Aus den Ländern

Boni sind nicht sachgerecht

Georg Kippels, MdB, auf dem Neujahrsempfang des Apothekerverbands Köln

cae | Auf dem traditionellen Neujahrsempfang des Apothekerverbands Köln am 11. Januar sprach der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Georg Kippels das gesundheitspolitische Grußwort. Er zeigte sich zuversichtlich, dass der Gesetzentwurf für ein Rx-Versandverbot die nächste Hürde im Bundeskabinett nehmen werde, wies aber auf die Verzögerung wegen des ein bis sechs Monate dauernden Notifizierungsverfahrens hin.
Foto: AV NR
Dr. Georg Kippels (rechts) und Thomas Preis.

Kippels, der auch Mitglied im Bundesgesundheitsausschuss ist, zeigte sich erstaunt über das Verhalten der Krankenkassen zur Gesetzesinitiative für ein Rx-Versandverbot. Schließlich solle dadurch auch erreicht werden, dass die Steuerungsfunktion der Zuzahlungen auf Arzneimittel nicht durch die Gewährung von Boni durch ausländische Versandapotheken unterlaufen wird. Kippels stellte klar, dass Boni für Patienten in einem auf dem Sachleistungsprinzip beruhenden solidarisch finanzierten Gesundheitswesen seien, weil sie sich negativ auf das Beitragsaufkommen und die Solidargemeinschaft auswirken. Dass Krankenkassen dies nicht kritisch sehen, könne er nicht nachvollziehen.

Im Rückblick auf die Bundesgesundheitspolitik in dieser Legislaturperiode verwies Kippels auf 18 verabschiedete Gesetze, die unspektakulär umgesetzt werden konnten.

EuGH-Urteil erfordert maximale Gegenwehr

In seiner Rede aus Apothekersicht bezeichnete Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Köln, 2016 als unruhiges Jahr. Positiv bewertete er, dass eine wesentliche Forderung der Apothekerschaft, die Honoraranpassungen bei der Rezepturherstellung und der BtM-Dokumentationsgebühr, im Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) wiederzufinden sei und dass durch die Schiedsstellenentscheidung im Mai 2016 die Gefahr von Nullretaxationen teilweise abgemildert werde. Das Urteil des EuGH zur Preisbindung überschatte allerdings alles Positive deutlich und fordere den Berufsstand zur maximalen Gegenwehr heraus.

Gut sei, dass sich Bundesgesundheitsminister Gröhe in dieser Angelegenheit sehr schnell positioniert und dass sich der Bundesrat am 25.11.2016 mehrheitlich für ein Rx-Versandhandelsverbot ausgesprochen hat, „im Übrigen mit ausdrück­licher Zustimmung unseres Bundeslandes Nordrhein-Westfalen“, betonte Preis.

Gegenpositionen nicht nachvollziehbar

Derzeit würden aus der SPD-Bundestagsfraktion immer wieder Gegenpositionen vorgetragen, die nicht nachvollziehbar seien und an der Realität vorbeigehen, kritisierte Preis. So sei die Behauptung nicht zutreffend, man brauche den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, um die Versorgung in strukturschwachen Regionen sicherzustellen. Dies geschehe schon jetzt durch öffentliche Apotheken – sogar rund um die Uhr. Ihr Botendienst versorge auch immobile Patienten persönlich, vertraulich und zuverlässig, so Preis.

Preis warnte, dass ohne ein Rx-Versandverbot eine starke Schwächung oder Zerstörung der ortsnahen Versorgung drohe. „Von der Politik, und ganz besonders von der Gesundheitspolitik, erwarte ich, dass sie verantwortungsbewusst im Sinne der nachhaltigen ­Sicherung des Gemeinwohls in unserem Land handelt!“ Genau das habe Hermann Gröhe mit seinem Gesetzentwurf für ein Rx-Versandverbot getan. |

Quelle: Dr. Peter Szynka, Apothekerverband Nordrhein

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