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Gesundheitspolitik
Neue Zyto-Wege der AOK
Open-House in Sachsen-Anhalt
Heiligabend veröffentlichte die AOK Sachsen-Anhalt im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union ihre Ausschreibung. Gesucht werden Apotheken, die mit der Kasse nicht-exklusive Rabattverträge über die Versorgung mit parenteralen Zubereitungen aus onkologischen Fertigarzneimitteln schließen.
„Der Vertrag richtet sich an alle Apotheken, die geeignet und willens sind, die Versorgung im Rahmen des genannten Vertrages durchzuführen“, heißt es seitens der AOK Sachsen-Anhalt. Ihnen allen will die AOK ein identisches Vertragsangebot unterbreiten. Ausdrücklich will sie dabei keine Auswahlentscheidung treffen, sondern mit jeder Apotheke, die die Bedingungen akzeptiert, einen Vertrag abschließen. Verhandlungen gibt es nicht, ein Einstieg ist jederzeit möglich. Bereits zum 1. Januar 2017 hätten die ersten Apotheken dabei sein können. Die Vertragslaufzeit beträgt längstens 24 Monate ab diesem Zeitpunkt. Selbst wenn mit dem AMVSG neue Apothekenverträge unmöglich werden – die bestehenden könnten erst einmal weiterlaufen, wenn auch nicht exklusiv, doch das sind Open-House-Verträge ohnehin nicht.
Ungewöhnlich am Modell der AOK Sachsen-Anhalt ist, dass keine Lose gebildet wurden. Aber es ist auch kein Verfahren, das nach dem Vergaberecht durchgeführt wird. Dass die Ausschreibung dennoch im öffentlichen Rahmen erfolgt, sei der Transparenz geschuldet, so die AOK. Die Wahl des Instrumentes „Open-House“ stelle eine Unternehmensentscheidung dar, ohne dass damit eine Aussage über Vor- oder Nachteile dieses Instrumentes im Vergleich zu anderen Verfahrensarten getroffen werde, lässt die Kasse wissen.
Zu den genauen Konditionen wollte sich die AOK gegenüber der AZ nicht äußern, sondern verwies darauf, dass Apotheken die Verträge gern bei ihr abfordern könnten. |
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