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Zuspruch von der Kanzlerin
Merkel betonte auf Landesparteitag Vorteile von Vor-Ort-Apotheken
Kurz nachdem Ende März klar wurde, dass das von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) geplante Versandverbot rezeptpflichtiger Arzneimittel in dieser Legislaturperiode nicht mehr kommen wird, äußerte sich nun Bundeskanzlerin Angela Merkel zu der Thematik – und zu den Grenzen des Wettbewerbs. Beim Landesparteitag der CDU Mecklenburg-Vorpommern erklärte sie laut dpa, dass es auf lokaler Ebene größere Ausnahmen vom EU-Wettbewerbsrecht geben müsse. „Wir müssen akzeptieren, dass es Dinge gibt, die können nicht nach dem Wettbewerbsprinzip entschieden werden“, wird die Bundeskanzlerin aus ihrer Rede zitiert. Für dieses Ziel werde sie sich auf europäischer Ebene einsetzen.
Explizit ging sie dabei auf die Lage von Apotheken sowie den Versandhandel von Arzneimitteln ein – es ist das erste Mal seit dem EuGH-Urteil zu Rx-Boni, dass sich die Bundeskanzlerin hierzu öffentlich äußerte. „Es mag sein, dass der Versandhandel billiger ist“, erklärte Merkel.
Mit ihrem Statement relativierte die Bundeskanzlerin indirekt frühere Statements, die von Vertretern des Versandhandels für ihre Zwecke herangezogen worden waren. „Wir werden nicht klarkommen, wenn wir bestimmte Dinge einfach verbieten und uns den neuen Möglichkeiten nicht öffnen“, hatte Merkel im November 2016 in einer Rede im Deutschen Bundestag mit Blick auf die zunehmende Digitalisierung erklärt. „Bitte glauben Sie nicht, dass wir den Möglichkeiten der Digitalisierung entgehen können“, sagte die Bundeskanzlerin. „Auch hier müssen wir es wieder schaffen, sie in das, was wir öffentliche Daseinsvorsorge nennen, vernünftig einzubeziehen. Lassen Sie uns das offen angehen. Die Veränderungen werden schneller kommen, als wir denken.“ |
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