Adexa-Info

Was spricht für die ADEXA-Mitgliedschaft?

Tarifbindung und beruflicher Rechtsschutz

Sie sind noch nicht Mitglied bei ADEXA oder wollen eine Kollegin bzw. einen Kollegen werben? Dann möchten wir Ihnen hier zwei wichtige Gründe für einen Beitritt nennen. Vom 1. bis zum 31. Mai ist das übrigens besonders attraktiv, denn im Rahmen unserer Maiaktion spart man bis zum Jahresende den Mitgliedsbeitrag.

Rechtsberatung und beruflicher Rechtsschutz

Viele Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter lassen sich vermeiden, wenn der Arbeitsvertrag schon vor Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses von der ADEXA-Rechtsabteilung geprüft wird. Als ADEXA-Mitglied kann man seinen Vertrag vor dem Unterzeichnen einschicken und bekommt ggf. Empfehlungen, wo man nachverhandeln sollte oder welche im Ernstfall unwirksame Klausel man getrost ignorieren darf.

Auch bei Zeugnissen ist es ratsam, sich eine Bewertung von den Juris­tinnen geben zu lassen. Und bei Beanstandungen hilft ein Schreiben aus dem Justiziariat an den Arbeitgeber oft schnell weiter.

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Andere Beratungsthemen sind zum Beispiel die Durchsetzung von tarif­lichen Ansprüchen auf Urlaub, Sonderzahlung oder Zuschlägen (siehe Seite 74) oder die Berechnung von Berufsjahren beim Wiedereinstieg. Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung besteht übrigens vom Tag des Beitritts an.

Wenn sich eine Streitigkeit nicht auf außergerichtlichem Wege lösen lässt, besteht nach einem Jahr Mitgliedschaft auch die Möglichkeit, dass ADEXA die Kosten einer Klage vor dem Arbeits­gericht übernimmt. Weitere Voraus­setzungen dafür sind: Die Rechts­abteilung hält diesen Weg für erfolgversprechend und gibt dem Mitglied auf dessen Antrag eine entsprechende Deckungszusage. Die Vertretung vor Gericht übernimmt dann ein Anwalt nach Wahl des Mitglieds; die Selbst­beteiligung ist mit 150 Euro gering.

Tarifliche Ansprüche

Grundsätzlich beträgt der tarifliche Urlaubsanspruch für alle Apothekenberufe 33 Tage bei einer Sechstage­woche, während der gesetzliche Mindestanspruch nur 24 Tage umfasst. Im Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) bzw. im Rahmentarifvertrag Nordrhein ist außerdem festgelegt, dass man nach fünfjähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit einen zusätzlichen Urlaubstag erhält (§ 11 Abs. 3 BRTV).

Anspruch auf diese tariflich festgelegten 33 bzw. 34 Tage, auf viele weitere tarifliche Regelungen und natürlich auf das Tarifgehalt oder Erhöhungen hat man nur bei Tarifbindung. Die Tarifbindung ist automatisch hergestellt, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber Mitglied in ihrer tarifschließenden Organisation sind.

Beitragsfrei im Mai

Wer in der Zeit vom 1. bis 31. Mai 2017 Mitglied bei ADEXA wird, profitiert bis Jahresende von ­allen Leistungen zum Nulltarif. Ab Januar 2018 wird der reguläre Mitgliedsbeitrag fällig. Eine Kündigung ist dann erstmals zum 31. Dezember 2018 möglich. Info: www.adexa-online.de.

Weitere Ansprüche auf Basis der Tarifverträge sind zum Beispiel Mehrarbeitszuschläge, die tarifliche Sonderzahlung (13. Tarifgehalt), die tarifliche arbeitgeberfinanzierte Alters­vorsorge (Tarifbereich ADA), die Freistellung bei besonderen Anlässen und bei der Erkrankung von Kindern ab dem zwölften Lebensjahr bis zum 16. Geburtstag oder die Freistellung für fachliche Fortbildung (Fortbildungsurlaub).

Was den Anstoß gibt, Gewerkschaftsmitglied zu werden, ist von Person zu Person unterschiedlich. In jedem Fall profitiert man aber von einer starken Gemeinschaft, von fachkundiger Beratung und Hilfe bei arbeitsrechtlichen Problemen.

Wäre das nicht auch wichtig für Sie? |

Dr. Sigrid Joachimsthaler

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