Gesundheitspolitik

Nicht das erste Mal

wes | „Tollabea“ hat schon einmal für Furore unter Apothekern gesorgt: Im März 2016 erschien ein Blogbeitrag, in dem sich „Béa“ darüber beschwerte, die „Pille“ nicht ohne Rezept bekommen zu haben.

Das vom Frauenarzt versprochene Rezept für ihre Antibaby-Pille sei nicht in der Post gewesen, schrieb die Bloggerin damals – „kennt ihr“. Daraufhin sei sie in zwei Apotheken gegangen – in der einen habe sie sich als Stammkundin betrachtet –, aber man habe ihr das gewünschte Präparat nicht geben wollen. Ihre Stammapotheke habe ihr zwar angeboten, sich das Rezept vorab faxen zu lassen, das habe sie aber aus Zeitgründen abgelehnt. In der zweiten Apotheke habe man ihr dann trotz Fax des Arztes nicht einmal eine Tablette geben wollen. „Aha. Ich fragte, was man denn so mit einer ein­zigen Tablette so Ungesetzliches anstellen könne“, kommentiert das Béa. Besondere Empörung löste damals ihr Fazit aus, in dem es unter anderem hieß: „Wenn das der örtliche Einzelhandel mit dem persönlichen Verhältnis zum Kunden ist ... dann gönne ich den Online-Apotheken den Erfolg.“ |

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.