Gesundheitspolitik

EuGH-Urteil im PIP-Skandal

TÜV Rheinland kommt davon

BERLIN (dpa/az) | Im Skandal um die Brustimplantate der französischen Firma PIP sinken die Chancen der Frauen, Schmerzensgeld vom TÜV Rheinland zu bekommen. Der EuGH urteilte am 16. Februar, dass Stellen wie der TÜV nicht grundsätzlich verpflichtet sind, Medizinprodukte wie Implantate selbst zu prüfen oder unangekündigte Inspektionen durchzuführen.

Nur wenn Hinweise vorliegen, dass ein Medizinprodukt den vorgeschriebenen Anforderungen nicht genügt, müsse die Prüfstelle „alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen“, um sicherzustellen, dass der Hersteller seine Verpflichtungen einhält, so der EuGH. Ganz versperrten die Richter den Weg zu Entschädigungen aber nicht: Nationale Gerichte könnten feststellen, dass Prüfstellen unter Umständen haftbar sind, wenn sie ihre Pflichten verletzt haben. Dabei müssten sie sich auf nationales Recht stützen, weil diese Frage in der relevanten EU-Richtlinie nicht geklärt sei. Für den EU-Abgeord­neten Peter Liese (CDU) zeigt das Urteil, wie dringend eine EU-rechtliche Klarstellung ist. Das neue EU-Medizinprodukterecht soll künftig sicherstellen, dass Hersteller auch unangemeldet kontrolliert werden können. |

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