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- AZ 45/2017
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Gesundheitspolitik
Zuzahlungen steigen
Kassen sparen, aber Versicherte werden nicht entlastet
Zum 1. November sind neue Rabattverträge der DAK-Gesundheit und der Techniker Krankenkasse angelaufen. Bereits seit 1. Oktober gelten bei der Barmer neue Verträge. Dennoch: Nur 24,5 Prozent der Rabattarzneimittel sind laut DAV derzeit zur Hälfte oder komplett von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Das entspricht 5184 von 21.201 unter Rabattvertrag stehenden Arzneimitteln. Immerhin gibt es eine kleine Steigerung: Zur Jahresmitte 2017 waren nur 23,7 Prozent befreit.
Ursprünglich hatte sich der Gesetzgeber das anders gedacht. Als er die Rabattverträge vor zehn Jahren scharf stellte, hatte er eigentlich im Sinn, dass die Krankenkassen ihren Versicherten die Rabattarzneien durch halbierte oder ganz gestrichene Zuzahlungen schmackhaft machen. Tatsächlich lag die Befreiungsquote 2008 noch bei 60 Prozent. Doch seitdem sinkt sie beständig.
Zu nimmt nach Berechnungen des DAV dagegen das Volumen der Zuzahlungen für Arzneimittel, die die Apotheken für die gesetzlichen Krankenkassen einziehen. Im Jahr 2016 waren es 2,1 Milliarden Euro, während der Betrag im Jahr 2011 noch bei 1,8 Milliarden Euro lag. Ebenso angestiegen sind die Einsparungen der Krankenkassen durch Rabattverträge: Im Jahr 2016 waren das rund 3,9 Milliarden Euro – Tendenz steigend.
Vertane Chance
Der DAV-Patientenbeauftragte Berend Groeneveld erklärte: „Neue Rabattverträge sind jedes Mal eine Chance für Krankenkassen, ihre Versicherten von Zuzahlungen zu entlasten und damit die Akzeptanz für die Umstellung der Medikation auf andere, günstigere Präparate zu erhöhen“. Während die Kassen dank der Rabattverträge immer mehr sparten, gäben sie die Vorteile leider nicht unmittelbar an die Patienten weiter. Groeneveld: „Die Versorgung der Patienten durch die Apotheken wird durch Rabattverträge teilweise erschwert und es gibt auch zusätzlichen Erklärungsbedarf. Vermeidbar wären dabei Erklärungen zur Zuzahlung.“ |
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