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Pharmazeutisches Recht
Bundesrepublik Deutschland
Deutsches Arzneibuch
Bekanntmachung einer Mitteilung zum Deutschen Arzneibuch (Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Arzneibuch-Kommission)
Vom 3. Januar 2017 (BAnz AT 27.03.2017, B6)
Aufgrund des § 7 Absatz 5 der Geschäftsordnung für die Deutsche Arzneibuch-Kommission und deren Gremien vom 17. Juli 2009 (Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009, BfArM-Internetseite) sind Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Arzneibuch-Kommission den betroffenen Fach- und Wirtschaftskreisen zur Kenntnis zu bringen.
Der Ausschuss Pharmazeutische Biologie hat am 30. September 2016 die Aufnahme der folgenden Monografie in das Deutsche Arzneibuch empfohlen:
- Braunwurzwurzel
Weiter hat der Ausschuss empfohlen, die in der Monografie aufgeführten Reagenzienbeschreibungen
- Harpagid RN
- Methanol 50% RN
in das Deutsche Arzneibuch aufzunehmen.
Die Empfehlungen der Texte für das Deutsche Arzneibuch werden hiermit bekannt gemacht (Anlage*).
Stellungnahmen zu den Empfehlungen sind bis spätestens 29. Mai 2017 einschließlich an die Geschäftsstelle der Arzneibuch-Kommissionen im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn, zu richten.
Prof. Dr. Broich
Zulassung von Arzneimitteln
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 21. März 2017 (BAnz AT 21.03.2017, B4) ist die „451. Bekanntmachung über die Zulassung von Arzneimitteln sowie andere Amtshandlungen“ vom 13. Januar 2017 abgedruckt.
Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.
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