DAZ aktuell

Ein Stationsapotheker pro 300 Betten

Vorhaben in Niedersachsen – LAK ist dafür, Krankenhausgesellschaft wehrt sich

hfd/ral | Die niedersächsische Landesregierung will als Konsequenz auf eine Serie von Pflegemorden in allen Krankenhäusern des Bundeslandes Stationsapotheker einführen. Die Landesapothekerkammer begrüßt das Vorhaben – die Kranken­hausgesellschaft Niedersachsen hält die Pläne dagegen für undurchführbar und zudem möglicherweise für verfassungswidrig.

Schon vor gut einem Jahr hatte ein Sonderausschuss, der sich mit der Aufarbeitung einer Serie von Pflegemorden beschäftigt hatte, die verpflichtende Einführung von Stationsapothekern diskutiert. Ein Pfleger hatte zugegeben, 90 Patienten eine Überdosis Ajmalin verabreicht zu haben, mehr als 40 könnten verstorben sein. „Durch die Einführung des Stationsapothekers gäbe es die Möglichkeit, den Abfluss der Medikamente nachzuvollziehen“, hatte CDU-Obfrau Anette Schwarz damals erklärt.

Seit März liegt nun ein Gesetzentwurf vor, nach dem Stationsapotheker flächendeckend eingeführt werden sollen: Pro 300 Betten soll es künftig mindestens einen Stationsapotheker geben, ansonsten drohen Bußgelder.

Die Apothekerkammer Niedersachsen hatte die Pläne begrüßt. „Der interprofessionelle Ansatz in der Patientenversorgung hat sich bereits in vielen anderen Ländern bewährt“, betonte Frank Dombeck, pharmazeutischer Geschäftsführer der Kammer. „Die pharmazeutische Kompetenz des Apothekers sollte nicht länger nur eingeschränkt als Arzneimittellogistiker genutzt werden.“

Starke Kritik kam hingegen von der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG). „Die Diskussion zur Steigerung der Behandlungsqualität begrüßen die Krankenhäuser, sie muss sich jedoch der Realität stellen“, hatte sie in einer Pressemitteilung erklärt. Zwar könnten Stationsapotheker „im Einzelfall“ ein Instrument zur Verbesserung der medizinischen Versorgung darstellen, doch gebe es auf dem Arbeitsmarkt „schlicht keine Apotheker“, die in der vom Gesetzgeber vorgesehenen Frist von drei Jahren flächendeckend in allen Krankenhäusern eingestellt werden könnten.

Gegenüber DAZ.online sprach Helge Engelke, Verbandsdirektor der Krankenhausgesellschaft, sogar von einer „objektiven Unmöglichkeit“, qualifiziertes Personal zu finden. Ohnehin bezweifelt er, dass Stationsapotheker tatsächlich kriminelle Handlungen verhindern könnten. Und noch aus ­einem dritten Grund wehrt sich sein Verband vehement gegen die Pläne: Die Einführung von Stationsapothekern wäre laut Landesregierung mit Mehrkosten von rund acht Millionen Euro verbunden, nach Verbandsberechnungen würden sich die Ausgaben sogar auf knapp 14 Millionen Euro belaufen, da 185 statt 135 Vollzeitkräfte notwendig seien. Doch würden diese nicht refinanziert, denn Krankenkassen erhalten ihre laufenden Einnahmen über sogenannte Fallpauschalen, die bundeseinheitlich kalkuliert werden – ohne Berücksichtigung der Frage, ob Stationsapotheker eingestellt werden. Das generiere in Niedersachsen einen Wettbewerbsnachteil, kritisiert Engelke.

Er verweist darauf, dass die Landesregierung die Differenzen bestätigt habe – sie habe aber dennoch ­erklärt, dies ändere „nichts an der grundsätzlichen Einschätzung“. Er fordert, zunächst einige Modelle zu prüfen, wie Stations­apotheker zur AMTS beitragen können. Die aktuellen Pläne könnten sogar verfassungsrechtlich bedenklich sein, sagt Engelke, da nach Einschätzung seines Verbandes die Landesregierung ihre Kompetenzen überschreite.

Das niedersächsische Gesundheitsministerium wies auf Nachfrage die Vorwürfe zurück. Die Niedersächsische Apothekerkammer möchte aktuell nicht zum Gesetzentwurf Position ­beziehen, hatte dies jedoch bereits in einer früheren Stellungnahme gemacht. Hier betonte sie die Vorteile von Stationsapothekern und meinte, die Bedenken, es fänden sich nicht genügend Apotheker, könne sie nicht teilen. |

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