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- AZ 41/2017
- Kommt EU-Reform der MwSt
Gesundheitspolitik
Kommt EU-Reform der MwSt?
BAH fordert ermäßigte Umsatzsteuer auf Arzneimittel
Konkret soll die EU einen Steuertrick anprangern, der insbesondere den grenzüberschreitenden Warenverkehr betrifft: Demnach können Unternehmen den Fiskus „austricksen“, wenn sie Waren oder Dienstleistungen über mehrere Länder innerhalb der EU verteilen beziehungsweise verschieben. Die EU-Kommission will das jetzt ändern, indem sie die Steuererhebung je nach Wohnort des Kunden festlegt. Für alle grenzüberschreitenden (Online-)Händler soll künftig also die Mehrwertsteuer gelten und auch gezahlt werden, die am Wohnort ihrer Kunden erhoben wird.
Bis es zu einer solchen Reform kommt, ist es aber noch ein weiter Weg: Alle EU-Mitgliedstaaten müssen steuerpolitische Fragen nämlich einstimmig beschließen.
Auch für den Apothekenmarkt könnte dies Konsequenzen haben. Seit Jahren wird den EU-Versandapotheken vorgeworfen, vom Mehrwertsteuergefälle bei Arzneimitteln zu profitieren. Die Versender dementieren vehement und behaupten, die Steuer schon heute regelkonform in Deutschland abzuführen. Die geplante EU-Reform würde dies eindeutig klären.
Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) sieht in der Reform aber noch eine andere Chance: Seit Jahren gibt es auch im deutschen Gesundheitswesen, u. a. seitens der Apotheker, Forderungen nach einer ermäßigten Umsatzsteuer auf Arzneimittel, denen sich der BAH nun anschließt. Eine solche Maßnahme würde zu Einsparungen in Höhe von 4 Mrd. Euro für die Krankenkassen führen. |
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