgene die beiden Arzneimittel in unerlaubter Weise für Krebstherapien angeboten habe.

Darüber hinaus zeigten die Unterlagen von Brown, dass Hunderttausende dieser Off-label-Verschreibungen zur Bezahlung an staatliche Gesundheitsprogramme adressiert wurden. Dem Unternehmen droht nun, dass es zur Kasse gebeten wird. Nach früheren Angaben sollen sich die Schadensersatzforderungen auf 40 Milliarden Dollar belaufen. Celgene hatte nach einem Bericht von „Law 360“ im Jahr 2015 vergeblich versucht, die Ansprüche der Klägerin zeitlich und damit auch der Höhe nach zu begrenzen.

Celgene wehrt sich

Die Entscheidung von Richter King ist ein harter Schlag für Celgene. Das Unternehmen hatte argumentiert, Brown könne in keinem konkreten Fall ein Fehlverhalten von Celgene nachweisen. Demgegenüber erklärte der Richter, dass das auch nicht notwendig sei: „Aufgrund von Celgenes Verhalten sind gegenüber Krankenkassen und Gesundheitsbehörden falsche Angaben gemacht worden.“ Laut Stat hat das Gericht auch Celgenes Einwand verworfen, die staatlichen Gesundheitsprogramme hätten von dem Off-label-use gewusst und die Präparate weiterhin bezahlt. Dahingegen konnte der Richter den weitergehenden Vorwurf der ehemaligen Mitarbeiterin nicht nachvollziehen, wonach Celgene Kickback-Zahlungen an Ärzte geleistet habe.

Gegenüber DAZ.online zeigte sich ein Celgene-Sprecher erfreut, dass das Gericht einige Klagepunkte von Brown zurückgewiesen habe. „Wir glauben zudem weiterhin, dass die verbliebenen Punkte mit Bezug auf einen Off-label-use keine Substanz haben. Wir werden weiter entschieden dagegen vor­gehen“, erklärte der Sprecher.

Brown wurde im April 2001 bei Celgene als Immun-Spezialistin angestellt, habe aber überwiegend Tätigkeiten im Vertrieb ausgeführt. 2007 sei sie misstrauisch geworden, weil sie auf Anordnung ihres Vorgesetzten Ärzte anrufen sollte, damit diese Abrechnungscodes ändern, die im Zusammenhang mit der Verschreibung von Celgene-Arzneimitteln standen. Brown habe sich daraufhin beim Management über diese Praktiken beschwert und die Vermutung geäußert, dass diese illegal seien. Später habe sie die FDA kontaktiert und einen Anwalt eingeschaltet. 2010 habe sie schließlich im Auftrag der Regierung, von 24 Bundesstaaten, dem District von Columbia und der Stadt Chicago Klage gegen Celgene eingereicht. |

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