Gesundheitspolitik

Hexal: Keine Zytos aus dem Kofferraum

Zweifel an den Analysemethoden / Verfahren wechselt nicht ans Schwurgericht

STUTTGART (hfd) | Schwarzmarkteinkäufe beim Hexalvertreter und Zweifel an den Laboranalysen – diese zentralen Punkte in der Verteidigungsstrategie des Bottroper Zyto-Apothekers Peter S. stoßen auf erheblichen Widerspruch.

Am vergangenen Dienstag erklärten die Verteidiger, S. habe deutlich mehr Wirkstoff eingekauft, als die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben hätten: Es habe nicht nur unerfasste Anfangsbestände gegeben, auch habe die Anklage Einkaufsrabatte und Überfüllungen nicht berücksichtigt – ebenso wenig Schwarzmarkteinkäufe.

Der Apotheker habe fast jeden Monat mit Privatentnahmen aus der Apothekenkasse von einem Hexalvertreter Zytostatika billig eingekauft, fasst das Recherchebüro „Correctiv“ die Argumentation der Verteidiger zusammen. In einem Parkhaus sei aus dem Kofferraum geliefert worden – natürlich ohne den „Schwarzhandel“ zu verbuchen.

Dagegen erklärte ein Kriminalhauptkommissar, bislang gebe es keine Hinweise oder Erkenntnisse zu Schwarzkäufen. Auf Nachfrage von „Correctiv“ verschickte Hexal eine Stellungnahme, nach der die Produkte vom deutschen Werk von einem spezialisierten Logistikunternehmen abgeholt und von dort direkt in die Apotheken oder zu Großhändlern gebracht werden. „Mitarbeiter im Außendienst kommen mit Ware nicht in Kontakt und können demnach Ware auch nicht selbst – wie von den Verteidigern des Beklagten geschildert – verkaufen“, erklärt Hexal. „Der Mitarbeiter hat uns gegenüber klipp und klar gesagt, dass das nicht zutrifft“, bestätigt ein Konzernsprecher gegenüber DAZ.online: Er schließe aus, dass Hexal-Ware von Mitarbeitern angeboten werde.

Die Erklärung des Angeklagten kann für den Mitarbeiter als Ruf­schädigung angesehen werden. Auf Nachfrage kündigte der Hexal-Sprecher an, ihn in dieser Sache zu unterstützen. „Alle recht­lichen Schritte, die man unternehmen kann, behalten wir uns vor“, sagt er. „Das schließt auch die Unterstützung unseres Mitarbeiters ein. Da können Sie nicht unterscheiden zwischen Vorwürfen gegen das Unternehmen und den Mitarbeiter.“ Eine Nachfrage, ob der Mitarbeiter dies eidesstattlich versichern würde, blieb zunächst unbeantwortet.

Vorwürfe gegen Analyse­methoden zurückgewiesen

Den Vorwurf der Verteidiger, die Analysemethoden seien unzuverlässig, mit denen laut Staatsanwaltschaft Unterdosierungen festgestellt wurden, wies das Paul-Ehrlich-Institut zurück. Die im Europäischen Arzneibuch beschriebenen Methoden seien definitiv wissenschaftlich valide, bestätigte eine Sprecherin gegenüber DAZ.online. Auch das Landeszentrum Gesundheit NRW betonte auf Nachfrage, es habe „ein für die fachgerechte Untersuchung von Arzneimitteln akkreditiertes Labor“.

Die Verhandlungen am vergangenen Freitag waren bei Redaktionsschluss noch nicht beendet. Laut „Correctiv“ wurde die beantragte Verlagerung ans Schwurgericht abgelehnt. Außerdem wurde einer der Schöffen, ein Apotheker, als befangen erklärt. |

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