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DAZ aktuell
Rx-Versandverbot ist nicht zeitgemäß
Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes
Der Jahresbeginn wird stark von der laufenden Debatte um die Arzneimittelreform geprägt sein. Nach fünf Jahren Zusatznutzenbewertung bei neuen Arzneimitteln ist es richtig, das bewährte Instrument weiterzuentwickeln. Nur sind viele der geplanten Änderungen unnötig und kostspielig. Ob Umsatzschwelle, Verzicht auf eine öffentliche Listung der Erstattungsbeträge oder das Aufweichen des Preisdeckels bei Arzneimitteln ohne Zusatznutzen – hier geht es klar um Industrieinteressen. Industrieförderung sollte jedoch mit Steuergeldern und nicht mit GKV-Beitragsgeldern erfolgen.
Auch die geplante Änderung bei der Versorgung von Onkologie-Patienten mit individuell in Apotheken hergestellten Zubereitungen sehe ich kritisch. Richtig und überfällig ist der geplante Wissenstransfer der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses in die Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken. Ideal für alle Beteiligten im System wäre eine neutrale Stelle, die die Informationen transparent und rechtssicher aufbereitet sowie eine zertifizierte Software liefert.
Neben dem Arzneimittelgesetz wird es 2017 sicher auch um den Online-Versandhandel für verschreibungspflichtige Arzneimittel gehen. Ihn als Reaktion auf die EuGH-Entscheidung verbieten zu wollen, erscheint nicht zeitgemäß. Auch nicht, wenn stattdessen Botenfahrten von klassischen Apotheken gefördert werden sollen. Für eine moderne Arzneimittelversorgung sollten alle sicheren Vertriebswege genutzt werden – ob Pick-up-Stellen, Versandhandel oder die traditionelle Apotheke an der Ecke.
Eine in diesem Jahr neu gewählte Regierung muss für eine adäquate Honorierung für Apotheker sorgen. Wie notwendig eine systematische Weiterentwicklung der Apothekenvergütung ist, zeigt die Diskussion um Online-Apotheken deutlich. Auch das Stadt-Land-Problem muss dabei angegangen werden. Damit dies nicht im luftleeren Raum passiert, sind repräsentative Daten notwendig. |
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