Der allgemeine Beitragssatz zur GKV beträgt seit 2015 14,6 Prozent. Mit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) wurde damals die paritätische Finanzierung wieder hergestellt. Doch seitdem existiert auch ein kassenindividueller einkommensabhängiger Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen selbst festsetzen dürfen. Die durchschnittliche Höhe wird vom Schätzerkreis berechnet und durch das BMG veröffentlicht. Je nach Krankenkasse variieren die Zusatzbeiträge aktuell zwischen 0,59 und 1,7 Prozent. Die Kassen müssen sich bei Festlegung ihrer Beitragssätze nicht an die Empfehlungen halten. Mitglieder haben aber ein Sonderkündigungsrecht, wenn ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder erhöht. |
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