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- AZ 8/2017
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Gesundheitspolitik
EuGH-Urteil im PIP-Skandal
TÜV Rheinland kommt davon
Nur wenn Hinweise vorliegen, dass ein Medizinprodukt den vorgeschriebenen Anforderungen nicht genügt, müsse die Prüfstelle „alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen“, um sicherzustellen, dass der Hersteller seine Verpflichtungen einhält, so der EuGH. Ganz versperrten die Richter den Weg zu Entschädigungen aber nicht: Nationale Gerichte könnten feststellen, dass Prüfstellen unter Umständen haftbar sind, wenn sie ihre Pflichten verletzt haben. Dabei müssten sie sich auf nationales Recht stützen, weil diese Frage in der relevanten EU-Richtlinie nicht geklärt sei. Für den EU-Abgeordneten Peter Liese (CDU) zeigt das Urteil, wie dringend eine EU-rechtliche Klarstellung ist. Das neue EU-Medizinprodukterecht soll künftig sicherstellen, dass Hersteller auch unangemeldet kontrolliert werden können. |
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