Die Seite 3

Ein weiterer Rückschlag

Foto: DAZ/Kahrmann
Dr. Doris Uhl

Nicht erst seit Jahren, nein seit Jahrzehnten fordern engagierte Pharmazeuten mehr Apotheker für Krankenhäuser und die verpflichtende Einführung von Stationsapothekern. Mantraartig wird wiederholt, dass Deutschland im internationalen Vergleich in Sachen an Klinik­en beschäftigter Apotheker mit weniger als 0,4 pro 100 Betten einen mehr als blamablen Platz auf den hinteren Rängen einnimmt. Stationsapotheker sind nach wie vor eine Rarität. Alle Versuche, hier etwas grundlegend zu ändern, sind bislang auf der Strecke geblieben.

Doch in Niedersachsen tut sich was. Cornelia Rundt, die Gesundheitsministerin dieses durch den Skandal um den Krankenpfleger Niels H. ­gebeutelten Bundeslandes, möchte noch vor der vorgezogenen niedersächsischen Landtagswahl am 15. Oktober Fakten schaffen. Sie will eine Novelle des Krankenhausgesetzes durchbringen, die die Kliniken verpflichtet, pro 300 Betten einen Stationsapotheker einzustellen. Doch der Gegenwind ist groß. Gute Argumente und Stehvermögen sind gefragt. Vor diesem Hintergrund ist es mehr als bedauerlich, dass Deutschland kaum Studien aufweisen kann, die den Nutzen von Stationsapothekern untermauern.

Irgendwann einmal – vor vielen Jahren – hat die ABDA das Modellprojekt Pharmaziepraktikant auf Station, kurz P-Stat ins Leben gerufen. Es wurde schon 2002 durchaus erfolgreich beendet und stieß auf große Resonanz. Und das nicht nur bei ­angehenden Pharmazeuten und Klinikapothekern, sondern auch bei den Mitarbeitern auf Station. P-STAT-2 folgte, ebenfalls erfolgreich, wie man dem Jahresbericht 2011/2012 der ABDA entnehmen darf. Warum dann aber die ABDA nicht mit Nachdruck Projekte in Angriff genommen hat, mit denen auch der Nutzen von Stationsapothekern gezeigt und die uralte Forderung von mindestens einem Stationsapotheker pro 300 Betten vorangetrieben werden konnte, das bleibt ebenso unverständlich wie die (ver)schleppenden Aktivitäten in Sachen Förderung der Klinischen Pharmazie und Novellierung der Approbationsordnung.

Jüngstes Beispiel: Ein von den Apothekerkammern Westfalen-Lippe und Niedersachsen auf Anregung des Bundesverbands der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) auf dem Deutschen Apothekertag 2016 eingebrachter Antrag zur Weiterentwicklung des Pharmaziestudiums. Konkret wollte der BPhD eine Arbeitsgruppe zusammen mit Vertretern der Hochschullehrer und der Bundesapothekerkammer bilden, die die BPhD-Evaluationen zur universitären Ausbildung analysieren sollte – immer mit dem Ziel vor Augen, die Ausbildung vor dem Hintergrund des Perspektivpapiers 2030 weiterzuentwickeln und zu optimieren. Ein Anliegen, das doch ganz im Sinne der ABDA und ihres Präsidenten Friedemann Schmidt sein müsste. Und so bestand Hoffnung, dass trotz Antrag-Verweis in den Ausschuss eine solche Arbeitsgruppe das Licht der Welt erblicken könnte. Aber weit gefehlt. Der Geschäftsführende Vorstand der Bundesapothekerkammer hat sich für nicht zuständig erklärt, die ABDA-Mitgliederversammlung hat beschlossen, den Antrag nicht weiter zu verfolgen. Wieder einmal eine für in den Ausschuss verwiesene Anträge nicht seltene Beerdigung 1. Klasse – und wieder einmal ein Rückschlag für das Perspektivpapier 2030 und einen ambitionierten Ansatz, den Apothekerberuf zukunftsfähig und attraktiv zu machen.

Dr. Doris Uhl, Chefredakteurin der DAZ

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