Gesundheitspolitik

Weitere Wünsche für das Pharmagesetz

Koalitionsfraktionen arbeiten an Änderungsanträgen zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz

BERLIN (ks) | Seit 2004 sind nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel im Grundsatz nicht mehr erstattungsfähig – Ausnahmen bestätigen die Regel. Möglicherweise könnten diese Ausnahmen künftig ausgeweitet werden. Im Rahmen des laufenden AMVSG-Gesetzgebungsverfahrens gibt es jedenfalls sogenannte Prüfbitten an das Bundesgesundheitsministerium (BMG), ob die Kostenübernahme nicht auch für andere Patientengruppen möglich ist.

Das aus dem Pharmadialog hervorgegangene Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) soll voraussichtlich im Frühjahr in Kraft treten. Es hat bereits die erste Lesung im Bundestag und den ersten Durchgang im Bundesrat hinter sich, ebenso die öffent­liche Anhörung im Gesundheitsausschuss. Nun feilen die Koalitionsfraktionen an Änderungsanträgen, mit denen sich der Gesundheits­ausschuss voraussichtlich Mitte März befassen wird.

Der für Apotheker wichtigste Punkt, die Honorarerhöhung für Rezepturen, ist in der Koalition unumstritten. In anderen Bereichen sehen sie hingegen Nachbesserungsbedarf. Teilweise ist man dabei auf einer gemeinsamen Linie: So hat man sich schon auf neun Punkte für Änderungsanträge verständigt. Bei ihnen geht es insbesondere um Regelungen zum Verfahren der frühen Nutzenbewertung, aber beispielsweise auch um eine Klarstellung zum geplanten Arzt-Informationssystem. Zudem soll im Arzneimittelgesetz geregelt werden, dass der vom pharmazeutischen Unternehmer sicherzustellende einheitliche Abgabepreis auch in den Fällen nicht überschritten wird, die vom Anwendungsbereich der Arzneimittelpreisverordnung ausgenommen sind (z. B. Abgabe an Krankenhäuser oder an Justizvollzugsanstalten).

OTC-Kostenübernahme für Mulitmorbide oder Kinder?

Weitere Anliegen von Union und SPD soll das BMG zunächst prüfen. Neben den Fraktionen hat der CDU-Gesundheitspolitiker Michael Hennrich eigene Prüfbitten vorgelegt. Sowohl Hennrich als auch die SPD sprechen in diesen die Kostenübernahme von OTC-Arzneimitteln an. Die SPD erbittet, „zu prüfen, welche Wirkungen die Übernahme der Kosten für OTC durch die GKV insbesondere für (ältere und) multimorbide Patientinnen und Patienten hätte, insbesondere in Bezug auf finanzielle Belastungen für die Versicherten und die GKV, die Qualität der Versorgung und unerwünschte Arzneimittelwirkungen“. Hennrich hingegen hat junge Menschen im Auge und will geprüft wissen, ­welche finanzielle Mehrbelastung eine Erstattungspflicht von OTC-Arzneimitteln für Kinder bis zum 18. Lebensjahr im Rahmen der GKV-Versorgung entstehen würde.

Lieferengpässe und ­Zyto-Verträge

Die SPD meldet insgesamt zehn Prüfbitten an. In zwei geht es um Lieferengpässe: Das BMG möge prüfen, ob die Meldungen der pharmazeutischen Hersteller über Lieferengpässe nicht verpflichtend ausgestaltet werden können – und wie dies mit wirksamen Sanktionen flankiert werden kann. Zudem soll das Ministerium klären, ob Generikarabattverträge generell an mehr als ein Unternehmen vergeben werden sollten. „Kann dadurch ein Beitrag zur Vermeidung von Lieferengpässen geleistet werden?“, fragt die SPD-Fraktion.

Die CDU/CSU-Fraktion hat insgesamt 17 Prüfbitten vorgelegt. In einer bekräftigt sie ihre Absicht, Impfstoff-Ausschreibungen zu stoppen. Dabei gelte es zu vermeiden, dass durch Verlängerung bestehender Verträge die Streichung umgangen wird. Auch sei zu klären, wie mit den bestehenden Verträgen umzugehen ist.

Um den Umgang mit laufenden Verträgen sorgt sich die Union ­zudem bei Zytostatika-Zubereitungen. Der AMVSG-Entwurf sieht bereits vor, dass Zyto-Ausschreibungen auf Apothekenebene gestrichen werden. Bestehende Verträge sollen nach jetzigem Stand mit Inkrafttreten des AMVSG ihre Exklusivität verlieren. Doch hier scheint die Union Zweifel zu bekommen. Sie will nun prüfen lassen, „ob die Apothekenwahlfreiheit bei laufenden Verträgen bis zum Ende dieser Verträge noch ausgeschlossen bleiben kann“.

Hennrich bittet überdies, eine spezifische Aut-idem-Regelung für Privatversicherte zu prüfen. Hintergrund ist, dass DAV und PKV eine Vereinbarung über eine qualitätsgesicherte Arzneimittelversorgung anstreben.

Nun heißt es abwarten, welche Änderungsanträge sich durchsetzen. |

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