Gesundheitspolitik

Hüffenhardt: Versand oder nicht?

BERLIN (ks) | Vergangene Woche hat sich das Landgericht Mosbach erneut mit dem geschlossenen Arzneimittelabgabeautomaten von DocMorris in Hüffenhardt befasst.

In den vergangenen Monaten war es still geworden um den Fall Hüffenhardt. Seit Juni ist die Videoberatung in Kombination mit einem Arzneimittelabgabeautomaten, den die niederländische Versandapotheke DocMorris im April in dem baden-württembergischen Örtchen eröffnet hatte, gänzlich geschlossen. Zuvor hatte schon das Regierungspräsidium die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel untersagt. Das Landgericht Mosbach verbat sodann in mehreren einstweiligen Verfügungen auch die OTC-Abgabe.

Vor das Landgericht Mosbach war unter anderem der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) gezogen. Nach dem erfolgreichen Eilverfahren will er sich nun auch im Hauptsacheverfahren Gewissheit verschaffen, dass das Vorgehen von DocMorris so nicht zulässig ist. Bei der mündlichen Verhandlung am 30. November trafen die Parteien auf die gleiche Richterin, die auch schon sämtliche Eilverfahren entschieden hat. Die Verhandlung dauerte lediglich 15 Minuten.

DocMorris verweist auf Lieferando

Laut Frank Eickmann, Pressesprecher des LAV, hat die Richterin erklärt, dass es nach Auswertung der Schriftsätze auf eine Frage hinauslaufe: Ist das, was DocMorris in Hüffenhardt als neues Geschäftsmodell sah, Versandhandel oder nicht? Nur als solcher käme eine Zulässigkeit nach deutschem Recht überhaupt in Betracht. DocMorris sagt daher, ja, es ist Versand. Zum Einwand, Versender hätten in der Regel keinen so begrenzten Kundenkreis, verweist DocMorris auf Firmen wie Lie­ferando, die auch nur regional ausliefern.

Der Rechtsanwalt des LAV, Dr. Timo Kieser, hielt allerdings dagegen: Das Wesen des Versands liege schließlich darin, dass dem Kunden etwas geliefert wird. Im Fall der Videoberatung in Hüffenhardt komme jedoch der Kunde zum Arzneimittel. Die Arzneimittel seien bereits da und müssten nicht erst geliefert werden.

„Es gab heute keine wesentlichen neuen Erkenntnisse oder Argumen­te und auch keine Überraschungsmomente“, sagte Eickmann nach der Verhandlung. Nun heißt es abwarten. Die Richterin will ihr Urteil am 21. Dezember um 11 Uhr verkünden. Es wird nicht das letzte Urteil zu Hüffenhardt sein, das in Mosbach gesprochen wird. Auch die von Noweda unterstützten Apotheker aus der Umgebung sowie ein Versandapotheker aus Nordrhein-Westfalen bestreiten das Hauptsacheverfahren.

Zudem ist nach wie vor die Klage von DocMorris gegen die Verbotsverfügung des Regierungspräsidiums vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängig. |

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