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- AZ 47/2017
- Durchsuchung bei der AOK
Gesundheitspolitik
Durchsuchung bei der AOK
Verdacht des Upcodings bei AOK Rheinland / Hamburg
Die Staatsanwaltschaft habe bei Durchsuchungen der Geschäftsräume in Hamburg und Düsseldorf 86 Kartons mit Beweismitteln sichergestellt, bestätigte eine Sprecherin der Hamburger Anklagebehörde, Nana Frombach, gegenüber der Rheinischen Post. Bei den Ermittlungen soll es darum gehen, ob Ärzte von der AOK angehalten wurden, nachträglich ihre Diagnosen zu korrigieren und damit ihre Patienten auf dem Papier kränker zu machen, als sie sind. Dieses „Upcoding“ führt dann dazu, dass die Kasse mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds erhält.
Bereits in der Vergangenheit musste die AOK 5,6 Mio. Euro plus einen Strafzuschlag von 1,4 Mio. Euro an das Bundesversicherungsamt zurückzahlen, da sie aus dem Gesundheitsfonds zu viel Geld erhalten hatte. Auch hier lautete der Vorwurf, dass nachträglich Diagnosen korrigiert worden seien. Die AOK Rheinland/Hamburg hatte zunächst gegen den Bescheid geklagt, ihn aber dann im November 2016 akzeptiert. Von Manipulationsvorwürfen wollte man allerdings nichts wissen, die Einstellung des Verfahrens sei nur eine pragmatische Lösung gewesen.
Auch bei den laufenden Ermittlungen bestätigt die AOK zwar die Durchsuchung der Räume, weist aber sämtliche strafrechtlichen Vorwürfe zurück. Das aktuelle Ermittlungsverfahren beziehe sich auf das alte Gerichtsverfahren, bei dem es nicht um „Upcoding“ gegangen sei, sondern „um ein mit der Aufsichtsbehörde abgestimmtes Verfahren zur Sicherstellung der Korrektheit der Kodierung von Krankheiten“.
Staatsanwältin Frombach sieht das offenbar anders: „Es soll zunehmende Bestrebungen der Krankenkassen gegeben haben, möglichst viele Morbi-RSA-Diagnosen vorweisen zu können, um an die entsprechenden Gelder zu gelangen. In diesem Zusammenhang prüfen wir mögliche betrugsrelevante Täuschungshandlungen durch Verantwortliche der AOK Rheinland/Hamburg.“
Nun würden die Unterlagen ausgewertet, erklärte die Staatsanwältin gegenüber der „Rheinischen Post“, dann könne über eine Anklage entschieden werden. |
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