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- AZ 50/2017
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Gesundheitspolitik
Preisstopp auf dem Prüfstand
Verstoß gegen Grundrechte?
Betroffene Hersteller und ihre Verbände beklagen seit Jahren, dass der Preisstopp dazu führt, dass Hersteller höhere Produktionskosten, etwa wegen gestiegener Löhne, Energiekosten oder regulatorischer Anforderungen, wie z. B. der Fälschungsschutzrichtlinie, nicht ausgleichen können. Auch die Kosten für die Weiterentwicklung von Arzneimitteln – etwa für kindgerechte Darreichungsformen – würden verhindert. Vor allem Letzteres schmerzt auch InfectoPharm. Der Mittelständler hat daher beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen die erneute Verlängerung des Moratoriums eingereicht. Ein pauschaler gesetzlicher Preisstopp für Arzneimittel, wie ihn § 130a SGB V vorsehe, verstoße gegen die vom Grundgesetz geschützte Berufsausübungsfreiheit, argumentiert das Unternehmen. |
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