Gesundheitspolitik

Mehr Kontrolle

Selbstverwaltungsstärkungsgesetz verabschiedet

BERLIN (ks/dpa) | Nach diversen Unregelmäßigkeiten bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Finanz- und Immobilienangelegenheiten gelten künftig strengere Regeln für die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Der Bundestag verabschiedete am 26. Januar das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz.

Das Gesetz, das im Februar in Kraft treten soll, macht nun neue Vorgaben für das Aufsichtsverfahren und die Haushalts- und Vermögensverwaltung. Zudem setzt es auf erweiterte Durchgriffsrechte in der gesundheitlichen Selbstverwaltung und schärfere interne und externe Kontrollen. So werden die Selbstverwaltungsorgane ­verpflichtet, interne Kontrollmechanismen einzurichten, z. B. eine Innenrevision. Sie berichtet fest­gestellte Verstöße an die Aufsichtsbehörde. Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung sollen dagegen regelmäßig extern überprüft werden. Die Maxime des Gesetzgebers: Nur bei ausreichender Transparenz ist eine wirksame Kontrolle möglich.

Umorganisiert wird auch der KBV-Vorstand. Er wird künftig drei statt wie bisher zwei Mitglieder haben. Ein Mitglied darf weder dem haus- noch dem fachärztlichen Bereich angehören. Das soll eine arztgruppenübergreifende ­Interessenvertretung im Vorstand sicherstellen.

Die Krankenkassen waren gegen die Reform Sturm gelaufen (siehe AZ 2016, Nr. 4, S. 8). Auch in der Großen Koalition war das Vorhaben umstritten. Kurz vor der Abstimmung im Bundestag hatte die SPD noch mit einer Blockade gedroht. In der abschließenden Sitzung des Gesundheitsausschusses wurden deshalb zahlreiche Details im Gesetzentwurf geändert.

Die Organisationen der Apotheker sind von den Neuregelungen nicht betroffen. |

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