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DAZ aktuell
ABDA kämpft weiter für Rx-Versandverbot
Offener Brief an SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz – SPD-Ministerin Zypries bleibt beim „Nein“
Am 29. März – als diese DAZ bereits gedruckt war – sollte das schon länger geplante Treffen des Koalitionsausschusses stattfinden. Aber konnten die Partei- und Fraktionsspitzen von CDU, CSU und SPD hier doch noch zu einer gemeinsamen Haltung zum Rx-Versandverbot kommen? Nachdem Bundesjustiz- und Bundeswirtschaftsministerium bereits ihre Zustimmung zu Hermann Gröhes Gesetzentwurf im Rahmen der Ressortabstimmung verweigert haben, scheint dies fraglich. Selbst auf Wolfgang Schäubles (CDU) Finanzministerium wirkte das Veto dieser beiden SPD-Ministerien: Man könne dem Referentenentwurf nur zuzustimmen, „wenn im Ressortkreis – insbes. von dem für unionsrechtliche Fragestellungen zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – einvernehmlich bestätigt wird, dass das im Gesetzentwurf aufgeführte Verbot mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist und ein Verbot in keinem Fall ein Staatshaftungsrisiko begründet und keine fiskalischen Risiken für den Bundeshaushalt entstehen können“, hieß es.
Milz: EuGH-Urteil gefährdet (Frauen-) Arbeitsplätze
Doch die ABDA setzt weiter alles daran, die SPD-Bundestagsfraktion vom Rx-Versandverbot zu überzeugen. In einem persönlichen Brief weist Cynthia Milz – seit Kurzem Angestellten-Vertreterin im ABDA-Vorstand – den neuen SPD-Chef auf die Bedeutung des EuGH-Urteils für die Apotheken-Angestellten hin. „Wir Angestellten in den Apotheken schätzen unseren wohnortnahen Arbeitsplatz. Die überwiegende Zahl der Beschäftigten in deutschen Apotheken sind Frauen – rund 90 Prozent. Die Apotheke vor Ort bietet uns die Möglichkeit zu Teilzeitarbeit und gewährleistet in vorbildlicher Art die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“ Das EuGH-Urteil zerstöre hingegen Arbeitsplätze, weil die Konsequenzen des Urteils für viele Apotheken existenzbedrohend seien.
Mit Blick auf den Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums schreibt Milz: „Wir bitten Sie, uns zu helfen und das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu unterstützen.“ Und weiter: „Lassen Sie nicht zu, dass dieses Gesundheitssystem zerstört wird von ausländischen Kapitalgesellschaften, die in Deutschland weder Steuern zahlen noch Arbeitsplätze schaffen!“
Als Begründung für ihre Forderung führt Milz unter anderem an, dass Rx-Arzneimittel „hochwirksame Substanzen“ seien, die je nach Anwendung auch zu Schaden führen könnten. Den Patienten sei der Beratungsbedarf oft nicht bewusst. Kurz: „Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen nicht über Rabattschlachten an den Verbraucher gelangen!“ Daher appelliert die Apothekerin an den SPD-Chef: „Als Regierungspartei sind Sie dem Wohl der Menschen in unserem Land verpflichtet. Es liegt in Ihrer Verantwortung, jetzt ein System zu bewahren, dass sich millionenfach bewährt hat.“
Zypries weist Rückkehr zum Versandverbot zurück
Wie weit die Vorstellungen von Schulz‘ SPD derzeit aber mit den Wünschen der Apotheker auseinanderliegen, zeigt ein zweites Schreiben, das Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) als Antwort an eine Apothekerin schickte. Eine Apothekerin aus Darmstadt hatte sie kontaktiert, um sie unter anderem auf die Bedeutung der Apotheke vor Ort für die Beschäftigung von Frauen in Deutschland aufmerksam zu machen. Die Ministerin hat für dieses Anliegen Verständnis: „Mir ist natürlich bewusst, dass der Anteil von Frauen als Inhaberinnen und qualifizierte Mitarbeiterinnen in den Apotheken erfreulich hoch ist“, schreibt sie. Allerdings sieht Zypries keinen Zusammenhang zwischen dem Frauenanteil und den regulatorischen Voraussetzungen im Apothekenmarkt. Sie schreibt: „Ein Erfolg, der auf dem Streben der Frauen nach Ausbildung, wirtschaftlicher Unabhängigkeit und Gleichberechtigung beruht und nicht etwa auf der Tatsache, dass in der Vergangenheit der Markt für Apotheken stark reguliert war.“ Vielmehr sei die Liberalisierung des Versandhandels unabhängig vom Erfolg der Frauen in diesem Bereich erfolgt. Als Gründe für diese Liberalisierung nennt die Ministerin: „Bei der Deregulierung wurden die Interessen aller Beteiligter berücksichtigt. So lag es im Interesse der GKV, durch den Versandhandel Kosten einzusparen.“ Wo diese Einsparungen bislang allerdings hätten erfolgen sollen, erklärt die Ministerin nicht.
Von der Rückführung des Versandhandels auf OTC-Arzneimittel will Zypries, die Bundesjustizministerin war als der Versand im Jahr 2004 erlaubt wurde, jedenfalls nichts wissen. Schließlich sei die wirtschaftliche Lage der „allermeisten Apotheken“ heute gut. Nach der Freigabe des Arzneimittelversandhandels im Jahr 2004 sei die Apothekenzahl sogar angestiegen, erklärt sie. Und weiter: „Der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, der weniger als 0,5% am Gesamtumsatz ausmacht, wird die Existenz der stationären Apotheken vor Ort nicht gefährden.“ Das Rx-Versandverbot sei kein geeignetes Mittel. Vielmehr setze sich die SPD für eine höhere Vergütung der Pharmazeuten für Beratungsleistungen ein. Als Beispiele dafür nennt Zyries die jüngsten Honoraranpassungen für Apotheker in den Bereichen BtM-Abgabe und Rezepturherstellung. |
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