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Schwerpunkt Personalakquise
Mit einer spanischen Kraft ...
Apotheker vermittelt spanische Apotheker(innen)
Die Einstellung von spanischen Apothekern und Apothekerinnen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Aktuell ist die Nachfrage deutlich höher als das Angebot an spanischen Pharmazeuten, die bereit sind, in Deutschland zu arbeiten, weiß Holtkamp. Der Apotheker hat selbst in spanischen Apotheken gearbeitet, war u. a. bei einer spanischen Firma für Kommissionierautomaten tätig und nutzt sein Wissen über den spanischen Apothekenmarkt für die Vermittlung spanischer Pharmazeuten nach Deutschland.
Wer Mitarbeiter sucht und Interesse daran hat, einen spanischen Apotheker oder eine spanische Apothekerin einzustellen, sollte Folgendes wissen: Die fachliche Qualifikation der spanischen Apotheker wird ohne weitere Prüfung in Deutschland und EU-weit anerkannt. Er/sie muss aber – zumindest in den meisten Bundesländern – einen fachbezogenen Sprachtest auf B2/C1-Niveau bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung bestehen, um auch seine deutsche Approbation zu erlangen. Abhängig von der jeweiligen Bezirksregierung wird als Zugangsvoraussetzung für diesen Sprachtest ein B2- oder C1-Schein verlangt.
Holtkamp bietet eine Vermittlung auf folgender Basis an: Der spanische Apotheker bzw. die spanische Apothekerin beginnt in einer deutschen Apotheke als „Hospitant/in“ mit einem Mindestgehalt von 900 Euro brutto. Dafür leistet er 20 Stunden pro Woche mit der Möglichkeit einen Intensiv-B2- und, falls nötig, einen C1-Sprachkurs in seiner freien Zeit zu besuchen und zu bestehen. Dieses ist im Normalfall beim B2 in drei Monaten – bzw. bei B2 und C1 zusammen in etwa sechs Monaten – zu schaffen und man hat dabei ausreichend Zeit, um sich bei einem moderaten Gehalt auch in der Apotheke einzuarbeiten und sich mit den Besonderheiten des deutschen Apothekenwesens vertraut zu machen.
Schafft er/sie den B2- oder C1-Schein und im Anschluss den Sprachtest bei der zuständigen Behörde, wird er/sie von der Apotheke mit einem Approbierten-Tarifgehalt und einer Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr übernommen. Das gibt beiden Seiten ein Mindestmaß an Planungssicherheit.
Sollte der Kandidat/in innerhalb von maximal neun Monaten nach Beginn der Hospitantenzeit nicht die Anerkennung seiner Approbation erlangt haben, kann die Apotheke die „Hospitation“ zu den vereinbarten Konditionen verlängern oder das Arbeitsverhältnis beenden.
Die spanischen Kandidaten sind mit diesen Bedingungen einverstanden, so dass alle Beteiligten einschätzen können, mit welcher Erwartungshaltung sie in einem Vorstellungsgespräch konfrontiert werden.
Für die Apotheke fallen neben dem Mindestgehalt für die Hospitantenzeit noch ein Vermittlungshonorar (2500 bis 3500 Euro, je nach Qualifikation) an. Weitere Hinweise finden sich auf der Internetseite solufarma.de. |
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