Arzneimittel und Therapie

Keine Standardimpfung gegen Gürtelrose

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre aktuellen Empfehlungen für 2017/2018 veröffentlicht

dm | Die STIKO hat ihre Empfehlungen überarbeitet und hat dabei vor allem neue Erkenntnisse zur Impfung gegen Herpes zoster, Hepatitis A und B sowie gegen Tetanus und Influenza berücksichtigt.

Gegen Herpes zoster (HZ) gibt es seit 2013 in Deutschland einen attenuierten Lebendimpfstoff für Personen ab 50 Jahren. Eine systematische Bewertung der Daten zu Wirksamkeit, Schutzdauer und Sicherheit führte zu folgenden Ergebnissen: Die Wirksamkeit der Impfung nimmt mit dem Alter ab. Die Wahrscheinlichkeit, an HZ zu erkranken, und auch die Schwere der Erkrankung nehmen mit dem Alter jedoch deutlich zu. Die Schutzdauer der Impfung ist zudem nur für wenige Jahre belegt. Deshalb sieht die STIKO aktuell davon ab, eine Empfehlung für die Standardimpfung auszusprechen. Errechnete epidemiologische Effekte bekräftigten diese Entscheidung. In Ausgabe 36 des Epidemiologischen Bulletins erscheint die ausführliche Begründung.

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Ein Erreger, zwei Gesichter. Das Varicella-Zoster-Virus (VZV) verursacht bei exo­gener Erstinfektion Varizellen, bei endogener Reaktivierung den schmerzhaften Herpes zoster (HZ), auch als Gürtelrose bezeichnet. Sie kann sich also nur nach einer früheren VZV-Infektion ausbilden. Aber auch Personen, die mit einem Lebendimpfstoff gegen Varizellen geimpft wurden, können erkranken. Geimpfte Kinder sind jedoch 3- bis 12-mal seltener betroffen. Seit August 2004 wird die Varizellen-Schutzimpfung von der STIKO für alle Kinder und Jugendliche empfohlen. [Quelle: RKI-Ratgeber für Ärzte, Windpocken, Herpes zoster (Gürtelrose), www.rki.de]

Impfen bei Immundefizienz

Patienten mit Immundefizienz oder Immunsuppression finden ab sofort besondere Beachtung: Redaktionell wurde im aktuellen Bulletin ein neuer Abschnitt zu dieser Patientengruppe erstellt. Zusätzlich sollen detaillierte Anwendungshinweise in vier gesonderten Publikationen im Bundesgesundheitsblatt bis Anfang 2018 erscheinen. Das Grundlagenpapier ist bereits verfügbar. Ein möglichst weitreichender Schutz durch Impfungen ist in dieser Patientengruppe besonders wichtig. Das betrifft auch die Personen aus dem Umfeld des Patienten. Die kommenden Publikationen sollen Entscheidungshilfen bieten.

Hepatitis, Influenza & Tetanus

Die Impfung gegen Hepatitis A und B empfiehlt die STIKO weiterhin Per­sonen, für die ein Expositionsrisiko im Beruf besteht. Jedoch stellt sie klar, dass sich die Empfehlung nicht auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt. Deshalb hat sie die Empfehlung auf ehrenamtliche Mitarbeiter ausgeweitet, wenn sie demselben Risiko ausgesetzt sind. Auch Aus­zubildende, Studierende und Prak­tikanten werden auf­geführt.

Die Empfehlung, Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren bevorzugt mit einem nasal zu verabreichenden attenuierten Lebendimpfstoff vor Influenza zu schützen, wurde endgültig zurückgezogen. Im Vergleich zu den inaktivierten Impfstoffen war keine überlegene Wirksamkeit nachweisbar. Bereits 2016/2017 war diese Empfehlung vorläufig ausgesetzt worden.

Der Tetanus-Impfschutz wird routinemäßig alle zehn Jahre aufgefrischt. Je nach Vorgeschichte der Tetanus-Immunisierung muss im Verletzungsfall eine Immunprophylaxe erfolgen. Wenn drei oder mehr Tetanus-Impfstoffdosen erhalten wurden, ist das nicht grundsätzlich notwendig. Nur wenn die letzte Impfung zu weit zurückliegt. 2016 hatte die STIKO für saubere, geringfügige Wunden diese Frist von zehn auf fünf Jahre gesenkt. Jetzt setzt sie die Frist wieder auf zehn Jahre hoch, sodass die Impfung im Verletzungsfall mit der routinemäßigen Auffrischung im Einklang steht. |

Quelle

Robert Koch Institut, Pressemitteilung: Impfempfehlungen der STIKO für 2017/2018 veröffentlicht. www.rki.de

Robert Koch Institut, Empfehlungen der STIKO: Epidemiologisches Bulletin 34/2017. www.rki.de

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